Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer erzwingbar?

Breeze

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Heidelberg
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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo,

dieses Jahr habe ich eine 25% Stelle in der Ambulanz unseres Hauses angetreten. Die restlichen 75% arbeite ich weiterhin auf der Station auf der ich bereits gearbeitet habe.

Vorab gab es schon Probleme da mir niemand genauere Auskunft über meine künftige Tarifgruppe geben konnte. Letzten Endes war ich so naiv einfach zu vertrauen.

Zwei Tage nach Dienstantritt in der Ambulanz kam auf einmal das Thema auf, dass meine Stelle über dem Budget liege. Die Schwester die ich ersetzt habe, hatte insgesamt nur eine 75% Stelle. Nun wurde ich zwei Wochen hingehalten ohne das mir jemand sagen konnte, ob ich diesen Monat mein volles Gehalt bekommen würde oder nicht - die 25% Stelle wurde nicht mit in den Computer eingegeben, sodass die Lohnstelle sie nicht berücksichtigen konnte. Ein persönliches Gespräch mit mir seitens der PDL war auch nicht "nötig", da das mit den Leitungen geklärt werden sollte.

Nach diesem Gespräch zwischen Leitungen und PDL wurde mir von der Leitung, die mich in meinem Frei anrief, nahe gelegt meine 25% Stelle schriftlich zu kündigen,...
Der Dienstplan wäre mit einem Mal nicht mehr planbar bei einer 100% Stelle und außerdem müße ich auch an meine Gesundheit denken.
Falls ich auf eine 100% Stelle bestünde ginge das nur über sie Mitarbeitervertretung.
Die nächsten zwei Monate jedoch, da der Dienstplan schon steht, würde ich das volle Gehalt in der höheren Tarifgruppe bekommen.

Die MAV hat sich hat sich gleich für mich eingesetzt und stand voll hinter mir. Sie handelten die 100% Stelle für mich aus mit dem Nachteil, dass ich die Differenz zur höheren Tarifgruppe nun doch nach gezahlt bekomme.

Dennoch habe ich mit Zeit erbeten um mir das genau durch den Kopf gehen zu lassen.

Letztendlich habe ich mich dazu entschlossen zu kündigen. Fälle dieser Art kommen ständig vor. Mir selbst ist es schon oft passiert, dass ich bis zu 200€ netto weniger bekommen habe und der Rest einen Monat später nach gezahlt wurde. Natürlich nur, weil ich darauf hingewiesen habe, dass mir Lohn fehlt.

Ich habe jetzt eine neue Stelle. Die ich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist antreten könnte. Meine PDL stellt sich nun jedoch quer. Sie möchte keinen Aufhebungsvertrag zu schließen. Ich hätte sie übergangen, indem ich einfach gekündigt habe und möchte nun auch nicht mehr mit mir sprechen. Diese Info habe ich von meiner Stationsleitung.
Meine Leitung hat mir nun geraten, mich zu entschuldigen, wobei ich mit verbalen Ohrfeigen zu rechnen hätte und es die Situation wahrscheinlich nicht verbessern wird.


Es ist schwierig diesen Fall zusammen zu fassen, ich hoffe er ist verständlich.


Ich möchte eigentlich wissen welche Möglichkeiten mir bleiben, doch noch einen Auflösungsvertrag auszuhandeln.
 
Rechtlich gesehen: Ganz egal, was da abgelaufen ist, beeinhaltet ein Aufhebungsvertrag immer das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber nicht mit der Aufhebung einverstanden ist, musst Du die Kündigungsfrist einhalten.

Wende Dich ruhig nochmals zur Unterstützung an die MAV. Verhandeln kannst Du alles, erzwingen nichts.
 
Sorry, aber ich habe gar nichts verstanden.
Normalerweise hat man doch einen Vertrag mit dem Haus und ist somit in der Abrechnung drin, erst einmal unabhängig davon wo man arbeitet.
Hattest Du immer schon eine 100% Stelle?
Hast Du jetzt erst erhöht?
Egal ob die PDL zu viel oder zu wenig Personal geplant hat, das klann sie nicht dem MA anlasten und da einfach mal nichts bezahlen.
Und warum sollst Du jetzt wieder kündigen?
Wieso kommst Du in eine höhere Traifgruppe?
Wieso ist es ein Nachteil wenn Du die Differenz nachgezahlt bekommst?

Und ob Deine PDL mit Dir reden möchte oder nicht, auf Schriftliches muss sie reagieren. Also bitte sie schriftlich um die Aufhebung Deines Arbeitsvertrages, falls die Zeit zu kurz ist kündige einfach zu dem Datum, das Du brauchst. DAs kann muss aber keine Konsequenzen nach sich ziehen. Bei dem Verhalten was Deine PDL und STL da zeigen, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf die Einhaltung der Kündigungsfrist klagen, oder sonstige Kosten in Rechnung stellen. Am besten fragst Deine MAV, die ja hinter Dir steht.
 
Hi Kalimera,

Ich hatte von Anfang an eine 100% Stelle. Daher ja das Problem mit dem Budget. Anscheinend hatten sie nicht bedacht, dass ich 25% hätte reduzieren müssen um das Budget nicht zu überschreiten. Allerdings wurde mir das alles erst im Nachhinein mitgeteilt.

Nein, dann bin ich nicht im Computer, ich habe bei der Abrechnung nachgefragt. Sie brauchen zunächst das Schreiben von der Personalstelle. Da sie sonst nur eine 75% Stelle sehen.

Kündigen sollte ich sie, damit sie die Tarifgruppe nur für eine 75% Stelle zahlen müssen und NICHT für eine 100% Stelle.

In der Ambulanz arbeiten wir mit Röntgenstrahlen etc., daher die höhere Tarifgruppe.

Ich fühle mich ein wenig vera..., denn in dieser ganzen Zeit hat niemand ein direktes Gespräch mit mir geführt. Zumal diese Punkte schon vor Stellenantritt geklärt werden hätten müssen.

Ja, das wär eine Möglichkeit einfach noch ein Schreiben an die PDL zu schicken
 
Schriftlich kündigen musst du ohnehin. Du kannst aber Deine Kündigungsfrist nicht einfach nach Gusto festlegen. Du hast einen Arbeitsvertrag und einen Tarifvertrag, an den Du Dich genauso halten musst wie der AG. Wie der Dich behandelt hat, tut in diesem Fall nichts zur Sache.

Wie gesagt: MAV einschalten. Ein gemeinsames Gespräch mit der PDL sollte die schlimmsten Wogen glätten. So besteht immerhin noch die Möglichkeit, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.
 
Ich finde das ganze ist schon ziemlich verworren.

Was interessiert dich denn, wenn du einen 100% Vertrag hast, ob das sich irgendjemand verrechnet hat oder in irgendeinem PC bist?

Wenn der Vertrag geändert werden soll, dann muss der AG eine Änderungskündigung vollziehen.

Des weiteren steht in deinem Profil Azubi?
Ja was denn nun?

Hast du Probezeit, wenn du dort erst seit Anfang des Jahres bist?

Willst du deine Ausbildung kündigen?
 
Erneut MAV bemühen und net auf "Hören-Sagen" vertrauen. Die PDL ist net das Ende der Fahnenstange sondern in der Regel jemandem unterstellt. Wenn net anders, dann dort vorstellig werden.

Ansosnten: sofort schriftlich kkündigen. Jeder Tag der verstreicht, verlängert ja die Kündigungsfrist.

Elisabeth
 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe schon schriftlich gekündigt. Die Frage ist, war ob man sich auf einen Auflösungsvertrag einigen können muss.

Entschuldigt mein Profil, ich bin zwar schon ein Weilchen angemeldet, kenne mich aber nicht wirklich mit den Funktionen aus.
Ich bin examinierte Krankenschwester.

Renje, du sprichst da sehr interessante Punkte an, die ich mir nochmal durch den Kopf gehen lasse.
 
Die Frage ist, war ob man sich auf einen Auflösungsvertrag einigen können muss.

Wenn der AG (oder der AN) einem Auflösungsvertrag grundsätzlich zustimmen müsste, bräuchten wir ja keine gesetzlich geregelten Kündigungsfristen.
 
Das ganze Theater ist doch völlig umsonst.

Dein Arbeitsvertrag mitsamt den dort festgehaltenen Tarifstufen gilt.

Kündigen kann man mit x-Wochen Frist (je nach Dauer der Anstellung) und ein Auflösungsvertrag nur im beidseitigen Einverständnis.

Übrigens sollte man generell zum Monatsende kündigen, krumme Zahlen sehen im Lebenslauf immer doof aus.

MfG
 
Zum Verständnis muss ich nochmal nachfragen.

Du hast eine 1,0 VK mit dem Lohn X.
Diese wurde vom AG in 0,25 Ambulanz und 0,75 Station aufgeteilt. Dafür hast du ein Schriftstück.
Du wurdest gebeten freiwillig die 1,0 VK in eine 0,75 zu reduzieren.
Die MAV hat dies verhindert und dafür gesorgt, dass sowohl die Stelle als auch die Vergütung X erhalten bleibt.

Korrekt?

Und jetzt siehst du eher eine Planungsunsicherheit und befürchtest bei der nächsten Gelegenheit gekündigt zu werden. Unbefristeter Arbeitsplatz heißt ja noch lange net, dass man Kündigungsschutz bis zum Lebensende hat.

Elisabeth
 
Sie hat sich bereits eine neue Stelle gesucht und die schriftliche Kündigung eingereicht. Sie hätte nur gern einen Auflösungsvertrag, während der AG offensichtlich will, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.

@Breeze: Welches Datum hast Du in der schriftlichen Kündigung angegeben? Das fristgerechte oder das, das Du gerne hättest? Nicht das Deine Kündigung aufgrund eines Formfehlers Deinerseits für ungültig geklärt wird und Du dadurch die fristgerechte Kündigung versäumst.
 
Wenn das tatsächlich so gelaufen ist wie beschrieben, dann würde ich mal mit nem Anwalt winken. Es macht fast den Eindruck, als wenn der AG insgesamt sehr unorganisert ist und außerdem versucht hier unfair nachzutreten.

Elisabeth

Nachtrag. Soweit ich das verstehe, meint einvernehmlich nicht, dass der eine Partner die Zustimmung verweigern kannund auf die Kündigungsfrist bestehen kann. Es geht lediglich darum, dass man auf jegliche Ansprüche verzichtet- hinterher also net mehr kommen und sagen kann: mir steht aber noch anteilig das und das zu.
 
Elisabeth, wozu schreiben Gesetzgeber und Tarifverträge uns Kündigungsfristen vor, wenn wir einfach nach Gutdünken verschwinden könnten? Ich kann doch nicht einfach morgen meiner PDL schriftlich mitteilen, dass ich ab Montag nicht mehr da bin, sie könne aber meine Resturlaubstage für dieses Quartal behalten?

Ich hab einen Arbeitsvertrag, und Breeze sicher auch. Darin stehen die Kündigungsfristen bzw. der geltende Tarifvertrag. An die muss ich mich halten. Vor Ablauf der Frist darf ich nur gehen, wenn der AG seinen Segen gibt.

(Gibt er bei uns inzwischen so gut wie nicht mehr, weil es in der Umgebung kaum noch neue Interessenten für die Pflege gibt. Warum sollte er also die Arbeitnehmer, die er schon hat, früher als nötig gehen lassen? Den Ärzten geht es genauso.)

Der AG mag wenig organisiert sein, aber die MAV hat die Sache zu Breezes Gunsten geregelt. Trotzdem wollte sie sich lieber nach etwas Neuem umsehen. Nichts dagegen, aber das heißt nicht, dass sie sich nicht mehr an ihren Arbeitsvertrag halten muss.
 
Claudia hat absolut recht. Es gibt einen Arbeitsvertrag, den beide Seite unterschrieben haben. Darin ist geregelt wie die Kündigungsfristen aussehen. Entweder sind es individuelle Regelungen, regeln sich nach einem TV oder wenn es diesen nicht gibt, schlicht nach dem BGB.
Ein Aufhebungsvertrag ist immer nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Lehnt der AG dies ab, so bleibt dem AN halt nichts weiter übrig, wie seinen Vertrag fristgerecht zu kündigen.
Wie Claudia schon sagte, die Kündigungsfristen sind nicht nur ein Schutz der AN, sondern auch des AG! Auch dieser muss ja planen können und das kann er nicht, wenn er täglich befürchten muss, dass seine AN fristlos kündigen.
 
Ich würde mein Anlilegen dem Arbeitgeber ersteinmal sachlich vortragen.

Sicherlich hat man Kündigungszeiten einzuhalten, aber was hat ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer, der keine Lust mehr hat für ihn zu arbeiten?
Wenn er Pech hat erfolgt eine Krankmeldung nach der anderen und er hat dadurch nur Verlust.
In der Regel gibt es weniger Probleme, als man annimmt. Die MAV kann Dir aber sicherlich Ratschläge geben.
Liebe Grüße Fearn
 
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
.

§ 33 TVöD
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
...
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf

Ich zitiere mal Wiki:
Arbeitnehmer sollten beachten, dass sie mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages jeglichen Kündigungsschutz verlieren, eine nachträgliche Kündigungsschutzklage ist nicht mehr zulässig. Das gilt auch, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber „überraschend“, z.B. in einer Konfliktsituation, vorgelegt wurde. Der Schutz, der etwa bei Haustürgeschäften gilt, greift hier nach der aktuellen Rechtsprechung nicht. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich vor Unterschrift unter einen Auflösungsvertrag mindestens einen Tag Bedenkzeit erbitten und den Vertrag ggf. mit rechtskundiger Hilfe genau prüfen. Unter Umständen kann sogar eine fristlose Kündigung günstiger sein, weil sie in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden kann, was für den Aufhebungsvertrag nur begrenzt gilt.

Einvernehmlich bedeutet also, dass der AN jegliche Rechte aufgibt. er kann nte morgen kommen udn sagen: habs mir anders überlegt und die ggf. per Gericht durchdrücken.

Wo steht nun, dass der AG den Auflösungsvertrag verweigern kann?

Elisabeth
 
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das die Kündigungsfrist. Abs. 2 ist für Kündigungen durch den Arbeitgeber, hebelt aber Abs. 1 nicht aus. In diesem steht nichts darüber wer kündig.

§ 33 TVöD
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
...
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/c...3130/TVoeD.pdf
Es ist doch ganz klar drin. Im gegenseitigen Einvernehmen! Wenn der AG damit nicht einverstanden ist, ist es doch kein gegenseitiges Einvernehmen mehr, sondern ein einseitiges! Ich verstehe nicht, was Du da nicht verstehst.

Das Zitat aus WIKI ist in sofern wichtig, da es ja auch Arbeitgeber gibt, die über wen Weg des Auflösungsvertrages einen Arbeitnehmer kündigen wollen und ihn solange unter Druck setzen, bis er unterschreibt. Das ist nicht das fiktive Gespinne eines Gewerkschafters, sondern eine durchaus nicht unübliche Praxis.
 
Abschnitt 2 grenzt Abschnitt 1 dahingehend ein, dass der AN vor der "Willkür" des AGs geschützt ist. Der AG muss zwingende Gründe vorweisen um kündigen zu können. Er gibt net an, dass der AN net zum Monatsende kündigen kann. Wenn dem net so wäre, könntest du auf Abschnit 1 verzichten. Und selbst der TVöD eröffnet die sofortige Auflösung.

Es scheint also keinen Paragraphen zu geben, der dem AG eine Möglichkeit gibt dem Wunsch nach einem Auflsöungsvertrag zu widersprechen.

Ich würde ggf. einen Anwalt einschalten. Denn genauso wenig, wie der AG den AN zur Kündigung zwingen kann genauso wenig kann er ihn mit einem Vertrag knebeln.

Der AN kündigt weil er eine Stelle gefunden hat udn muss dann in die Arbeitslosigkeit gehen, weil die Stelle nach Ablauf der Kündigungsfrist weg ist? Das würde bedeuten, dass man als AN ein großes Risko eingeht, wenn man einen unbefristeten Arbeistvertrag annimmt.

Ist hier der BR net gefragt, den AN zu unterstützen bei seinem Wunsch nach sofortiger Kündigung? Oder sieht er sich dem AG verpflichtet?

Elisabeth
 
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Ist hier der BR net gefragt, den AN zu unterstützen bei seinem Wunsch nach sofortiger Kündigung? Oder sieht er sich dem AG verpflichtet?
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Bin ich als BR dem AG denn nicht mehr verpflichtet, --> § 2 BetrVG, da steht was anderes!
Nochmal, ganz, ganz langsam:
AG und AN gehen einen Vertrag ein. In diesem Vertrag sind Kündigungsfristen verankert. Diese gelten für beide Seiten, die den Vertrag unterschrieben haben. Es besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, also wenn BEIDE Seiten mit dem Ende des Vertrages einverstanden sind. Ist eine Seite nicht mit einverstanden, so muss ich die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag einhalten.
Ich verstehe ehrlich nicht, wieso das BGB oder der TV in dieser Hinsicht für den AN nicht gelten sollte.
In der Regel verweigern AG einem AN den Aufhebungsvertrag ja auch nicht, da sie ja erstmal wieder Geld sparen können bis sie die Stelle neu besetzt haben und dann vieleicht auch noch jemand mit einer niedrigern Gehaltsstufe nehmen. In diesem Fall ist das aber scheinbar nicht der Fall und in sofern halt Pech.
Da kann auch der BR nicht viel machen, außer mit dem AG reden.
Aber vieleicht liege ich falsch, zeig mir doch bitte den Passus im BGB oder in einem TV in dem ausdrücklich drin steht, dass die Kündigungsfristen für den AN nicht gelten!