hallo an alle...
ich stöbere schon einige zeit durch dieses forum und bin echt begeistert. ich hoffe, ihr könnt mir auch bei meinem problem helfen
. wäre echt toll...
ich befinde mich z.zt. in ausbildung zur gesundheits- und krankenpflegerin. bin jetzt im 2. lehrjahr. doch jetzt habe ich den entschluss gefasst, diese abzubrechen. hat persönliche gründe/probleme. möchte zum 1.12. kündigen.
jetzt stellt sich bei mir die frage: bin z.zt. mal wieder, leider, krank. hat mich schon ziemlich stark erwischt. das problem ist, dass ich mit meinen fehlzeiten in der praxis schon seeehr nahe an der 10% marke dran bin. und z.zt. befinde ich mich im praxiseinsatz. kann mir also passieren, dass ich diese marke mehr oder weniger stark überschreiten werde.
hat das irgendwelche konsequenzen? kann mir der arbeitgeber vorher schon kündigen? wirkt sich das auf meinen lohn, den ich ende november nochmal bekomme, aus? oder sind die fehlzeiten nur relevant in bezug auf die zulassung zur prüfung? was mich jetzt nur nebenbei interessiert, auf meinen entschluss aber keinerlein auswirkungen hat, ist mir nur so in den sinn gekommen: bekomme ich die sonderzahlung zum 1.12.?
mich beschäftigt das schon so lange...
wär echt toll wenn ihr mir helfen könntet. bin nämlich etwas
im moment.
viele liebe grüße
ich stöbere schon einige zeit durch dieses forum und bin echt begeistert. ich hoffe, ihr könnt mir auch bei meinem problem helfen

ich befinde mich z.zt. in ausbildung zur gesundheits- und krankenpflegerin. bin jetzt im 2. lehrjahr. doch jetzt habe ich den entschluss gefasst, diese abzubrechen. hat persönliche gründe/probleme. möchte zum 1.12. kündigen.
jetzt stellt sich bei mir die frage: bin z.zt. mal wieder, leider, krank. hat mich schon ziemlich stark erwischt. das problem ist, dass ich mit meinen fehlzeiten in der praxis schon seeehr nahe an der 10% marke dran bin. und z.zt. befinde ich mich im praxiseinsatz. kann mir also passieren, dass ich diese marke mehr oder weniger stark überschreiten werde.
hat das irgendwelche konsequenzen? kann mir der arbeitgeber vorher schon kündigen? wirkt sich das auf meinen lohn, den ich ende november nochmal bekomme, aus? oder sind die fehlzeiten nur relevant in bezug auf die zulassung zur prüfung? was mich jetzt nur nebenbei interessiert, auf meinen entschluss aber keinerlein auswirkungen hat, ist mir nur so in den sinn gekommen: bekomme ich die sonderzahlung zum 1.12.?
mich beschäftigt das schon so lange...
wär echt toll wenn ihr mir helfen könntet. bin nämlich etwas

viele liebe grüße