AVR-Vertrag - Wieviel verdiene ich?

minime

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Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo ihr Lieben!:wavey:
Ich werde demnächst nach AVR bezahlt bei einem Träger, der der Caritas angehört. Ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin, soll für die Intensiv und Anästhesie eingestellt werden und werde in Vergütungsgruppe Kr 5 eingestuft. Im Vertrag steht: " Die auzuübende Tätigkeit entspricht zur Zeit dem Tätigkeitsmerkmal der Ziffer 1 der obigen Vergütungsgruppe in der Anlage 2a , Stufe 2 zu den AVR."
Jetzt hab ich natülich versucht zu googeln was das überhaupt heisst, bzw. was ich da verdiene....weiss das vielleicht einer von euch?
- außerdem bin ich auf eine Tabelle gestoßen, auf der stand ( wenn ich das richtig verstanden hab), dass PP das auf einer Intensiv/ Anästhesie arbeitet, in die Anlage 3 gehören....kann das sein? Haben die mich evtl falsch eingestuft? Oder hab ich mich da jetzt voll vertan?...Was ich mir eher vorstellen könnte :knockin:
Vielen Dank schon mal!

GlG :nurse:
 
Hey Sigjun!

Dankeschön für deine Antwort.

-Ja diese Seite habe ich auch beim googeln gefunden. Leider steht da nicht wieviel man verdient.:(
Da habe ich auch das mit dieser Anlage 2 gesehen.

Unter 2 steht da :

"Krankenschwestern/-pfleger, die als Krankenhaushygieneschwestern/-pfleger stationsübergreifend und verantwortlich eingesetzt sind"

....ich werde doch nicht als Hygieneschwester eingesetzt!?...das hat mich gewundert.:gruebel:

Ich finde auch leider nur den Punkt 2 nicht den Punkt 2a.

Ja und unter Punkt 3 steht :

Krankenschwestern/-pfleger, die

a) im Operationsdienst als Operationsschwester/-pfleger oder als Anästhesieschwester/-pfleger tätig sind

oder

b) die Herz-Lungen-Maschine vorbereiten und während der Operation zur Bedienung der Maschine herangezogen werden

oder

c) in Einheiten für Intensivmedizin tätig sind

Das müsste doch eigentlich auf mich zutreffen wenn ich doch auf die Anästhesie/Intensiv komme? oder versteh ich da was fasch?:-?

LG :nurse:
 
Hey Nomis!

Vielen Dank. So kann ich schonmal gucken was nachher ungefähr geldmäßig rauskommt.:daumen:

Jetzt mus ich nur noch das mit dieser Anlage finden (ob jetzt 2 oder 3 richtig ist)....ist hier vielleicht jemand der auf einer Intensiv bei der Caritas oder so arbeitet? Da müsste doch auch diese Anlage im Vertrag stehen?!

:)
 
Eigentlich müsste doch alles geklärt sein, oder?
Anlage 2a regelt Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im Pflegedienst in stationären Einrichtungen (Anlage 2 regelt, in welche Vergütungsgruppe Du kommst, Anlage 3, wieviel jeder Vergütungsgruppe verdient.)
Vergütungsgruppe Kr5 - Ziffer 1 (obwohl Du als Intensivkraft eigentlich unter Ziffer 3 fallen müsstest)
Stufe 2 heißt, dass Du in Vergütungsstufe 2 eingruppiert wirst.
 
"obwohl Du als Intensivkraft eigentlich unter Ziffer 3 fallen müsstest"

...Das ist das was ich noch nicht verstanden habe, warum die mich nicht unter Ziffer 3 einstufen? :gruebel:
...gut,aber dann habe ich das ja nicht als einzige so verstanden. Am besten ruf ich nach dem WE mal an und frag die warum das so ist.

Danke schön :)
 
Hmmm tut mir leid aber jetzt muss ich doch noch was wissen...

wird man von Kr 4 in Kr 5 hochgestuft, wenn man 2 Jahre examiniert ist oder wird man erst hochgestuft, wenn man schon 2 Jahre nach AVR Kr 4 bezahlt wurde?

Danke schön :-?
 
Zwei Jahre in Kr4.
 
Zwei Jahre in Kr4.

Danke schön für deine Antwort Nomis
:roll:
Also egal wo ich vorher war das zählt nicht?! ...Gut ich habe jetzt ja erst 2 Jahre Berufserfahrung aber das würde ja heissen, dass sogar Schwestern mit längerer berufserfahrung, wenn sie vorher z.B. nach TVÖD bezahlt wurden , bei Kr 4 anfangen nur weil sie vorher keinen aVR vertrag hatten?!- Das währ ja krass!
 
Danke schön für deine Antwort Nomis
:roll:
Also egal wo ich vorher war das zählt nicht?! ...Gut ich habe jetzt ja erst 2 Jahre Berufserfahrung aber das würde ja heissen, dass sogar Schwestern mit längerer berufserfahrung, wenn sie vorher z.B. nach TVÖD bezahlt wurden , bei Kr 4 anfangen nur weil sie vorher keinen aVR vertrag hatten?!- Das währ ja krass!
So ist es ;)
 
C'est la vie!
Allerdings hat das natürlich auch immer mit dem Verhandlungsgeschick der Schwester zu tun: Die Vergütungsgruppe gibt ja nur an, wieviel Du mindestens verdienst.
 
Jetzt muß ich mich mal einschalten.

Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe bezieht sich auf Deine Berufserfahrung, und zwar nicht nur im Bereich der Caritas! Es geht hier um Berufserfahrung. Streng genommen muß ein Arbeitgeber diese Zeiten für nicht-kirchliche Häuser nicht anerkennen, doch wird dies in der Praxis in aller Regel trotzdem gemacht. (Anlage 1, Abschnitt Ia: AVR Anlage 1)
Wenn Du bereits 2 Jahre als Krankenschwester gearbeitet hast, dann kommst Du automatisch in Kr. 5 (Ziffer 1). Nach weiteren 4 Jahren in Kr.5a (Ziffer 1).
Teilzeitbeschäftigung ist unerheblich.

Auf der Intensivstation sieht es folgendermaßen aus:
Auch als Berufsanfängerin wirst Du sofort in Kr. 5 eingruppiert (Ziffer 3).
Nach 6jähriger Bewährung dann in Kr. 6 (Ziffer 2).
Solltest Du eine Fachweiterbildung für Intensiv absolviert haben, wirst Du sofort in Kr. 6 eingruppiert (Ziffer 1).

Die Vergütungsstufe bezeichnet die Betriebszugehörigkeit innerhalb der AVR Caritas, wobei bei Wechsel innerhalb der AVR Caritas ein nahtloser Übergang erforderlich ist, aber auch Verhandlungen sind natürlich möglich. Der Arbeitgeber kann auch Zeiten in anderen kirchlichen Häusern anrechnen. Die Anrechnung von Zeiten außerhalb des kirchlichen Bereichs ist Verhandlungssache.
Genaueres kannst Du hier nachlesen und zwar unter Punkt B:
AVR Anlage 1

Deshalb könnte ich Dir besser weiterhelfen, wenn Du Deine vorherige Tätigkeit angibst und auch bei welchen Arbeitgebern Du bisher beschäftigt warst.

:nurse::nurse::nurse::nurse::nurse:
 
Hallo Sittichfreundin!
Ich habe 2004 meine Ausbildung zur KPH abgeschlossen, dann 1/2 Jahr als KPH gearbeiret bei der "Lebenshilfe" (weiss jetzt nicht genau ob das ein kirchlicher Träger ist ...muss ich nochmal nachgucken). Dann von April 2005- April 2008 meine ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht. (kirchlicher Täger aber nicht AVR) Bun dann als Gsundheits u. Krpf. in dem Haus übernommen worden (kirchlicher Träger , kein AVR) habe da vom 1.4.08 bis 31.3.09(also genau 1 Jahr) gearbeitet. Dann ab 1.04.09 das erste mal auf Intensiv aich bei einem Kirchlichen Täger und nach AVR bezahlt (Kr 4 eingestuft). Ab dem 1.1.10 bei einem ambulanten Kinderintensivplegedienst (kein kirchlicher Täger ) und fange ab dem 1.4.10 auf einer Intensivstation an, Kirchlicher Täger , nach AVR bezahlt, Caritas. Werde da eingestuft wie ganz oben erwähnr. Will da jetzt viell. anrufen und fragen warum die mich als "krankenhaushygieneschwester eingestuft haben und nicht als eine die auf inetensiv arbeitet....habe nur angsr, dass die einstufung in Kr 5 sowieso ein Fehler von denen war (habe zwar dann ab dem 1.4. 10 genau 2 Jahre Berufserfahrung als Krankenschwester aber wirde ncoh keine 2 Jahre nach AVR bezahlt.)...Nicht dass die dann sagen "oh sie gehören ja eh nur in Kr 4 " und ich bekommen am Ende weniger als wenn ich nicht nachgefragr hätte und es einfach bei Kr 5 belassen hätte.....*kompliziet!!!!*
Aber schon mal vielen Dank für deine Hilfe :):)

Sorry für die vielen Fehler bin etwas in Eile (:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
....aber wenn das stimmt was du schreibst, gehör ich ja eh in kr 5 (wg intensivstation). das währ toll dann müsste ich mir keine gedanken machen, dass die mich doch wieder runterstufen. :wink:
 
Hallo Sittichfreundin!
Ich habe 2004 meine Ausbildung zur KPH abgeschlossen, dann 1/2 Jahr als KPH gearbeiret bei der "Lebenshilfe" (weiss jetzt nicht genau ob das ein kirchlicher Träger ist ...muss ich nochmal nachgucken). Dann von April 2005- April 2008 meine ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht. (kirchlicher Täger aber nicht AVR) Bun dann als Gsundheits u. Krpf. in dem Haus übernommen worden (kirchlicher Träger , kein AVR) habe da vom 1.4.08 bis 31.3.09(also genau 1 Jahr) gearbeitet. Dann ab 1.04.09 das erste mal auf Intensiv aich bei einem Kirchlichen Täger und nach AVR bezahlt (Kr 4 eingestuft). Ab dem 1.1.10 bei einem ambulanten Kinderintensivplegedienst (kein kirchlicher Täger ) und fange ab dem 1.4.10 auf einer Intensivstation an, Kirchlicher Täger , nach AVR bezahlt, Caritas. Werde da eingestuft wie ganz oben erwähnr. Will da jetzt viell. anrufen und fragen warum die mich als "krankenhaushygieneschwester eingestuft haben und nicht als eine die auf inetensiv arbeitet....habe nur angsr, dass die einstufung in Kr 5 sowieso ein Fehler von denen war (habe zwar dann ab dem 1.4. 10 genau 2 Jahre Berufserfahrung als Krankenschwester aber wirde ncoh keine 2 Jahre nach AVR bezahlt.)...Nicht dass die dann sagen "oh sie gehören ja eh nur in Kr 4 " und ich bekommen am Ende weniger als wenn ich nicht nachgefragr hätte und es einfach bei Kr 5 belassen hätte.....*kompliziet!!!!*
Aber schon mal vielen Dank für deine Hilfe :):)

Sorry für die vielen Fehler bin etwas in Eile (:

Du bleibst in Kr. 5, denn auf Intensiv gehörst dorthin. Keine Angst. Die Ziffernangabe war sicher ein Versehen.
Liebe Grüße!
 
Vielen Dank für deine Antwort. Habe bei meinem Arbeitgeber angerufen und ihm das so gesagt. Und dass sich in Ziffer 3c eingestuft werden müsste. Er hat das abgelehnt. :( :evil: :(
Mit der Begründung, dass unter dem Punkt 3 stände, man währe entweder in der Anästhesie ( s. Ziffer 3a) oder auf Internsiv ( Ziffer 3c). Da ich aber in beiden Bereichen eingesetzt werden soll, würde weder Zuffer 3a noch 3c passen und ich würde daher in Ziffer 1 gehören......Naja....Ich weiss nicht.
- Ich leg mich mit denen jetzt aber nicht noch an.
Trotzdem auch allen nochmal vielen Dank für eure Hilfe
LG
 
Hallo, meine Name ist Sonja, ich bin fast 34 und ich unterschreibe kommende Woche meinen Vertrag bei der Kath. Kirche.
Ich bin ex. AP, 16 Jahre Berufserfahrung, davon 11 mit Examen.
Habe 1 Kind, verheiratet und werde 50% arbeiten.
Ich habe keinen Schimmer wie ich mein Gehalt berechnen kann.
Mir wurde gesagt das ich nach AVR/Caritas/AWO bezahlt werde..
Aber wie und wo kann ich das berechnen??
jemand eine Ahnung?
Mit diesem Rechner komme ich echt nicht klar :(
 
hallo ihr lieben, ich hab auch eine frage :)

seit okt 10 bin ich examiniert, arbeite 100% kr4, hab also 2055 brutto.

ab dem 1.5 fang ich im OP an und werde dann nach kr5 eingruppiert richtig?
was werde ich dann brutto verdienen? kann man das verhandeln? ist das üblich? und was für möglichkeiten gibt es mindestens und maximal?


mir ist bewusst, dass sich das ganze eh bald ändern wird... trotzdem wär ein kleiner anhaltspunkt super ;)

liebe grüße
 

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