Angehörige und Injektionen?

sherlock

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Hatte grad folgendes Erlebnis: die Tochter einer pat. hat privat vit.b12 gekauft und möchte nun das ich diese injiziere.ich habe abgelehnt da ich keine Anordnung bzw. Verordnung vom Hausarzt bekommen hab. Die pdl wüsste bescheid und man könne es bei Pflegestufe 3 alles nebenbei machen! Wie sieht die Gesetzeslage aus?habe ich richtig gehandelt oder seh ich dies viel zu ernst????
 
Ohne Verordnung würde ich die Injektion auch nicht durchführen. Wenn die Angehörige der Meinung ist, dass die Pat. es haben soll, darf sie es selber machen oder sich um eine Verordnung durch den HA bemühen oder eben bleiben lassen...
wenn was ist hafte ich jedenfalls nicht für sowas!
 
Ich finde Deine Haltung korrekt. Du gibt ja auch keine andere Tablette wenn sie nicht verordnet ist.
Die Aussage, PDL sage, bei Pflegestufe 3 gehe alles nebenbei.
Nebenbei: Wusste noch gar nicht, das man es einfach so kaufen kann....:weissnix:

Was solche Sachen angeht, bin sehr pingelig, als Fachperson.
 
Ohne ärztliche Verordnung keine Injektion, denn das fällt in den Bereich der Behandlungspflege. Und die vorhandene Pflegestufe spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Du hast Dich absolut korrekt verhalten.
 
Danke für eure antworten!beiläufiges Problem ist auch noch,das andere Kollegen diese Anordnung der Angehörigen sofort umsetzen ohne nachzudenken und sich somit sympathisch machen...die Angehörige hat mir natürlich vor Wut die Tür vor der Nase zugeknallt,bin ja mal gespannt wenn die ersten Beschwerden kommen!
Übrigens: meiner pdl würde ich es zutrauen das sie der Angehörigen mitgeteilt hat das wir alles nebenbei machen können....
 
Es gibt auch Menschen die im Winter ein Loch ins Eis pickeln um zu baden....
jeder tut was er verantworten kann und in das persönliche Informations- und Erfahrungsmuster passt! Will heisen, wenn Deine Kollegen das Problem nicht als solche erkennen wollen....... (im Extremfall verantworten müssen sie es trotzdem [Unwissenheit schützt nicht vor den gesetzlichen Konsequenzen])!
 
Hallo,

auch ich würde eine Injektion ohne ärztliche Anordnung/ Verordnung nicht durchführen.
Die Beschwerde könnte ich in diesem Fall sehr gut aushalten.
Würde meine PDL eine solche Aussage treffen, wäre dies für mich ein Grund über einen Wechsel der Einrichtung nachzudenken.
Für die Kollegen bieten sich Fortbildungen an zum Thema "Recht in der Pflege".
Solange alles gut geht, wird nichts passieren, aber Erfahrungsgemäß sind die Angehörigen, die "nicht angeordnete Zusatzleistungen" fordern, auch die, welche den Klageweg sehr energisch bestreiten.

Nachdenkliche Grüße
Eiskristall
 
1. absolut richtig gehandelt!!
2. wie doof ist denn die PDL - bei PflSt III ist alles drin: sie kann doch SGB V noch extra abrechnen, da hätte sie doch einen Vorteil, wenn sie eine VO einholt...
oder wie man in Wacken sagt: man muss dem Geld entgegen laufen :rocken:
 
ergänzung:

ohne VO überhaupt gar keine wie-auch-immer-geartete applikation egal welchen medikamentes und auch egal, auf welchem applikationsweg.
 
Sherlock, Du hast absolut korrekt und richtig gehandelt! Ich hätte das genauso gemacht wie Du! Aber es stimmt natürlich, daß man sich damit nicht gerade
Freunde macht unter den Angehörigen. Ich verstehe aber auch Deine Kollegen nicht, die einfach mal eben so nebenbei Medikamente ohne Anordnung spritzen ohne über eventuelle Folgen nachzudenken.
 
Danke für eure antworten!beiläufiges Problem ist auch noch,das andere Kollegen diese Anordnung der Angehörigen sofort umsetzen ohne nachzudenken und sich somit sympathisch machen...die Angehörige hat mir natürlich vor Wut die Tür vor der Nase zugeknallt,bin ja mal gespannt wenn die ersten Beschwerden kommen!
Übrigens: meiner pdl würde ich es zutrauen das sie der Angehörigen mitgeteilt hat das wir alles nebenbei machen können....
Pffffffffff......
das andere Kollegen diese Anordnung der Angehörigen sofort umsetzen ohne nachzudenken
Mache Deine Kollegen über die Konsequenzen aufmerksam (sie haften für einen eventuellen Schaden, weil "sie" gespritzt haben). Du bist raus aus der Nummer, weil Du Verantwortungsbewusst handelst.
die Angehörige hat mir natürlich vor Wut die Tür vor der Nase zugeknallt,bin ja mal gespannt wenn die ersten Beschwerden kommen!
Diese Art Angehörige laufen sofort im Schadensfall zum Rechtsanwalt.
meiner pdl würde ich es zutrauen das sie der Angehörigen mitgeteilt hat das wir alles nebenbei machen können....
Sie kann sagen was sie will, sollt ihr ein Medikament spritzen (ohne Verordung des Arztes) soll sie Euch schriftlich geben das Ihr das machen "müsst" und sie die Haftung (über den AG) übernimmt.

LG
Claudia B.
 
......

Sie kann sagen was sie will, sollt ihr ein Medikament spritzen (ohne Verordung des Arztes) soll sie Euch schriftlich geben das Ihr das machen "müsst" und sie die Haftung (über den AG) übernimmt.

LG
Claudia B.

Kann sie nicht: mangels Verordungsberechtigung! Auch Haftung für andere kann sie nicht übernehmen (wird sie im Zweifelsfall auch nicht) ihr kann höchsten eine Organisationsverantwortung angelastet werden (so sie sich denn soweit aus dem Fenster lehnt)! Die Durchführungsverantwortung hat dennoch der der (ohne ärztliche Anordnung) injiziert!!!
 
ich: Sie kann sagen was sie will, sollt ihr ein Medikament spritzen (ohne Verordung des Arztes) soll sie Euch schriftlich geben das Ihr das machen "müsst" und sie die Haftung (über den AG) übernimmt.
von matras: Kann sie nicht:
Na dann, auch diese PDL Dame gehört aufgeklärt und sie produziert so ein Verhalten:
von sherlock: die Angehörige hat mir natürlich vor Wut die Tür vor der Nase zugeknallt,bin ja mal gespannt wenn die ersten Beschwerden kommen!
 
Hallo zusammen! Wie schaut es denn aus, wenn der Pat. sein schriftliches Einverständnis zu dieser "Körperverletzung" (s.c. Injektion) gibt?
 
Hallo zusammen! Wie schaut es denn aus, wenn der Pat. sein schriftliches Einverständnis zu dieser "Körperverletzung" (s.c. Injektion) gibt?

Dann ist die "Körperverletzung" legal, aber der Ausführende trägt die Handlungsverantwortung!
 
Die Handlungsverantwortung hat der Durchführende doch sowieso-oder verwechsle ich hier was?
 
Die Handlungsverantwortung hat der Durchführende doch sowieso-oder verwechsle ich hier was?

Richtig, - aber die Fragestellung ließ m. E. offen um was genau es Dir geht und ob Dir die Verantwortlichkeiten klar sind.
 
@hannasu:

Hallo zusammen! Wie schaut es denn aus, wenn der Pat. sein schriftliches Einverständnis zu dieser "Körperverletzung" (s.c. Injektion) gibt?
Das muss der Pat. sowieso immer geben, normalerweise mündlich, schriftlich ist der Nachweis besser führbar. Bei bewußtlosen oder nicht kommunikationsfährigen Menschen ist vom mutmaßlichen Willen auszugehen.

Nur da sind wir erst dabei, dass du ihm einen Stahlstift, mit seinem Einverständnis, in den Körper rammen darfst.
Wenn alles gut ist, kräht sowieso kein Hahn danach, wenn was schief geht bist du sowieso im Schussfeld.
Irgendwas applizieren ohne ärztliche Anordnung darfst du eh nicht.
Das macht aber keinen Sinn, wenn du nichts Applizieren darfst.

@matras:
aber der Ausführende trägt die Handlungsverantwortung!
Das Ding heißt Durchführungsverantwortung in Abgrenzung zur Anordnungsv....


Dann ist die "Körperverletzung" legal, aber der Ausführende trägt die Handlungsverantwortung!
Eine Körperverletzung ist niemals Legal, sie bleibt Straffrei, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
 
Ob Mensch "handelt" oder "ausführt" ist Jacke wie Kleid. Die Begriffe werden synonym verwendet!
 

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