2 Fragen zu Pflegehandlungen

Mchn17

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16.12.2007
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Starnberg
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Medizinisches Lyzeum - Nurse - Neugeborenenintensivstation - derzeit in der Pflege tätig
Akt. Einsatzbereich
Pflege
Sehr geehrte Wissende,

ich wende mich an Sie, da ich gerne zwei Fragen unter diskutierende ...

Würde mich freuen, wenn sie mir eine kompetente Antwort geben können. Danke.

1. Frage:

Ist die Setzung der Nadel mit Klebepflaster für eine subkutane Infusion bei einer bettlägerigen Person am Oberschenkel in bestimmte Richtung vorgegeben, oder egal??

Schwester A setzt die Nadel am Oberschenkel Richtung Fußende in die Subcutis und heftet diese mit Pflaster an.
Grund hierfür der stabileren Befestigung des Pflasters wegen.

Schwester B entnimmt gleiche Nadel und setzt diese nun neu in Richtung Oberkörper des Patienten, obgleich dann die Befestigung am Bein labiler war.

Wer hat Recht, bzw. richtig gehandelt???


2. Frage:

Ein Krankenpfleger in einem Altenheim findet nachts einen älteren Patienten mit Verdacht auf/und Schlaganfallsymtomen vor. Seine Vermutung stützt sich aufgrund des Patientenverhaltens (große Pupillen, kaum Reflexe, will aber kann nicht sprechen)


A) Nach seinen Erstmaßnahmen (Beruhigung, Hemd öffnen, Lagerung,..) ruft dieser sofort die Heimleitung an, um diese zu informieren um weiteres zu veranlassen.

B) Nach seinen Erstmaßnahmen (Beruhigung, Hemd öffnen, Lagerung,..) ruft dieser sofort den Notarzt an.

Welches wäre das richtige Tun A oder B ?


Danke
 
Also zu Frage 2: ist meiner Meinung nach Lösung 2 die einzig richtige. Denn in Notfallsituationen ist es nicht notwendig die Heimleitung o.ö. zu informieren, denn dadurch kann wertvolle Zeit verschwendet werden!

....
Frage1: Eine wirkliche Erklärung habe ich nicht, nur eine Vermutung. Jedenfalls habe ich gelernt die Kanüle immer zum Körperstamm zu legen.

In richtung Körperstamm, um zu vermeiden dass die substituierte Flüssigkeit sich im Bein ansammelt und dort verbleibt. Wenn die Kanüle in richtug Körperstamm gelegt wird kann die Flüssigkeit leichter im gesamten Körper verteilt werden.....
 
Soviel ich weiß, ist die " Flussrichtung" bei s.c.- Injektionen egal. Ich würde sie auch so setzen das sie gut hält.
An Stelle von Sr. B würde ich zumindest eine neue Kanüle benutzen.
Zur 2. Frage: Ich würde erst den Notarzt rufen und dann die Heimleitung.
Denn wenn es wirklich ein Apoplex ist, zählt jede Minute.
Weshalb fragst du das?
 
Hallo Mchn17!

Zu 1:
Wenn Schwester B die Nadel verwendet, welche schon Schwester A in den Patienten gesteckt hat, ist das ein Fehler. Sie muß eine "neue" unbenutzte Nadel verwenden. Hinsichtlich der Richtung ist es egal. Siehe auch hier, dort wurde das schon ausführlich diskutiert: http://www.krankenschwester.de/foru...ion-unterstuetzenden-fluessigkeitszufuhr.html
Zu 2:
Handlungsweise B ist richtig, denn bei einem Schlaganfall ist Zeit = Erhalten von Hirnsubstanz. Durch den Anruf bei der Heimleitung geht nur unnötig Zeit verloren.

Schönen Gruß, Gego.
 
Ich denke, dass man diese Fragen nicht beantworten kann, ohne die Bewohner und alle nähreren Umstände zu kennen.

Was wäre wenn..
ein Bewohner, 99 Jahre alt, multimorbide, jahrelang deutlich gesagt hat: keine lebensverlängernden Maßnahmen, auch nicht im Notfall. Dann hat er einen Schlaganfall. Der Heimleiter ist sein Enkel...

Allein von wenigen theoretischen Fakten, würde ich mich nie trauen eine Antwort zu geben. Genau so wenig, wie ein Arzt am Telefon eine Diagnose stellen kann.

Viele Grüße, Susanne
 
A) Nach seinen Erstmaßnahmen (Beruhigung, Hemd öffnen, Lagerung,..) ruft dieser sofort die Heimleitung an, um diese zu informieren um weiteres zu veranlassen.
Diese Variation ist nach der vorliegenden Situationsbeschreibung genauso richtig, denn dann kann die PP sich sofort wieder direkt um den Patienten kümmern, während der Heimleiter die notwendigen Telefonate erledigt, Türen aufschliesst usw...
 
Hallo Susanne Huber & flexi!

Ich gehe davon aus, daß ich als betreuende Kraft vor dem Hintergrund des Zustandes des Bewohners entscheiden kann. Z. B. auch berücksichtige, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Wenn ich zu der Erkenntnis gelange, daß der Bewohner Maßnahmen wünscht, dann werde ich die auch ergreifen.

Meiner Meinung nach ist die Variante B die richtige (gleich den Rettungsdienst anrufen) und zwar aus folgenden Gründen:
  • Wenn zuerst die Heimleitung verständigt wird, geht unnötig Zeit verloren (Telephonat dauert 30 bis 60 Sekunden) und ist die Heimleitung rund um die Uhr erreichbar? Auch hat die Rettungsleitstelle nicht die Möglichkeit dirkete Nachfragen zu stellen.
  • Bei den in der Regel eingeschränkten Möglichkeiten in einem Heim, kann die betreuende Kraft bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht viel machen und auch in der Zwischenzeit z. B. die Tür aufschließen.
Wenn die Möglichkeit besteht, wäre auch ein BZ-Stix nicht schlecht, eine Hypoglykämie kann auch mal wie ein Apoplex ausschauen. ;)

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo Gego,

ich denke, Du hast sicherlich auch recht. Ich werde nur immer gleich so misstrauisch, wenn mir die Antworten "in den Mund" gelegt werden. (Eingangsfrage)

Die Pflegekraft muss auf Grund ihrer Ausbildung situationsgerecht entscheiden.

Gruß Susanne
 

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