Ambulante Pflege/Rufbereitschaft

immie

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19.05.2009
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Hallo,
ich arbeite in der ambulanten Pflege, 20h/Woche. Es gibt einen "Frühdienst", bei welchen man von 06:30 bis 11:00 Uhr unterwegs ist und einen geteilten Dienst (06:30-12:30 und dann wieder 16:00 -20:00). Wenn man diesen geteilten Dienst hat, dann nimmt man das Fahrzeug mit nach hause und auch das Diensthandy, d.h. wenn nachts ein Patient Probleme hat, ruft der einen an und man muss los.

Dadurch wird aber die gesamte Familie eingeschränkt, z.b. wenn der Mann die Woche über Abends zu seinem Sportverein geht (2x die Woche20:30 - 22:00 Uhr), dann kann ich ja die Kinder nicht alleine lassen (zw.3 u. 12 Jahre).

Wie sieht denn das arbeitsrechtlich aus, bzw wie ist das bei Euch anderen geregelt ??

Gruß
Immie
 
Wird die Rufbereitschaft denn nicht mit euch abgesprochen ?
 
Was heist abgesprochen ?
Derjenige, der den geteilten Dienst hat, hat gleichzeitig über Nacht das Diensthandy mit und somit Rufbereitschaft.
Also man arbeitet von 06:30 - ca. 13:00, dann wieder von 15:30 - 20:00 und nachts dann halt Rufbereitschaft. Das geht dann 5-7 Tage so und dann hat man 1 Woche frei (halt 20 Stunden/Woche)

Gruß
Immie
 
Wenn das ein fester Bestandteil in Deinem Arbeitsvertrag ist, wirst Du nichts machen können.
Und normaler Weise gibt es doch dafür die Dienstpläne, das man sich kümmern kann.
Wenn Du das nicht mehr machen kannst oder willst, wirst Du mit Deinem Arbeitgeber sprechen müssen um eventuell eine andere Lösung zu finden.
Kann mir aber vorstellen, das es Kolegen gibt die sich dann benachteiligt fühlen. Als ich im Pflegedienst war, war es auch so das alle, selbst die Chefin, Bereitschaft zu gleichen Teilen übernehmen mussten. Wenn jemand mal was vor hatte oder der Kinder wegen nicht konnte dann haben diejenigen sich einen Tauschpartner gesucht.
LG
 
Hallo,
im Arbeitsvertrag steht da nichts drin, der ist sehr kurz gehalten und enthält nur den Hinweis, dass die Bezahlung nach AVR ist.
Die Chefin macht keinen geteilten Dienst und somit auch keine Rufbereitschaft. Ich bin mir halt nicht sicher, ob das von den Arbeitszeiten so rechtens ist, dass jemand, der am Tag schon 10h arbeitet (natürlich mit 2 h Pause zwischen den Diensten, Nachts dann Rufbereitschaft hat und den nächsten Tag wieder 10h arbeitet.

Wenn dann aus Übermüdung Fehler passieren ??

Gruß
immie

PS: die Rufbereitschaft wird nicht vergütet oder angerechnet.....
 
Ich kenne es so von meinem damaligen AG, das die Zeit die Du tatsächlich, während Deiner Rufbereitschaft, beim Pat. verbringst angerechnet wird.
Und ich kenne es auch so, manchmal hat man doch sehr stressige Nächte, wenn man die halbe Nacht (genaue Stundenzahl weiss ich leider nicht) draussen ist, das man dann früh zu Hause bleibt um sich zu erholen.
Sprech das am Besten bei der nächsten Teamsitzung an.

Liebe Grüße
 
PS: die Rufbereitschaft wird nicht vergütet oder angerechnet.....

Wenn sie net vergütet wird, kannst Du machen was Du willst. Es sei denn Du bist so nett und arbeitest umsonst. Rufbereitschaft ist vergütungspflichtig.
Hol Dir da mal Rechtsberatung.

Ansonsten ist es, so weit ich das auf Anhieb sehe, aber rechtens. Es muss nur geguckt werden ob es wirklich ein Bereitschaftsdienst ist. Es darf nicht mehr als 50% der Zeit gearbeitet werden.
 
Wenn sie net vergütet wird, kannst Du machen was Du willst. Es sei denn Du bist so nett und arbeitest umsonst. Rufbereitschaft ist vergütungspflichtig.
Hol Dir da mal Rechtsberatung.

Ansonsten ist es, so weit ich das auf Anhieb sehe, aber rechtens. Es muss nur geguckt werden ob es wirklich ein Bereitschaftsdienst ist. Es darf nicht mehr als 50% der Zeit gearbeitet werden.

Das Problem ist, soweit ich das sehe, da wir insg. nur 5 Arbeitnehmer sind, besteht wohl kein Kündigungsschutz und ´wie ich es nun mitbekommen habe werden Mitarbeiter, die sowas aufbringen recht schnell entlassen.

Wie gesagt, die Chefin mahct ja keinen solchen Dienst, somit hat sie auch kein Problem damit.
 
Und wenn ihr 5 Euch einig seid? Was will sie dann machen? Alle 5 entlassen und die Touren allein fahren?
Auch wenn es eine kleine Firma ist, ist sie kein rechtsfreier Raum. Deine Chefin muss sich an die Gesetze halten. Das macht sie aber net, wenn sie Euch Eure Rufbereitschaft nicht bezahlt.
Außerdem muss sie die Kündigungsfristen auch einhalten, sie braucht nur keine Begründungen für die Kündigung.

Hier mal ein kurzer interessanter Artikel darüber.
http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/7887.html
 
Da hast Du schon Recht,
aber es gibt halt welche, die auf den Job nicht unbedingt zwingend angewiesen sind und andere schon. Wie halt öfters die Situation ist.
Ausserdem könnte die Chefin ja auch ein Exempel statuieren und einfach eine Person entlassen......

Ich persönlich werde mih mal nach Alternativen umschauen.

Gruß
Immie
 
Und da gibt es bestimmt einige Alternativen:up:
 

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