Zwangsurlaub wegen Corona Virus

Hakuma

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Huhu,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe ein Anliegen, wo ich nicht weiss, wie ich mich richtig verhalten soll...

Ich arbeite in der ambulanten Pflege. Ich durfte meine Tochter (2 Jahre) bisher immer mitbringen. Letzten Mittwoch musste ich sie mitnehmen, da ich niemanden hatte, der auf sie aufpassen konnte. Sie war und ist völlig gesund. Nun habe ich gestern eine Abmahnung bekommen. Ich hätte meine kranke Tochter nicht mitbringen dürfen und dass dies unverantwortlich sein. Aber mein Kind war ja gesund... mittlerweile weiss ich das Kinder Überträger vom Coronavirus sein können, aber dies wusste ich ehrlich gesagt letzte Woche nicht. Ich dachte es sei ok. Nun muss ich Zwangsurlaub nehmen bis Anfang April mit der Begründung meiner Cheffin: weil sie es jetzt so entschieden hat...

Darf sie mich so kurzfristig zum Urlaub zwingen? Ich bekomme auch leider keine gescheite Antwort aus ihr raus. Ich weiss, sie hat Recht, ich hätte mein Kind nicht mitbringen dürfen, aber soweit hab ich auch nicht gedacht. Bzw. wie oben beschrieben, ich wusste es nicht dass Kinder fern bleiben sollen. Ich hoffe mir kann einer die Frage beantworten.

Zumal ich zu einer Risikogruppe zähle, aufgrund einer Autoimmunerkrankung und Einnahme von Cortison. Ich weiss also auch nicht, ob ich hätte arbeiten dürfen. Meine Cheffin weiss dies und hat mich deswegen auch schon öfters freigestellt. Falls das hier auch eine Rolle spielt. Ich weiss es ehrlich gesagt aber nicht.
 
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Naja, du musst die Betreuung deines Kindes regeln. Mitbringen ist keine Option.
Wenn du nicht offiziell in Quarantäne bist, kannst du arbeiten! Bei Symptomen kannst du dich krankschreiben lassen!
Urlaub geht nur, wenn du ihn beantragst. Hast du das nicht und dein Kind ist betreut, dann hat deine Chefin kein Recht, dich zwangsweise in Urlaub zu schicken.
Bei Quarantäne oder Kindkrank wird deine Lohnfortzahlung aus anderen „Töpfen“
geleistet!

Wenn du zu einer Rusikogruppe gehörst, kläre mit deinem Hausarzt/Gesundheitsamt, ob du arbeiten darfst. Dann gibt es vielleicht die Option administrativ zu arbeiten.
 
Zurzeit muss so mancher Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, um die Betreuung seiner Kinder übernehmen zu können. In Quarantäne oder Kindkrank sind sie nur bei Verdachtsfällen oder Krankheit, nicht dann, wenn lediglich die Kita geschlossen hat.
 
Eine Abmahnung kann Dir Deine Chefin nicht einfach so aussprechen. Sie muss Dir Gelegenheit zur Rechtfertigung geben und muss vorher zweimal vorher auf die Einstellung des Fehlverhaltens drängen! Zudem ist eine Abmahnung der Personalvertretung mitzuteilen. Sie kann Die rechtsverbindlich als "nur" ermahnt haben!
 
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Lieber Matras,
In welcher Form muss eine Abmahnung erfolgen?
Mit einer Abmahnung macht der Arbeitgeber deutlich, dass
  • er eine Vertragsverletzung beanstandet,
  • er ein bestimmtes Verhalten erwartet und
  • im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet wird.
Wirksamkeit einer Abmahnung
Eine Abmahnung ist formal nur dann wirksam, wenn das Fehlverhalten klar und eindeutig beschrieben wird. Nur dann ist der Arbeitnehmer in der Lage sein Fehlverhalten abzustellen und sich wieder vertragstreu zu verhalten.
Abmahnung mündlich möglich
Eine Abmahnung muss zwar grundsätzlich nicht schriftlich erfolgen, auch mündlich ist es möglich, einen Arbeitnehmer abzumahnen. Das Gesetz sieht nämlich kein Schriftformerfordernis vor.
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Abmahnungen
Der Betriebsrat hat keinerlei Beteiligungsrechte beim Ausspruch von Abmahnungen (BAG, 17.01.1989, 1 ABR 100/88), individualvertragliches Rügerecht.
Sollte eine spätere Kündigung u. a. auf eine Abmahnung oder mehrere Abmahnungen gestützt werden, so ist im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG dem Betriebsrat auch die Abmahnung zugänglich zu machen.
Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat gem. §§ 84 Abs. 1 und 85 Abs. 1 BetrVG beschweren. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, so kann er gem. § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitgeber die Abhilfe der Beschwerde verlangen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat von seinem Vorgehen zu unterrichten.
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über die Berechtigung der Beschwerde nicht einigen, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle gem. § 85 Abs. 2 BetrVG anrufen.
Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung schreiben, die mit der Abmahnung in der Personalakte abzulegen ist. Im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist dem Betriebsrat auch eine vom Arbeitnehmer verfasste Gegendarstellung zuzuleiten.
Der Arbeitnehmer kann eine unberechtigte oder falsche Abmahnung auf dem Klagewege aus der Personalakte entfernen lassen (BAG, 05.08.1992, 5 AZR 531/91).
Das gleiche gilt, wenn die Abmahnung durch Zeitablauf „verjährt“ ist, ihre Wirkung verloren hat.
Quelle WAF Betriebsratswissen.
 
Zurzeit muss so mancher Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, um die Betreuung seiner Kinder übernehmen zu können. In Quarantäne oder Kindkrank sind sie nur bei Verdachtsfällen oder Krankheit, nicht dann, wenn lediglich die Kita geschlossen hat.
Nein das stimmt so nicht. Die Kindergärten müssen auch einzelne Kinder betreuen, wenn die Eltern in wichtigen Bereichen wie Medizin, Polizei Feuerwehr usw. arbeiten.
 
Nein das stimmt so nicht. Die Kindergärten müssen auch einzelne Kinder betreuen, wenn die Eltern in wichtigen Bereichen wie Medizin, Polizei Feuerwehr usw. arbeiten.
Das widerspricht nicht meiner Aussage, dass zurzeit so mancher Arbeitnehmer seinen Urlaub zur Kinderbetreuung nehmen muss. Es gibt auch Arbeitnehmer außerhalb der Pflege!

Wenn die TE eine Möglichkeit findet, ihr Kind unterzubringen, kann sie natürlich wieder arbeiten gehen (vorausgesetzt, dass sie dies als selbst chronisch Kranke darf, aber das soll ihr Arzt entscheiden). Bis dahin ist Urlaub oder auch Überstunden abfackeln ein gangbarer Weg.

War es eine Abmahnung oder nur eine mündliche "Standpauke"? Letztere wäre gerechtfertigt. Man muss ziemlich naiv sein, um nicht längst mitbekommen zu haben, welche Gefahr für ältere Menschen (das Hauptklientel in der ambulanten Pflege) droht und das auch vermeintlich Gesunde in der Inkubationszeit andere anstecken können.
 
@Hakuma
Wer hat denn erlaubt, dass du das Kind mitbringst?

Hast du nur eine einzige Patientin auf der Tour, oder ist dein Kind auf der kompletten Tour zu den unterschiedlichsten Kunden "mitgereist"?
 
@Kakuma
Wer hat denn erlaubt, dass du das Kind mitbringst?

Hast du nur eine einzige Patientin auf der Tour, oder ist dein Kind auf der kompletten Tour zu den unterschiedlichsten Kunden "mitgereist"?

Meine Cheffin hat es bisher immer erlaubt, dass ich meine Tochter mitnehmen darf. Ich wusste nicht, dass kinder zu älteren kontakt meiden sollten... sie hatte somit Kontakt zu sämtlichen Patienten
 
Ich wusste nicht, dass kinder zu älteren kontakt meiden sollten... sie hatte somit Kontakt zu sämtlichen Patienten
Also ganz ehrlich - eine Strafpredigt hattest Du verdient. Hast Du in den letzten vier Wochen nicht ein einziges Mal Nachrichten gesehen oder Zeitung gelesen?

Du hast alle Pflegebedürftigen in große Gefahr gebracht. Ich drücke die Daumen, dass Deine Tochter tatsächlich gesund war und es nicht nur so aussah.
 
Ja das ist irgendwie grenzwertig.
Einerseits hattest du "eigentlich" die Erlaubnis ... wobei ich das auch seltsam finde. Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Kleinkind "unterm Arm" auf der Pflegerunde konzentriert genug arbeiten zu können.
Sicherheitshalber hätte deine Chefin dir sagen können, dass diese Kind - Regelung nicht mehr gilt.
Andererseits und hier kommt wirklich ein grosses Aber: Du allein bist verantwortlich für dein Tun.
Dazu gehört auch, dass du situationsgerecht agierst. In diesem Fall hättest du wissen müssen, dass die Mitnahme deines Kindes für eure Schutzbefohlenen eine Gefahr sein kann. Denn es ist wie Claudia schreibt, seit Wochen wird in sämtlichen Medien über Corona berichtet. Und auch hier im Forum ist gefühlt jeder 2te Thread mit diesem Thema befasst.
 
Ja das ist irgendwie grenzwertig.
Einerseits hattest du "eigentlich" die Erlaubnis ... wobei ich das auch seltsam finde. Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Kleinkind "unterm Arm" auf der Pflegerunde konzentriert genug arbeiten zu können.
Sicherheitshalber hätte deine Chefin dir sagen können, dass diese Kind - Regelung nicht mehr gilt.
Andererseits und hier kommt wirklich ein grosses Aber: Du allein bist verantwortlich für dein Tun.
Dazu gehört auch, dass du situationsgerecht agierst. In diesem Fall hättest du wissen müssen, dass die Mitnahme deines Kindes für eure Schutzbefohlenen eine Gefahr sein kann. Denn es ist wie Claudia schreibt, seit Wochen wird in sämtlichen Medien über Corona berichtet. Und auch hier im Forum ist gefühlt jeder 2te Thread mit diesem Thema befasst.

Mit meiner Tochter zu Arbeiten geht wunderbar, da wir nur Mobile Patienten haben, deren Kompressionsstrümpfe wir ausziehen. Wir haben hier keine Pflegetour momentan. Ich habe weder Tv, Radio noch zeitung. Ich wusste wirklich nicht, dass Kinder keinen Kontakt zu älteren haben dürfen. Hätte ich dies gewusst, hätte ich sie niemals mitgebracht. Aber ja es ist meine Schuld. Wenn was passiert, bin ich verantwortlich.
 
Komische Chefin, die 1. nicht weiss, dass Du Dein Kind mit auf Tour nimmst, 2. nicht über Corona informiert ist (wenn Du es schon nicht bist, was mich bei jemandem, der in der Pflege arbeitet, doch schon sehr verwundert, hälst Du Dich nicht auf dem Laufenden?), die Dir 3. deshalb nicht sofort verbietet, Dein Kind mitzunehmen und Dich dann 4. für ihre eigene Nachlässigkkeit anschnauzt.

Deine Chefin hätte über all das informiert sein müssen, täte sie ihren Job, und sofort Massnahmen ergreifen müssen. Spätestens nach Bekanntwerden der Corona-Fakten, was ja nicht erst seit einer Woche der Fall ist.

Ich weiss, das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, aber solche Chefs sind verantwortungslos.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiss, das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, aber solche Chefs sind verantwortungslos.
Für verantwortungslos halte ich in diesem Fall nicht die Chefin, sondern die TE. Man kann als Chef davon ausgehen, dass die Angestellten wenigstens von zwölf bis mittag denken können.

Aber tatsächlich trifft das nicht zu. Wir haben heute eine Schülerin dabei ertappt, dass sie - im strikten Besuchsverbot - ihren Freund über die Balkontür ins Krankenhaus einschleuste. Sie lebe ja mit ihm in einer Wohnung, also sei sie dadurch nicht stärker gefährdet, so die Begründung - aber sie gefährdete damit natürlich unsere Patienten.
 
Komische Chefin, die 1. nicht weiss, dass Du Dein Kind mit auf Tour nimmst, 2. nicht über Corona informiert ist (wenn Du es schon nicht bist, was mich bei jemandem, der in der Pflege arbeitet, doch schon sehr verwundert, hälst Du Dich nicht auf dem Laufenden?), die Dir 3. deshalb nicht sofort verbietet, Dein Kind mitzunehmen und Dich dann 4. für ihre eigene Nachlässigkkeit anschnauzt.

Deine Chefin hätte über all das informiert sein müssen, täte sie ihren Job, und sofort Massnahmen ergreifen müssen. Spätestens nach Bekanntwerden der Corona-Fakten, was ja nicht erst seit einer Woche der Fall ist.

Ich weiss, das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, aber solche Chefs sind verantwortungslos.

Sie hat schon recht, ich hätte meine Tochter nicht mitnehmen dürfen... aber das ist jetzt auch egal, da ich gekündigt wurden bin
 
@Nux Vomica Glaub ich inzwischen auch...Wer kündigt denn in so einer Situation einer Krankenschwester, selbst wenn sie goldene Löffel klaut?
 
@Nux Vomica Glaub ich inzwischen auch...Wer kündigt denn in so einer Situation einer Krankenschwester, selbst wenn sie goldene Löffel klaut?
Das schreiben einer Kündigung habe ich gestern per Post bekommen... danke dass ich in euren augen ein Fake bin..
Da steht drin das ich eben meine Tochter mitgwnommen hatte und ich vor einiger Zeit krank auf Arbeit war. Ich hatte den norovirus, was ich aber nicht wusste. Das ergebnis habe ich erst tage später erfahren. Zu dem Zeitpunkt war ich aber arbeiten und habe anscheind andere damit gefährdet. Aber dies wusste ich ja ehrlich nicht. Ich arbeite auch nur 20%. Ich denke mal das macht keinen großen verlust wenn ich nicht mehr dort erscheine
 
Also normalerweise merkt man einen Norovirus mehr als deutlich....
 
Also normalerweise merkt man einen Norovirus mehr als deutlich....
Wenn man zeitgleich eine altive chronische Darmentzündung hat, mit den selben Symptomen, merkt man sowas nicht deutlich... selbst die Ärzte dachten es sei einfach nur ein Schub...
 

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