Ausbildung-Führungszeugnis

BremerWolf

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27.10.2010
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Grüße miteinander

Eine Beiträge habe ich schon gelesen und leider nichts passendes gefunden.
Also , ich hatte heute das Gespräch in der Schule , zwecks Aufnahme für eine Ausbildung zur Altenpflegerin.
Nun sagte die nette Dame das ich noch einiges bei Vetragsabschluss einreichen /nachreichen muss. Alles kein Problem , STOP ... oh doch denke ich.
THEMA Führungszeugnis :
Ich wurde vor ein paar Jahren zu 90 Tagessätzen (Geld) veruteilt, diese habe ich bezahlt. Es handelt sich um keine Gewaltstraftat sondern Steuerhinterziehung. Wird das zu einem Problem werden? Mir sagte jemand nein , doch irgendwie grummelt es in meinem Magen. Gelöscht ist es in dem "normalen" denke ich noch nicht , ich kenne die genau Frist nicht.

Hilfe :)

Ich danke schonmal im voraus
 
Danke habs gelesen :).
Stell mir grade die Frage , hab genau 90 Tagessätze ... steht also drinne oder?Arg , ich bin völlig durch den Wind.
 
Da steht doch eindeutig von nicht mehr als neunzig Tagessätzen. Das heißt doch das es erst ab 91 Tagessätzen drin steht.

Glück gehabt.

lg
 
Da steht doch eindeutig von nicht mehr als neunzig Tagessätzen. Das heißt doch das es erst ab 91 Tagessätzen drin steht.

Glück gehabt.

lg

Hallo,

nicht "Glück", sondern Absicht des Richters. Dieses Strafmaß wird gerne verwendet, damit man gerade noch mit einem "blauen Auge" davonkommt und nicht ewig unter den Folgewirkungen einer Eintragung leiden muß. Denn mit einer Eintragung im Führungszeugnis dürfte man bei den meisten Arbeitgebern immer ein Problem haben, egal, was man ausgefressen hat.

Gruß

medsonet.1
 

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