Hallo,
ich arbeite in der ambulanten Pflege, 20h/Woche. Es gibt einen "Frühdienst", bei welchen man von 06:30 bis 11:00 Uhr unterwegs ist und einen geteilten Dienst (06:30-12:30 und dann wieder 16:00 -20:00). Wenn man diesen geteilten Dienst hat, dann nimmt man das Fahrzeug mit nach hause und auch das Diensthandy, d.h. wenn nachts ein Patient Probleme hat, ruft der einen an und man muss los.
Dadurch wird aber die gesamte Familie eingeschränkt, z.b. wenn der Mann die Woche über Abends zu seinem Sportverein geht (2x die Woche20:30 - 22:00 Uhr), dann kann ich ja die Kinder nicht alleine lassen (zw.3 u. 12 Jahre).
Wie sieht denn das arbeitsrechtlich aus, bzw wie ist das bei Euch anderen geregelt ??
Gruß
Immie
ich arbeite in der ambulanten Pflege, 20h/Woche. Es gibt einen "Frühdienst", bei welchen man von 06:30 bis 11:00 Uhr unterwegs ist und einen geteilten Dienst (06:30-12:30 und dann wieder 16:00 -20:00). Wenn man diesen geteilten Dienst hat, dann nimmt man das Fahrzeug mit nach hause und auch das Diensthandy, d.h. wenn nachts ein Patient Probleme hat, ruft der einen an und man muss los.
Dadurch wird aber die gesamte Familie eingeschränkt, z.b. wenn der Mann die Woche über Abends zu seinem Sportverein geht (2x die Woche20:30 - 22:00 Uhr), dann kann ich ja die Kinder nicht alleine lassen (zw.3 u. 12 Jahre).
Wie sieht denn das arbeitsrechtlich aus, bzw wie ist das bei Euch anderen geregelt ??
Gruß
Immie
