Ausbildungsbetrieb wechseln?

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shinyi

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Hallo,

ich bin momentan im 2. Lehrjahr und ab dem 1.10.2017 komme ich ins 3. Jahr. Ich bin mit meinem Ausbildungsbetrieb unzufrieden, weil ich sehr wenig praktische Anleitung bekomme und in meinen Augen bin für den Betrieb eine billige Arbeitskraft und werde nicht als Auszubildender gesehen. Deshalb möchte ich gerne den praktischen Träger wechseln.
Ich habe anfang des Monats 2 Wochen Urlaub, ist es dann möglich in der Zeit in einem anderen Betrieb ein Praktikum zu machen, um dort die Ausbildung beenden zu können, falls ich dort übenommen würde?? Oder darf ich während der Urlaubszeit in einem anderen Betrieb kein Praktikum machen, weil ich noch Auszubildender in meiner derzeitigen Einrichtung bin und noch nicht gekündigt habe??
Ich würde gerne, dass Praktikum nutzen, um zu sehen es mir in einem anderen Betrieb besser gefällt.

Viele dank für eine Antwort
 
Ob du schnell einen neuen Betrieb findest kann ich dir nicht sagen.

Ein Praktikum kannst du im Urlaub machen. GRUNDSÄTZLICH soll der Urlaub der ERHOLUNG dienen. Es ist nur untersagt eine dem Urlaubszweck WIDERSPRECHENDE ERWERBStätigkeit nach zugehen. (§8 Bundesurlaubsgesetz)

Dieser Paragraph sorgt dafür das die Anwälte auch ja nicht arbeitslos werden. ;)

Ob, was, wie dem Urlaubszweck widersprechend ist und ob es die Erholung gefährdet ist eben individuell. ;)
Eine Erwerbstätigkeit an sich ist klar, aber sie muß eben dem Urlaubszweck widersprechend sein um untersagt werden zu können. Der Pfleger der im Urlaub mit der Jugendgruppe auf Freizeit fährt und dafür Geld bekommt kann durchaus erlaubt sein bzw. nicht Untersagt werden. Ein Praktikum erst recht da hier der Charakter der Erwerbstätigkeit gänzlich fehlt. Ich glaube kaum das du offiziell dafür Geld/ Aufwandsentschädigung bekommst.
 
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Wird das auf dem Altenpflegezeugnis vermerkt, dass ich den praktischen Ausbildungsträger während der Ausbildungszeit gewechselt habe oder ist das auf dem Zeugnis letzendlich nicht vermerkt??
 
Auf die Fragen hast Du von der Schule keine Antwort bekommen?
 
Ich denke mindestens aus den Arbeitszeugnissen kann man später den Wechsel erkennen.
Ich denke mit guten Noten und ein plausibler Erklärung sollte das kein Problem sein.
 
Wird das auf dem Altenpflegezeugnis vermerkt, dass ich den praktischen Ausbildungsträger während der Ausbildungszeit gewechselt habe oder ist das auf dem Zeugnis letzendlich nicht vermerkt??

Siehe Anlage zur AltPflAPrV:
Auf dem Zeugnis der staatlichen Prüfung steht nur die Altenpflegeschule, nicht die praktische Ausbildungsstelle. Bei Zwischenzeugnisse kann das anders sein; kriegt Ihr welche? Die sind nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben.
Im Ausbildungsnachweis könnte die praktische Ausbildungsstelle ebenfalls vermerkt werden.
 
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