Zweitjob - muss die PDL informiert werden?

Black_Sammy87

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Hallo,

seit 1,5 Jahren bin ich 75% Kraft auf der Intensivstation. Ich hab mir damit nen Wunsch erfüllt. Mehr Zeit für Freunde/Hobbys/Sport. Außerdem ist mein Partner selbstständig und daher viel unterwegs und ich bin auch in Teilzeit, dass wir uns trotz Selbsständigkeit und Schichtarbeit öfter sehen und ich mich hier im Haus um alles kümmern kann. Wir haben Tiere, bauen grade um etc.

Mein SL hat sich damit, ich sag mal, abgefunden.
Er fragt mich aber trotzdem ständig ob ich nicht auf Vollzeit erhöhen wolle, was denn meine Gründe für die 75% wären und versucht auf mich einzureden doch zu erhöhen.

Ich hab bisher immer abgelehnt. Ich finde es gut wie es ist, finanziell reicht es. Trotzdem weiß ich, dass man auf Station sicher viel darüber redet, wie man in dem jungen Alter und OHNE KINDER denn schon Teilzeit arbeiten kann und die wenigsten das eigentlich verstehen. Da allerdings zu mir selbst noch niemand was gesagt hat, konnte ich es auch noch keinem erklären. Stört mich auch nicht weiter :)

Nun habe ich mich mit einer ehemaligen Kollegin getroffen, die bei einem ambulanten Intensivpflegedienst arbeitet.
Da ich ja schon viel mit Beatmung, Tracheostoma - Patienten etc. gearbeitet habe, fragte sie mich ob ich nicht Interesse hätte auf 400 Euro Basis für drei Dienste im Monat bei Ihnen zusätzlich zu arbeiten. Sie würden Leute suchen und sie fände mich gut geeignet.

Ich finde das klingt recht interessant und für drei Dienste im Monat (12h Dienste) ist der zeitliche Aufwand im Vergleich zum Erhöhen auf Vollzeit auf Station auch "überschaubar".
Außerdem würde ich auch gerne mal nebenbei noch in einen anderen Bereich arbeiten, mal sehen was aus unsren Patienten, nach dem Aufenthalt bei uns wird.

Jetzt muss ich mir dies ja aber vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Kollegen von anderen Stationen erzählten mir aus Erfahrung, dass das von der Verwaltung her sicher keine Probleme geben würde.

Ich war nun bei der Personalstelle um mir so einen "Antrag auf Nebenbeschäftigung" zu holen.
Die Dame sagte mir, dass ich das ausfüllen soll und zunächst bei der PDL abgeben soll. Er müsste das absegnen.

Eigentlich wollte ich nicht, dass PDL oder gar SL davon weiß. Ganz einfach weil ich weiß, dass die möchten, dass ich im Haus auf Vollzeit erhöhe und ich denke, dass die wenig begeistert sein werden.

Wie ist das? Muss die PDL oder gar SL darüber informiert werden?
Ich danke schonmal für Antworten.
 
Der AG muss über einen Nebenjob informiert werden. Nennt man Anzeigenpflicht. Da wirst Du nicht drumherum kommen.

Außerdem musst Du mit dem Arbeitszeitgesetz aufpassen. Mit der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit dürftest Du hinkommen, aber die Ruhezeiten müssen ebenfalls eingehalten werden.
 
Meines Wissens kann der AG bei einem Teilzeitjob einen Nebenjob nicht ablehnen. Informiert werden sollte er.
 
Wenn Du mit dem Antrag direkt zur Betriebsleitung gehst, wird sie dich eh an die PDL weiterleiten - solche Entscheidungen sind in den meisten Häusern nämlich an diese Stelle delegiert. Die Stationsleitung musst Du nicht selbst informieren.
 
Meines Wissens kann der AG bei einem Teilzeitjob einen Nebenjob nicht ablehnen. Informiert werden sollte er.

Fast richtig. Er kann ihn dann ablehnen, wenn es z.B. zu einem Interessenkonflikt kommt, oder die Einsatzfähigkeit der MA beeinschränkt. Wenn ich z.B. einen Nebenjob als Nachtschicht bei einem Taxiunternehmen annehmen will, kann der AG durchaus berechtige Zweifel haben.
 
Es gibt auch Arbeitsverträge die Nebentätigkeiten grundsätzlich ausschließen mindestens aber Genehmigungspflichtig umschreiben. Es bleibt Dir , wie schon von Claudia geschrieben nicht um ein Gespräch herumkommen. Interessenkonflikte liegen aber nicht vor?, gell? Beispiel
Versicherungsvertreter bei der GrundlossorglosVersicherung geht am Wochenende kellnern---kein Konflikt.
Versicherungsvertreter bei der GrundlossorglosVersicherung geht am Abend für die HambianzVersicherung Klinkenputzen---KONFLIKT

Gruß
Druckerpresse
 
Es gibt auch Arbeitsverträge die Nebentätigkeiten grundsätzlich ausschließen
Diese Klausel wäre wiederum unwirksam, die ist nämlich nicht zulässig.

Ich sehe im beschriebenen Fall keinen Grund, die Tätigkeit nicht zu genehmigen. Gibt viele, die hauptberuflich im KH und nebenberuflich in der ambulanten Pflege arbeiten. Das ist keine Konkurrenz.

Die Nebentätigkeit muss aber angezeigt werden, sie zu verschweigen rechtfertigt eine Abmahnung.
 
Ich glaube mit den Ruhezeiten wird das auch kein Problem geben. Ich werde ja in dem Nebenjob nur an meinen freien Tagen in der Klinik arbeiten. Also es ist ja nicht so, dass ich von der Nachtschicht im Nebenjob direkt zum Frühdienst in die Klinik gehe oder so.

Ich glaube auch nicht, dass es vom Arbeitsvertrag her Probleme gibt, da es mehrere Mitarbeiter der Klinik so machen. Diese arbeiten aber auch in VOllzeit in der Klinik und dann noch auf 400 Euro Basis z.B. bei der Sozialstation.
Nicht wie ich nur 75% ...
Die Kollegin, die mich da angesprochen hat hat zunächst auch in einer Klinik und nebenher bei dem ambulanten Pflegedienst gearbeitet und sie sagte mir, sie musste nur die Betriebsleitung informieren und weder PDL noch SL wussten bei ihr von dem Nebenjob.

Deswegen auch meine Frage.

Die Dame bei uns im Personalbüro sagte, ich soll ausfüllen und der PDL ins Fach legen.

Mir wäre es eben wichtig, dass zumindest die SL davon erst mal nix weiß.
 
Ich frage mich auch welches Interessie die SL daran hat, das zu wissen. Ich muss ja eh gewährleisten, dass meine Arbeit in der Klinik durch den Zweitjob nicht beeinträchtigt wird.

Danke für den Link.
Also kann mir keiner sagen "Bevor du noch woanders arbeiten gehst, geh erst mal hier auf 100% hoch" ....
 
Sagen können die viel, aber Du musst das nicht machen.
 
Für 3x12h würde ich keinen 400€ Job haben wollen! Da gibt es definitiv bessere Konditionen!
 
Hallo,
rechtlich sehe ich kein Problem in dieser Konstellation ...ich denke aber, dass es praktisch zu Konflikten bei der Dienstplanung durch 2 AG kommen kann.
Mir persönlich wäre der Aufwand, den die Koordination zweier DP im Schichtdienst (!) und der damit verbundenen Einhaltung sämtlicher Regelungen mit sich bringt, zu hoch ...
 
rechtlich sehe ich kein Problem in dieser Konstellation ...ich denke aber, dass es praktisch zu Konflikten bei der Dienstplanung durch 2 AG kommen kann.
Bei einer 75%-Tätigkeit müsstest Du drei Dienste zusätzlich im Monat leicht abdecken können. Kollegin von mir arbeitet auch so. Da wir Drei-Monats-Dienstpläne haben, wissen wir schon lange vorher, wie wir arbeiten - der Hauptarbeitgeber steht also längst fest und der Neben-Arbeitgeber sieht frühzeitig, an welchen Tagen er sie einsetzen kann.
 
Klar dann geht es....kommt wohl wirklich auch ein bischen auf die Rahmenbedingungen an.
 
Ich kann dir aber sagen, dass ein AG bei einem Nebenjob meistens ein Problem damit hat. Ich hörte bis jetzt immer wieder: "Aber wenn sie sich dort verletzen und arbeitsunfähig...." und ähnliche Dinge -.-
 

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