An wen Kündigung richten?

Daddien

Junior-Mitglied
Registriert
21.06.2010
Beiträge
37
Ort
sachsen
Beruf
Heilerziehungspflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
Pflegehilfskraft
hallo liebe foren-mitglieder,

ich arbeit insgesamt seit drei monaten in der ambulanten pflege.
am 1.9 habe ich in einer neuen firma angefangen, die einen hauptsitz hat und 3 außenstellen hat.nun möchte ich aus gesundheitlichen und persönlichen gründen kündigen. an wen muss ich die kündigung richten? an den großen chef im hauptsitz oder reicht es, wenn ich die kündigung meiner pdl in der außenstelle gebe und sie diese weiterleitet mit der frimenpost?

danke im voraus
 
An den im Arbeitsvertrag bezeichneten Vertragspartner, gern auf dem Dienstweg über deine PDL...
Übrigens musst auch du in der Probezeit keine Gründe angeben.

Denke allerding an die ALG-Sperre bei der Arbeitsagentur...
 
da hab ich nen super hausarzt und ne tolle therapeutin die mich da unterstützen werden das das mit dem arbeitsamt nicht passiert
 
Lass Dir den Eingang der Kündigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen (z.B. Eingangsstempel mit Datum drauf und Kopie davon). Nicht, dass Dein Schreiben aus Personalmangelgründen irgendwo "verloren geht" und sich niemand dran erinnern kann, dass er es jemals zu Gesicht bekommen hat..
 
ich werds gleich per einschreiben an den hauptsitz schicken
...danke für deine hilfe
 
Lass Dir den Eingang der Kündigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen (z.B. Eingangsstempel mit Datum drauf und Kopie davon). Nicht, dass Dein Schreiben aus Personalmangelgründen irgendwo "verloren geht" und sich niemand dran erinnern kann, dass er es jemals zu Gesicht bekommen hat..
Das ist ne prima Idee. Das mach ich dann auch so?
Ne andere Frage: muß ich bei einer Kündigung, nach der Probezeit eine Begründung angeben? Bin schon ewig in dem Laden. Dann schreib ich am besten: aus persönlichen Gründen, oder? Wenn ich die Wahrheit schreibe, wird das Zeugnis ja noch schlechter.

Lg Mila
 
Bei einer Kündigung muss ich als AN nie Gründe angeben.

Ich schreibe einfach:
Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum ...

ENDE

Mit Einschreiben ist so ne Sache. Muss ja nicht angenommen werden, du kannst ein Einschreiben auch zurückgehen lassen. Also Vorsicht wenns um Fristen geht, dann Einwurfeinschreiben. Lieber selbst abgeben, genügt beim nächst höheren Vorgesetzten oder in der Personalabtlg., Eingangsstempel oder Bestätigung nicht vergessen und die Sache ist gegessen.
 
Nun grad der nächste Vorgesetzte verschusselt gern mal was. Hab mir vor ein paar Jahren angewöhnt, jedes Schreiben in Kopie an den BR zu schicken. Aber bei ner Kündigung käm mir das komisch vor.

Danke
 
Nun grad der nächste Vorgesetzte verschusselt gern mal was. Hab mir vor ein paar Jahren angewöhnt, jedes Schreiben in Kopie an den BR zu schicken. Aber bei ner Kündigung käm mir das komisch vor.

Danke

Warum? Zur Absicherung ist das vollkommen ok.

Aber das Einwurfeinschreiben ist die beste Lösung.

lg
 
@mila:
Nun grad der nächste Vorgesetzte verschusselt gern mal was.
Na aber jetzt geht aber los!!! Das ist mir auch so was von ....

Deshalb Eingangsstempel und mein part ist erledigt, ich habs abgegeben dies ist bestätigt und gut is.

jedes Schreiben in Kopie an den BR zu schicken
jedes?
Das würde mich allerdings auch etwas befremden und einer guten Zusammenarbeit sicherlich nicht zuträglich sein.
 
Ich hab mal eine Kündigung knapp eine Woche vor Ablauf der Frist per Einwurfeinschreiben abgeschickt. Konnte im I-net auf der Homepage der Post mitverfolgen, wo sich mein Schreiben gerade befindet.

Und es kam, wie es kommen musste... es war- warum auch immer- ewig unterwegs und kam erst am allerletzten Tag an... uff, was hab ich vorher geschwitzt.

Denn denkt dran, rechtlich gilt der Tag der Zustellung, nicht der des Abschickens. Wenn man da jetzt einen AG hat, der ganz schlimm unter Personalmangel leidet...

Lieber persönlich abgeben, sicher ist sicher!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mal eine Kündigung knapp eine Woche vor Ablauf der Frist per Einwurfeinschreiben abgeschickt. Konnte im I-net auf der Homepage der Post mitverfolgen, wo sich mein Schreiben gerade befindet.

Und es kam, wie es kommen musste... es war- warum auch immer- ewig unterwegs und kam erst am allerletzten Tag an... uff, was hab ich vorher geschwitzt.

Denn denkt dran, rechtlich gilt der Tag der Zustellung, nicht der des Abschickens. Wenn man da jetzt einen AG hat, der ganz schlimm unter Personalmangel leidet...

Lieber persönlich abgeben, sicher ist sicher!

Hallo,

und sich den Empfang mit Datum quittieren lassen, damit es noch sicherer ist!

Gruß

medsonet.1
 
Möchte medsonets Beitrag nochmal unterstreichen:
und sich den Empfang mit Datum quittieren lassen,
Das ist eine Selbstverständlichkeit, egal bei welchem Schreiben von Wichtigkeit mit Fristen egal in welchem Lebensbereich!!! Sonst kann jeder Behaupten er habe irgendwo was auch immer abgegeben.

Alternativ, wenn ich befürchte dass ich keinen bekomme oder nicht die Möglichkeit eines Eingangsstempels habe, kann ich einen Zeugen mitnehmen, der mir mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift auf der Kopie betätigt, dass ich den Brief in Briefkasten bei AG (Haupthaus) oder bei Frau/Herr Abtlg. abgegeben habe.

Wie gesagt gilt für ALLE wichtigen Schreiben generell!

Wie sollte ich denn sonst, wenns hart auf hart kommt, den Beweis antreten?
 

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