Im Krankenpflege- und im Altenpflegegesetz steht lediglich geschrieben, dass eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss. Aber nicht, wie hoch diese sein soll. Wenn das betreffende Pflegeheim nicht nach einem der großen Tarifverträge zahlt, wäre auch eine Vergütung von Euro 300,- oder noch niedriger möglich.