"Ausschlaftag" nach Nachtwache

Binie

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Hallo liebe Forumsleute,

hab mal wieder eine Frage , ich wusste nur nicht so recht unter welche Forumsüberschrift das passt.

Ich wüsste mal gerne, warum mir der "Ausschlaftag" nach den Nachtdiensten immer als "Frei" im Dienstplan eingetragen wird.
Denn "frei" ist das ja wohl eher nicht wenn ich bis 6 Uhr morgens arbeite.

Somit habe ich von meinem so genannten freien Tag nicht viel, da ich nach dem Dienst den halben anschliessenden Tag verschlafe.
Bei einem normalen freien Tag hat man doch immerhin wirklich 24 Std. frei.

Ist das bei euch auch so geregelt ??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüsse
Binie
 
Weil die Dienstform für den Tag gilt, an dem Du in den Dienst gehst. Ist bei vielen anderen auch so.

Man kann es auch anders rechnen: Am Tag, an dem Du in die Nacht gehst, hast Du eine komplette Dienstform eingetragen, arbeitest aber nur die paar Stunden bis Mitternacht.

Ohnehin gibt es kein Recht auf einen Ausschlaftag, lediglich auf die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden, und die dürfen sogar um ein bis zwei Stunden verkürzt werden.

Haben wir u. a. hier diskutiert: http://www.krankenschwester.de/foru.../22930-howto-lasse-personal-30-mehr-tage.html
 
Und ergänzend: Es ist völlig wurscht, was an dem Tag dort steht. Zumindest bei elektronischen Dienstplänen ist der Dienst für diesen tag trotzdem exakt so hinterlegt wie er auch stattfindet. Es lässt sich nur nicht darstellen.

Wichtig ist das aber nur bei Feiertagen oÄ.
(Oder für die Optik in dem verlinkten Thread, wenn man das Personal auf ewig durcharbeiten lassen möchte ;)
 
bei einem privaten Bahnunternehmen hier in NRW wird dieser Tag als

aN - aus Nacht - bezeichnet, um eine zügige Nachbesetzung mit einem Frühdienst zu verhindern - so sieht der Dienstplaner auf den ersten Blick, wie er weiter zu planen hat.

Ich würde mir das bei uns auch wünschen - oft ist es so, dass ich Nachtdienste habe (12h) - aN komme (steht bei uns auch als frei) und dann sofort einen Tagdienst schiebe. Rechtlich gesehen in Ordnung (was bei 12h-Diensten halt so in Ordnung sein soll ^^ ) - aber für den Körper und die Umstellung im Kopf eine kleine Katastrophe.

Ob unser neues Dienstplansystem das auch hergibt, weiß ich nicht. Ich persönlich finds besser, sofern es eine Auswirkung auf die weitere Dienstplangestaltung hat.

sähe dann nich so aus:

N 0 T
sondern
N aN T (ähm ja, es ist stressig :D ich fänd N aN 0 T deutlich angenehmer, aber sag das mal wem)
 
Unser Dienstplanprogramm rechnet und zeigt es so:

N 3,0 = Die Nacht in der der Nachtdienst beginnt.
N 6,0 = Die Nacht bei der der Dienst endet.

Da gibt es keinen Ausschlaftag und am nächsten Tag kannst zum Frühdienst problemlos geplant werden.

Was aber auch klar wird, du arbeitest an dem Tag an dem du rein gehst halt auch nur 3 Stunden.
 
Was steht an dem Tag, wenn du in den Nachtdienst reingehst? Und wie ist der Tag gestaltet? Hast du da noch einige Stunden Frühdienst?

11 Stunden müssen zwischen zwei Diensten liegen. Bei uns fängt der ND um 22 Uhr an. 22-11 = ... .

Elisabeth
 
Meinst mich?

An dem Tag an dem ich in die Nacht gehe, arbeite ich lediglich die 3,0 Stunden - der ND beginnt um 21 Uhr, somit zählt logischerweise auch die Dienstzeit erst ab 21 Uhr.

Den Rest habe ich "frei" ist umgangsprachlich vermutlich der "reinschlaftag" oder so.
 
Ops- dann ist ja noch mehr drin. *ironieoff*

Elisabeth
 
Also, so durchgeknallt wird ja dann wohl kaum ein AG sein, dass er seinen MA vor den Nachtdienst noch zu einem Anteilmässigen Frühdienst holt - zumindest ist es bei uns nicht üblich.

Elisabeth, du sollst nicht von deinem AG auf alle anderen AG schliessen.
 
Nein, das hast falsch verstanden. Bei uns steht an dem Tag, an dem du in de Nachtdienst gehst, auch das berühmte N. Der "Ausschlaftag" zählt als frei.

Ergo, kannst da gar net arbeiten am Tag. Ist der "Reinschlaftag". Und soweit mir bekannt, gibts nach dem Nachtdienst"ausschlaftag" auch keinen Dienst, der um 6 Uhr anfängt.

Elisabeth
 
Hm doch, gibts leider. Bei uns kommt es öfter vor, das man z.B. 3 Nächte hat, also Montag Abend bis Donnerstag morgen und man dann Freitag morgen wieder zum Frühdienst da ist. Und das ist richtig heftig! Da blickt der Körper nicht mehr was grad Sache ist. Bei uns zählt der Tag an dem man aus den Nächten kommt auch als frei... Find ich doof :angry:
 
In dem Fall ist es vollkommen wurscht, ob dieser Tag als "frei" oder als "gearbeitet" im Dienstplan vermerkt ist. Du brauchst bloß 11 Stunden Ruhezeit. Du hast fast 24. Vom Gesetz her langt das dicke. (Ich würde so aber auch nicht arbeiten wollen.)
 
Hallo
Habe grad meine Unterlagen nicht zur Hand, bin aber ziemlich sicher daß nach einem Nachtdienst die Ruhezeit 24 Stunden beträgt. Steht wahrscheinlich in Arbeitszeitgesetz.
Alesig
 
Die Quelle würde mich auch interessieren. Das Arbeitszeitgesetz kannste schon mal ausschließen: ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Selbstverständlich wäre eine hausinterne Regelung möglich, aber die gilt dann eben nur hausintern.
 
@alesig;

bin aber ziemlich sicher daß nach einem Nachtdienst die Ruhezeit 24 Stunden beträgt.
ist mir auch unbekannt.

Selbst dann dürftest du am nächsten Tag wieder arbeiten.
 
Hallo
Habe grad meine Unterlagen nicht zur Hand, bin aber ziemlich sicher daß nach einem Nachtdienst die Ruhezeit 24 Stunden beträgt. Steht wahrscheinlich in Arbeitszeitgesetz.
Alesig


Ist leider nicht so. Wir haben nach einem Nachtdienst teilweise sogar späten Spätdienst (ab 17 Uhr). Also 11 Stunden Ruhezeit und weiter geht`s...
 
Also, so durchgeknallt wird ja dann wohl kaum ein AG sein, dass er seinen MA vor den Nachtdienst noch zu einem Anteilmässigen Frühdienst holt - zumindest ist es bei uns nicht üblich.

Elisabeth, du sollst nicht von deinem AG auf alle anderen AG schliessen.
Nee, davor nicht, aber ich hab es bei Kollegen schon erlebt danach: 7Uhr morgens aus dem Nachtdienst raus und 16 Uhr zum Spätdienst ranzitiert.
 

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