5-Tage Woche?

bea84

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Hallo an Alle!

Ich wollte mal fragen wie es rechtlich aussieht, wenn man laut Vertrag eine 5-Tage Woche hat, aber praktisch gesehen eine 6-7 Tage Woche arbeitet. D.h. bis zu 19 Tage am Stück, weil man mit der Begründung "man hat zu wenig Stunden" aus dem frei geholt wird. Die "zu wenigen Stunden" rühren daher, dass man pro Schicht nur 6-7 Stunden da sein "darf", aber man im Dienstplan mit 8 Stunden geplant wird. Konkret heisst das, man wir jeden Tag min. eine Stunde ins minus geplant. Was zur Folge hat dass man nahezu JEDES Wochenende arbeiten muss um auf seine volle Stundenzahl zu kommen.
Hoffe mir kann jemand folgen...
Ich find die Situation unerträglich, weil ich ab und zu doch mal ganz gerne frei hätte. Unterschwellig fallen Wörter wie Abmahnung und Arbeitsverweigerung wenn man sein frei wirklich wahrnimmt.
Allerdings hab ich genau das gemacht weil ich einen neuen Vertrag in der Tasche habe und heute oder morgen kündigen will. Ich hoffe dass die mich einfach gehen lassen, ansonsten würd ich gerne genannte Gründe anführen.
Danke fürs lesen, hoffe auf Antworten.
lieben Gruß
Bea
 
Hallo, du arme...

das kenne ich auch zu gut.
Wollte dich fragen ob du im Krankenhaus den Streifen mitmachst, oder in einer Alteneinrichtung, bzw. ambulanten Dienst.
Wie das alles rein rechtlich aussieht,kann ich dir auch nicht sagen.
Bin gespannt, ob jemand was dazu sagen kann.
Liebe Grüße
Sandra
 
Hallo
Du hast einen Dienstplan und der ist für beide Seiten verbindlich, du stehst für 8 Stunden Arbeit drinn,dann hast du das Recht 8 stunden arbeiten zu dürfen, man kann dich bitten ob du früher nach Hause gehen möchtest.
Bist du im Frei und ruft dich jemand an du sollst arbeiten kommen, musst du das nicht, da dir dein Arbeitgeber (Stationsleitung) wärend deiner Freizeit nicht Weisungsbefugt ist. Dies ist keine Arbeitsverweigerung!!!!!
Wirst du währen deiner Dienstzeit für freie Tage Dienstverpflichtet, dann sieht die gängige Rechtssprechung 4 Tage im voraus als angemessen an.
Man kann dich durchaus 19 Tage am Stück arbeiten lassen wenn man es geschickt plant und das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt.
Auf jeden Fall empfehle ich dir dich mit dem Betreibsrat in Verbindung zu setzen und deine Probleme vortragen.
Auch gibt es hier im Forum viele Beiträge zu deinen Themen, du musst nur suchen.
Alesig
 
Die "zu wenigen Stunden" rühren daher, dass man pro Schicht nur 6-7 Stunden da sein "darf", aber man im Dienstplan mit 8 Stunden geplant wird.

Mal abgesehen davon, dass alesig schon so ziemlich alles gesagt hat, würde mich mal die Begründung interessieren mit der Ihr nur 6-7 Stunden im Dienst sein dürft??
 
Ich verstehe nur nicht ganz, wieso Du nur 6-7 h da sein darfst!
Dein Arbeitgeber hat genauso wie Du bsetimmte Rechte und Pflichten! Und wenn auf Deinem Dienstplan 8 h stehen, dann hast Du eigentlich auch das Recht auf 8 h Arbeit. Ansonsten müssen ja 6 oder halt 7 h drinstehen.
 
danke schonmal für eure Antworten!

wir "dürfen" nur 6-7 Stunden da sein, damit wir öfter kommen müssen um auf unsere Stunden zu kommen. Und wenn man 100% arbeitet, bleiben da nur noch die Wochenenden um die Stundenzahl aufzufüllen...
Wenn man immer 8 Stunden arbeiten würde, müsste man ja mal nen Tag frei kriegen, und das ist laut PDL ausgeschlossen. Die Wochenenddienste sind auch nur 6 Stunden. Sind zwar herrlich kurze Schichten aber ich würd lieber jeden Tag 8 Stunden oder mehr arbeiten und dafür mal 2 Tage am Stück frei machen. Denke das ist verständlich oder? Ich bin aber nahezu die einzige die damit ein Probem zu haben scheint. Sonst hat sich noch keiner Beschwert.
Das ganze spielt sich in einer Privatklinik ab, mehr so Nachsorge-Bereich.
Achja auch so schön: PDL = Betriebsrat.
Hab das jetzt ne zeitlang mitgemacht und hab jetzt gekündigt. Hab schon ne neue Stelle.
Würd trotzdem noch gerne eure Meinungen zu dem Thema lesen!
Bis bald und liebe Grüsse!
 
Das heißt, eure Schichten sind von vornherein nur 6 - 7 Stunden lang. Dann holt Euch aber niemand aus dem Frei, sondern ihr seid schon mit mehr als 20 Arbeitstagen im Monat geplant, sonst würdet ihr ja nicht auf Eure Sollstunden kommen.

Möglicherweise ist das rechtens, solange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
 
Achja auch so schön: PDL = Betriebsrat.


Öhm, eine PDL ist eine leitende Angestellte und hat somit nix im Betriebsrat verloren! Und wenn sie schon, wie auch immer auf der Wählerliste stand, wer hat sie denn dann gewählt damit sie in den BR kommt?
Außerdem wird sie, wenn sie schon im BR ist, nicht das einzige BR-Mitglied sein. Für die meisten BR-Beschlüsse reicht eine normale Mehrheit aus, also könnte man eine Person auch leicht überstimmen. Nur ist es halt notwenig, dass man dem BR einen ordentliche Auftag gibt und dann im Ernstfall mit ihm Seite an Seite kämpft und ihm nicht in den Rücken fällt, was im Bereich Pflege leider all zu oft passiert.
 
Das heißt, eure Schichten sind von vornherein nur 6 - 7 Stunden lang. Dann holt Euch aber niemand aus dem Frei, sondern ihr seid schon mit mehr als 20 Arbeitstagen im Monat geplant, sonst würdet ihr ja nicht auf Eure Sollstunden kommen.

Möglicherweise ist das rechtens, solange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Wenn auf dem DP eine Schicht mit 8 Stunden geplant ist, dann ist die 8 Stunden lang und nicht nur 6 oder 7, nur weil es der PDL so in den Kram passt.
Weiterhin ist Frei Frei und auch Minusstunden sind kein Argument jemanden aus dem geplanten Frei zu holen, denn Minusstunden sollen gar nicht erst geplant werden.
 
Bea schreibt aber auch von "herrlich kurzen Schichten" und Wochenenddiensten von sechs Stunden.

Wenn die Schichten von vornherein kürzer sind, handelt es sich nicht um geplante Minusstunden. Nachtdienst, der meist länger als acht Stunden dauert, ist ja auch kein geplantes Plus.

Sollten die Schichten so wie von mir beschrieben aussehen, sind weniger freie Tage zur Erreichung der Sollarbeitszeit notwendig und keine Schikane der PDL. Dass Bea lieber eine normale lange Schicht und dafür mehr frei hätte ist verständlich, aber ein Anrecht auf Schichtzeiten nach Wunsch gibt es nicht.

Getrickse mit dem Dienstplan ist natürlich nicht zulässig.
 

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