Aufklärung per Fax...

schlitzkompresse

Poweruser
Registriert
27.01.2008
Beiträge
653
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger; MKDA
Akt. Einsatzbereich
nicht in der Klinik
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Ab und zu haben wir Patienten die betreut sind und deshalb auch nicht selbst in eine OP einwilligen können.
Bisher war es so das wir immer auf die BEtreuer warten mussten bzw. wenn sie da waren musste sie auf die Docs warten die meistens im OP waren und somit für Stunden nicht auf Station waren.
Nun haben wir einen Patienten bei dem das alles kein Problem ist, denn der Betreuer bekommt alle Aufklärungen gefaxt, unterschreibt sie und faxt sie zurück.
Kenne ich so gar nicht. Wie ist das denn rechtlich? Wir im Team sind uns da unschlüssig, im Netz habe ich lediglich gefunden das diese Unterschrift nur der Absicherung der Klinik gilt und eigtl nicht rechtskräftig ist, da kein 4-Augen Aufklärungsgespräch geführt wurde.
Falls es doch rechtlich in ordnung sein sollte, würde uns das enorm viel Arbeit ersparen, da wir oft den Betreuern hinterher Telefonieren müssen, bis sie endlich mal Zeit haben in die Klinik zu kommen zu mal ja nicht alle grad um die Ecke wohnen und auch noch ein Privatleben haben. Wie ist das bei euch? Wäre auch für ein paar Paragraphen dankbar.
 
Hi

also bei uns ist das Gang und Gebe das die Einwilligungen gefaxt werden, meistens rufen die Betreuer bei noch bestehenden Fragen nochmals an oder der Arzt ruft den Betreuer an und klärt das mit ihm am Telefon udn faxt dann die Aufklärung.
einen Paragraphen hab ich jetzt leider nicht... :emba:
 
Wir haben das auch häufig.

Hier bekommt ja fast jeder Pflegepatienten ein CCT, die meisten sind betreut, die wenigsten Betreuer (können) kommen...


Bei anderen Geschichten wie Gastro, Colo, TEE machen wir das auch. Bei OPs hab ich es noch nicht erlebt, fände ich hier auch bedenklicher...
 
Ich könnte mir denken, dass rein rechtlich gesehen eine solche Aufklärung ausreichend ist, solange es dem Betreuer nicht verwehrt wird, zusätzlich Fragen zu stellen. Ich muss ja mein Recht auf ein persönliches Gespräch nicht in Anspruch nehmen.