Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR

steiny

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Krankenpfleger
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Von allem ein bißchen
Hallo, grüsse Euch.

ich falle gleich mit der Haus in die Tür.

Ich habe von einem katholischen Arbeitgeber (AVR) nach 9 jähriger Tätigkeit gewechselt, zu einem neuen katholischen Arbeitgeber, ebenfalls (AVR).
Von Funktionseinheit Notaufnahme zu nun Intensiv/Anästhesie.

Vormals 80 % Dienstverhältnis nun 65 %.
Nettoverdienstverlust nach der Aktion = über 500 Euro.

Ich hatte KR6.
Nun steht auf meinem ersten Lohnzettel KR5A.

Is das OK ?
Es gibt doch Besitzstandsregelungen ?

Beim Wechsel innerhalb der AVR soll es meiner Info nach keine Nachteile in der Vergütung geben ?
Also Eingruppierung, Ortszuschlag, Verheiratetenzuschlag ?

Kennt sich da eine/r besser aus als ich ?



Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüsse


Stefan
 
Hallo steiny,
ich bin zwar mit dem Tarifwerk des AVR nicht so gut vertraut, möchte dennoch einige Gedanken zu Deiner Situation äussern:

Mit dem Wechsel des AG fängst Du in einem anderen Betrieb neu an. Wenn der AVR nach Betriebszugehörigkeit zum AG vergütet (was der TVöD z.B. macht), dann wäre es logisch, dass Du wieder "unten" anfängst. Berufserfahrung wird zum Beispiel im ÖD nur zum Teil mit berücksichtigt...bei einem Wechsel nach einem längeren Beschäftigungsverhältnis kommt es hier also auf jeden Fall zu Verlusten.

Der AVR hat seine Eingruppierungen meines Wissens nach vor einigen Jahren auch geändert...wer vorher schon beschäftigt war hatte mit Sicherheit bessere Konditionen (durch Besitzstandregelung) als diejenigen, die nach der Umstellung begonnen haben.
Der Besitzstand erlischt allerdings bei Kündigung des Vetrages. Mit einem neuen Vetrag gelten automatisch neue Konditionen.

Du wechselst darüber hinaus nicht nur den AG sondern auch den Tätigkeitsbereich sowie den Stundenumfang.


Abschließend betrachtet kann ich es mir gut vorstellen, das Du durch diesen Wechsel einen Lohnverlust in der von Dir genannten Höhe hast...
 
Ich hatte KR6.
Nun steht auf meinem ersten Lohnzettel KR5A.
.................
Es gibt doch Besitzstandsregelungen ?

Du musst Besitzstand und Eingruppierung unterscheiden. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Stelle, die Du besetzt und nur weil Du auf Intensiv gewechselt hast bedeutet das nicht automatisch KR6. Sie gehört definitiv nicht zum Besitzstand und kann daher wechseln.

Zu den Besitzständen gehören: Dienstaltersstufen, Zuschlag für Verheiratete, Zuschlag für Kinder und nur diese werden bei einem Wechsel von AVR zu AVR übernommen. Zu beachten ist dabei noch, dass kein einziger Werktag zwischen altem und neuem Vertrag liegen darf.
Am besten fragst Du in Deiner Perosnalabteilung oder bei der MAV nach, zumal es heute versch. Regionalkomissionen der AVR gibt, die auch unterschiedliche Regelungen haben können.
 
Hallo und Danke,

ich werde die Personalabteilung nochmal fragen sowie die MAV.
Es wäre wohl etwas zu komplex und langatmig hier nun neue AVR § zu diskutieren.

Ich dachte es wäre eine klare Sache und mit einem Satz beantwortet.


Sobald ich Bescheid weiß, melde ich mich wieder.

Grüsse

Stefan
 
Hallo,

falls es jemanden interessiert, so habe ich mit der Personalabtlg. gesprochen.
Die sehen es erstmal so, dass ich KR5A eingestuft bin weil ich vorher in einem Funktionsdienst gearbeitet habe. Der Notaufnahme.
Dies würde wohl nicht als Intensiv angesehen oder anerkannt.
Obwohl es vom tatsächlichen Ablauf dort selbstverständlich Intensiv auch ist, nicht umsonst gab es da auch Intensivzulage, sowie Intubationen, Rea-Funk fürs Haus sowie Überwachung respiratorisch instabiler Pat, Überwachungen von malignen HRST bei 10 Monitorbetten, CPAP, Kardioversionen,...usw.....
:knockin:
Aber wenns um Geld geht, zählt das wohl nicht ?
9 Jahre Erfahrung in diesem Funktionsdienst, werden meiner Meinung nach somit einfach nicht anerkannt.
Egal ob es laut AVR nun rechtens ist, gerecht finde ich es nicht, da einem Erfahrung und Qualifikation abgesprochen wird, die dem neuen Arbeitgeber ja eigentlich zu Gute kommt. Oder nicht ?

Die MAV wird darüber auch nochmal informiert.
Es geht mir garnicht so um das Geld, ich hätte den Job auch so angenommen, ich möchte eben nur sicher gehen richtig eingruppiert zu sein.
Ich hab mich damit nämlich noch nie beschäftigen müssen, da ich immer in einem Haus war.

Danke für die Hinweise nochmal

Grüsse

Stefan
 
9 Jahre Erfahrung in diesem Funktionsdienst, werden meiner Meinung nach somit einfach nicht anerkannt.
Egal ob es laut AVR nun rechtens ist, gerecht finde ich es nicht, da einem Erfahrung und Qualifikation abgesprochen wird, die dem neuen Arbeitgeber ja eigentlich zu Gute kommt. Oder nicht ?
Das ist die Realität, dass man heutzutage nicht mehr die gesamte Berufserfahrung anerkannt bekommt, die man bereits erworben hat. Beim Wechsel von dem einen zum anderen Tarifvertrag kann es noch krasser sein. Keineswegs will Dir jemand Erfahrung absprechen, aber die wenigsten wollen sie finanziell genau so anerkennen wie der alte AG es tat.
Je nachdem wie viel Berufserfahrung jemand hat kann das ein nettes Sümmchen ausmachen und Jahre dauern, bis Du wieder das Gehalt erreichst wie beim Wechsel.
Gefühlt ungerecht, da bin ich mit Dir einer Meinung.
 
Hallo sigjun,

es werden ja nich umsonst immer neue Tarifverträge ausbaldovert.:nurse:
Und ich muss sagen, bevor ich mich hier gemeldet hatte, habe ich die AVR-Richtlinien/Vergütungsklauseln intensiv durchforstet und gelesen.
Diese wurden ja erst erneuert, aktualisiert 2008/09.

Und zugegebenermaßen,habe ich sie nicht durchschaut, in Anbetracht des Kleingedruckten und seiner unter §§§§§.

Die Tendenz in D ist nun, Fachpersonal abzubauen und durch "minderqualifiziertes" Personal (KPH,FSJ,Schüler,Praktikanten,Zivis,1-Euro Kräfte,..) zu ersetzen . Dies gilt sowohl für Ärzte als auch für Fachschwestern oder ex. Personal.

Eine betriebswirtschaftlich orientierte Tendenz die meiner Meinung nach zu Lasten der Qualität geht.
Es wird gespart, wos nur geht.
Um jeden Preis, auch um den Preis von Qualität in der Versorgung.

Aber ein Tip trotzdem noch am Rande:

Es ist vieles Verhandlungsbasis wenn man irgendwohin wechselt.
So muss man sich nicht mit befristeten Veträgen abspeisen lassen, nur weil es heisst:
"Wir vergeben immer nur befristete Verträge"

Nach etwas Vertragspoker erhielt ich seit 7 Jahren als erster wieder gleich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, nach Probezeit.

Und ich denke auch über die Eingruppierung lässt sich feilschen.
Ich zumindest bin in der Probephase, werde die Angelegenheit nochmal mit der MAV erörtern und gegebenfalls, bei Zufriedenheit des Arbeitgebers, in erneute Verhandlungen bezgl. der Eingruppierung gehen kurz vor Ablauf der Probezeit.

Denn diese schwammigen Gummiparagraphen lassen auch Verhandlungen zu.:streit:


Grüsse, schönen Tag
Vielleicht melde ich mich ja nochmal mit KR6 ?:rofl:

Stefan
 
Huhu, also sprechen kann ich für die AVR Caritas, wo ich als Mitarbeitervertreterin tätig bin. Wenn Du in einem anderen AVR-Bereich arbeitest, mußt Du Dir die entsprechenden Passagen entsprechend nachlesen. Dein Dienstgeber muß Dir Einsicht in die AVR gewähren oder Du suchst entsprechende Seiten im Internet.

Alles nachfolgende bezieht sich auf die AVR CARITAS:
Da steht: (nachzulesen hier: AVR Anlage 2a )

Vergütungsgruppe Kr. 6 Ziffer 3

Krankenschwestern/-pfleger der Vergütungsgruppe Kr 5 Ziffern 2 und 3 nach sechsjähriger Bewährung in der jeweiligen Ziffer der Vergütungsgruppe Kr 5 oder in dieser Tätigkeit in Vergütungsgruppe Kr 5a Ziffer 1 (Kr.6 Zi 1 ist der normale Bewährungsaufstieg nach 2 Jahren Kr.4 und 4 Jahren Kr. 5).

Also müssen wir nachsehen, was steht in Kr. 5a Ziffer 2 und 3?
Kr. 5a
2
Krankenschwestern/-pfleger, die als Krankenhaushygieneschwestern/-pfleger stationsübergreifend und verantwortlich eingesetzt sind

3
Krankenschwestern/-pfleger, die
a) im Operationsdienst als Operationsschwester/-pfleger oder als Anästhesieschwester/-pfleger tätig sind

oder

b) die Herz-Lungen-Maschine vorbereiten und während der Operation zur Bedienung der Maschine herangezogen werden

oder

c) in Einheiten für Intensivmedizin tätig sind

oder

d) dem Arzt in erheblichem Umfange bei Herzkatheterisierungen, Dilatationen oder Angiographien unmittelbar assistieren

oder

e) in Dialyseeinheiten Kranke pflegen sowie die Geräte bedienen und überwachen

oder

f) in Ambulanzen oder Ambulanzen/Nothilfen Tätigkeiten gemäß Buchstabe a, c oder e ausüben.

Wenn Du nun im alten Haus Kr.6 hattest, dann gemäß Kr.6 Ziffer 3, welche sich auf Kr. 5 Ziffer 3 bezieht. D.h. dass ein großer Anteil (i.d.R. mehr als 50%) intensivmedizinische Tätigkeiten in Eurer Ambulanz anfallen (z.B. Behandlung Schwerverletzter im Schockraum, Reas etc.) Denn dann gilt diese Ambulanz als Funktionsbereich. Wenn Du nun auf Intensiv wechselst, bringst Du selbstverständlich Deine jahrelange intensivmedizinische Tätigkeit mit und mußt meiner Meinung nach (aber ohne Gewähr!, bin jedoch fast 100% sicher) in Kr. 6 bleiben.

Was kannst die MAV tun? Deine MAV kann die Eingruppierung bei ihrer juristischen Beratung überprüfen lassen. Sie muß der Einstellung zustimmen und die Eingruppierung aber ablehnen! Dann ist der Dienstgeber, wenn er sich auf Kr.6 nicht einläßt, gezwungen, die fehlende Zustimmung zur Eingruppierung vom Kirchlichen Arbeitsgericht einzuholen, und diese wird er, wenn ich es richtig sehe, nicht bekommen.

Wenn nun die MAV bereits zugestimmt hat, ist dieser Weg verbaut. Aber Du kannst selbstverständlich Deine Rechte auf individualrechtlicher Basis durchsetzen. Im Bereich AVR Caritas gibt es eine Schlichtungsstelle und Du kannst selbstverständlich jedes staatliche Arbeitsgericht anrufen. Ich würde solche Schritte aber erst nach der Probezeit erwägen.
Vielleicht aber wird Dein Dienstgeber bei Hinweis auf die aktuellen Gesetzestexte auch so einlenken.

Dies war die Eingruppierung.

Nun zur Einstufung:

Im Bereich AVR Caritas gibt es keine Lebensaltersstufen mehr, weil eine unterschiedliche Bezahlung aufgrund des Lebensalters gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) verstößt. Vielmehr sind diese durch Betriebszugehörigkeitsstufen ersetzt worden.

In Anlage C der AVR ( AVR Anhang C ) steht folgendes:

(d) Scheidet ein Mitarbeiter aus einem Dienstverhältnis aus, auf das die AVR angewendet worden sind, und tritt er unmittelbar in ein anderes Dienstverhältnis im Geltungsbereich der AVR ein, gilt als Tag der Einstellung der Tag, von dem an der Mitarbeiter ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR gestanden hat. Wird der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis, auf das die AVR angewendet worden sind, in nicht unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich der AVR eingestellt, erhält er mindestens die Regelvergütung nach der Regelvergütungsstufe, die für die zuletzt nach den AVR bezogene Regelvergütung maßgebend gewesen ist. Du mußt also mindestens die bisherige Regelvergütungsstufe erhalten und wenn der Wechsel ohne Unterbrechung erfolgte, bedeutet das, dass Du die Jahre an Betriebszugehörigkeit mitnimmst.

Hoffe, die Infos haben Dir ein bisschen weitergeholfen.

Ich wünsche Dir alles Gute! :)
 
Es ist vieles Verhandlungsbasis wenn man irgendwohin wechselt.

Kommt darauf an wie sehr Dich jemand braucht, respektive wie gut der Bewerber sich verkauft.
Bei einem Wechsel meinerseits habe auch ich sofort eine Unbefristung, sowie eine KR-Gruppe höher erhalten als es sonst üblich war.
Diese Eingruppierungen sind keine starren Gebilde oder Gestze, von daher muss sich kein AG zwingend daran halten.
Dennoch würde ich sagen, dass es eher eine Ausnahme ist.
 
Kommt darauf an wie sehr Dich jemand braucht, respektive wie gut der Bewerber sich verkauft.
Bei einem Wechsel meinerseits habe auch ich sofort eine Unbefristung, sowie eine KR-Gruppe höher erhalten als es sonst üblich war.
Diese Eingruppierungen sind keine starren Gebilde oder Gestze, von daher muss sich kein AG zwingend daran halten.
Dennoch würde ich sagen, dass es eher eine Ausnahme ist.

Das ist mit Sicherheit eine Ausnahme! :mrgreen:
Die Eingruppierungen der AVR bestimmen das Mindestgehalt. Nach oben darf immer abgewichen werden, aber selbstverständlich nach unten nicht.

HALLO STEFAN, wie sieht es denn jetzt aus?
 
Hi Brigitte und die dies interessiert,

Danke erstmal für die detaillierte Erklärung.
Nun is mir einiges klarer. Nur verstehe ich eins nicht ganz:

KR5a Ziffer 2 und 3 in dem Fall diesen hier:

f) in Ambulanzen/Nothilfen Tätigkeiten gemäß Buchstabe a,c oder e ausüben.

In meinem Fall wäre es wohl weiter :

c) : in Einheiten für INTENSIVMEDIZIN tätig sind.
(in meinem Fall WAR)

Denn es geht ja um meinen Status beim vorherigen Arbeitgeber (Notaufnahme? )

Ist das nicht Ermessenssache, wann eine Einheit als INTENSIVMEDIZINISCH angesehen wird ?


Wer definiert das?

Heute treff ich die MAV, ich hoffe das dann Licht ins Dunkel kommt ?
Ich berichte dann weiter, denn es könnte ja für Einige von Interessse sein.
So selten sind solche Art Arbeitgeberwechsel ja nicht.

Danke vorab, bis dann..

Stefan
 
Ergänzung, falls dies Ermessenssache wäre:

Zu den "hauptsächlichen Aufgaben" gehörten unter anderem:

1. Assistenz bei Notgastroskopien
2. Monitorüberwachung vital gefährdeter Patienten sowie Interventionen
3. Mitarbeit im Reanimationsteam
....

Dies sind nur Auszüge meiner Tätigkeiten, wie sie in der Notaufnahme nunmal angefallen sind.

Für meine Begriffe sehr wohl INTENSIV.

Aber darüber kann man vielleicht auch streiten, wenn man Arbeitgeber ist.
Und den Tarif drücken möchte, oder nicht ?

Na mal sehn..........bleibe am Ball


Liebe Grüße

Stefan
 
Naja, es gibt ja sehr verschiedene Ambulanzen. Was intensivmedizinisch ist, bedarf tatsächlich in gewisser Weise einer Auslegung, aber bestimmte Tätigkeiten liegen ja auf der Hand. Schockraum, Reas, beatmete Patienten, Schwerverletzte, Polytrauma und diese ganze Action... Notfallgastros, ja. Man nimmt für die Eingruppierung den Mindestanteil von 50% an. Wenn Du mehr als 50% mit intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten zu tun hast, dann gehörst Du in einer Ambulanz in Kr. 6. Und das warst Du ja gewesen. Also ist eine Rückgruppierung in die 5a kontraindiziert. Denn dass Du in der Notausnahme in der 6 eingruppiert warst, zeigt ja schon, dass Deine Tätigkeit als überwiegend intensivmedizinisch betrachtet wurde. Und was Du beschreibst, ist ganz eindeutig intensivmedizinisch.
Wenn Du zur MAV gehst, nimm drucke doch den Thread aus und nimm ihn mit. Das hilft den Kollegen sicher auch, die Lage zu beurteilen.
 
Hallo Brigitte,

habs schon ausgedruckt und nehm es mit.
Bin nun selbst gespannt.
Es würde mich aber trotzdem ärgern wenn ich nun im Recht wäre, einerseits.
Denn dann würde ich mir schon ein bißchen veräppelt vorkommen, dass ich meinem Recht nun hinterherlaufen müsste.
Andererseits würde es mich natürlich auch freuen.

Abwarten-Nachtschichten-Kaffee trinken.:mrgreen:

Bis dann--Danke

Stefan

P.S: Wie sind 50 % Intensivtätigkeit meßbar ?:weissnix:
 
Hallo Stefan!
Berichtest Du uns, was die MAV gesagt hat? Bitte.
 
Hallo Brigitte,

auf jeden Fall.

Ich habe Deinen Beitrag ausgedruckt, anonymisiert natürlich, und der MAV den Auftrag gegeben da Mal nachzuhaken.

Wie lang das allerdings dauert, weiß ich nicht.

Bin echt Mal gespannt.
Hab schon überlegt ob ich selbst ein Schreiben aufsetze mit Bezug auf diese § der AVR ?
Aber ich geh wohl Mal erst diesen Weg.

Danke nochmal

Bis demnächst.

Gruss

Stefan
 
Hallo Brigitte and @ll.

Zwischenstand ist folgender:

Der MAV Vertreter ist in meinem Auftrag zur Personalabteilung und hat die Eingruppierung ? Einstufung ? reklamiert.

Nun soll ich aufschreiben, was für Tätigkeiten ich beim alten Arbeitgeber in der Notaufnahme verrichtet habe.

Um wohl meinen Intensivstatus nachweisen zu können ?

Wenn ich überlege was ich da alles gemacht habe, weiß ich nach 9 Jahren garnicht mehr wo ich anfangen soll ?

Zumindest ist es weitaus intensiver gewesen als es die neue Intensivstation es je sein wird.

Ich finde es jedoch seltsam das ich einem Personalabteilungssachbearbeiter nun meine fachspezifischen Tätigkeiten erläutern soll.
Der weiss doch garnich was das ist ?
Genau wie ich keine Ahnung von seim Abrechnungswesen hab.

Ich hab Mal GANZ GROB Tätigkeiten aufgeschrieben die so stetig angefallen sind und intensivpflegerischen Charakter hatten ohne viel zu überlegen...


-Reanimationsteam 24 h für das gesamte Haus
-Überwachung und Erstversorgung kreislaufinstabiler Patienten oder ateminsuffizienter Patienten
- Vorbereitung und Assistenz bei endoskopischen Eingriffen im Rahmen von akuten GI-Blutungen (nachts)
- Postinterventionelle Nachüberwachung / Monitoring nach kritischen endoskopischen Eingriffen (ERCP, KOLO,ÖGD)
-Stabilisierung von ateminsuffizienten Patienten mittels CPAP Beatmung, ggflls. Intubation und Überführung zur Intensivstation.
- Chest Pain Unit:
Die „Chest Pain Unit“ ist integrierter Bestandteil der Zentralen Notaufnahme:
Notfallversorgung und Stabilisierung akuter Koronarsyndrome, maligner tachycarder oder bradycarder Herzrythmusstörungen sowie Vorbereitung zu Herzkatheterinterventionen.
-Assistenz bei unmittelbar vital bedrohlichen kardiologischen Krankheitsbildern mittels Pericardpunktion oder Einschwemmen von passagärem Schrittmacher.
Elektrische Kardioversionen von arythmischen Patienten.
Assistenz bei verschiedenen Punktionen (Pleura, Aszites,Perikardpunktionen)
Postinterventionelle Überwachung von Pat. nach SM/DEFI-Implantationen sowie Coronarangiographien mit Stentimplantationen.
Erstversorgung und Überwachung von polytraumatisierten Patienten im Eingriffsraum und Vorbereitung zur Operation mit Überführung in den Operationssaal.
Assistierende Überwachung bei unmittelbar, notwendigen kleineren Operationen im Eingriffsraum, auch unter Mithilfe der Anästhesie mit invasiver Beatmung und Vollnarkose.
- Assistenz bei Repositionen unter Narkose und Durchleuchtung bei Frakturen oder Luxationen im Gipsraum.
-Assistenz bei Fixateuranlagen unter Durchleuchtung im Gipsraum.
-Erstversorgung und Überwachung von Schädelhirntraumata.
-Erstversorgung und Überwachung von Pat. mit Wirbelkörperfrakturen.
- Erstversorgung von Pat. mit abdominellen Blutungen und Vorbereitung zur OP.
-Erstversorgung von Schockzuständen im Rahmen von Anaphylaxien.

versteht der sowas?
Oder soll ich was anderes schreiben?

Ratlos.
Gruss

Steiny
 
Hallo Steiny,

bekommst du kein Zeugnis? Da stehen die Tätigkeiten normalerweise drin.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo Steiny,
die sind ja lustig. Es zeigt ja schon die vorherige Eingruppierung Kr.6 in der Ambulanz, dass Du da überwiegend intensivmedizinisch tätig warst.
Und Deine Liste rundet das Ganze ab. Genau so würde ich sie vorlegen, ob die das verstehen oder nicht, das ist denen ihr Bier :boozed:!
Du kannst ja noch drunterschreiben, dass Du wegen überwiegender Ausübung dieser Tätigkeiten bei Deinem alten AG in KR 6 eingruppiert warst. Dein alter AG hat also die Tätigkeiten als Intensivpflege angesehen, was sie ja auch sind, und der wird es wohl besser beurteilen können als Dein neuer AG :mrgreen: :knockin:.
Die Personalverwaltung hat da Fehler gemacht und will es nicht so gern zugeben. Aber dafür gibt´s ja die MAV :) ! :mrgreen:
Berichtest uns weiter, gell!
 
hallo narde und sittich,

@narde

das zeugnis ist nicht so detailliert wie ich es nun im einzelnen nochmal ausführen soll.

@sittich

so sehe ich das auch.
ausserdem soll ich mal recherchieren, wie lange ich bereits KR6 im alten Haus hatte.

ich bin noch nicht fertig mit der liste:knockin:ich denke ich weite sie noch etwas aus.


danke euch und angenehme tage,

ich melde mich wieder wies so weitergeht.



gruß

Stefan
 

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