Zuschläge versteuert

Mausl

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09.01.2006
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47
Hallo zusammen,

mich würde gern mal interessieren ob die Zuschläge vom Gehalt mit versteuert werden dürfen?? :emba:
Wir hatten damals mal eine Unterhaltung im Team und da ist jemanden aufgefallen das unsere Zuschläge versteuert werden,(ich selber habe noch nicht geschaut) einige haben sich an die Leitung gewandt doch diese weis angeblich nichts davon. Das Problem ist,da wir ein Großunternehmen sind ist der Hauptsitz nicht hier in der Nähe und wir haben auch keinen richtigen Ansprechpartner wo wir uns hin wenden können. Kann mir da jemand weiter helfen????

Lg Mäusl
 
weiterhelfen kann ich dir nicht, aber auch unsere zuschläge werden versteuert, mein lebenspartner arbeitet auch in schichten, auch seine zuschläge werden versteuert.
denke schon, dass das zulässig ist, obwohl es voll ungerecht ist...
 
ok danke schön ich habe leider noch nicht die Zeit dazu gefunden um mich da mal richtig zu informieren. naja es gibt da so einige Dinge die ich bemängel wo man nie richtig Antworten von unserer Lohnbuchhaltung erhält.
 
Nicht versteuert werden Nachtdienstzuschläge und Feiertagszuschläge über 100% hinaus.

Also, wenn dir dein AG einen Zuschlag für einen Feiertag von 135% gewährt, werden 100% versteuert und 35% sind steuerfrei.
 
ich komme ja nicht mal auf die 100% das heißt ja es springt für uns da nicht wirklich was raus, aber ich danke dir für diese Information. :wink:
 
Das liegt nicht an deinem AG sondern an der Steuergesetzgebung.
 
Steuerliche Behandlung des Zuschlags

Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er

  • 25 % für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 6 Uhr
  • 40 % für Nachtarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr
  • 50 % für Sonntagsarbeit
  • 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
  • 150 % für besondere Feiertagsarbeit (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai, sowie die Zeit bis 4 Uhr am Folgetag, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde)
des Grundlohns nicht übersteigt.

Unsere Zuschläge werden nicht versteuert weil, liegen außer der Feiertagszuschlag alle unter 100%.
Auch bei meinem vorherigen AG lagen allle Zuschläge unter 100% und wurden nicht versteuert. <-- beides private Unternehmen
Und bei dem AG davor (galt AVR) wurden die Zuschläge auch nicht versteuert.
 
Erst mal Hallo an alle!Habe mich mal angemeldet,weil mich genau dieses Thema auch gerade beschäftigt...Habe meine Arbeit gewechselt und mein jetziger Arbeitgeber versteuert meine Zuschläge für SA,SO und Feiertags.Ich glaub sogar die Nachtzuschläge auch,aber das müsste ich noch mal schauen.
Rein theoretisch könnten meine Zuschläge auch steuerfrei sein da sie nich den gesetzlichen Höchstsatz überschreiten. Ich werde nach AVR-Tarif (Diakonie) entlohnt und dort hab ich auch noch nichts zu steuerfrei ider nicht gefunden.


(....)Also, wenn dir dein AG einen Zuschlag für einen Feiertag von 135% gewährt, werden 100% versteuert und 35% sind steuerfrei.

Das stimmt so nicht ganz!!! So wie du es hier schreibst wären die 100% der ganz normale Stundenlohn den du sowieso bekommen würdes und versteuern müsstes.Egal ob Werktag oder Feiertags.Und die 35% die du als steuerfrei schreibst wären dann der Zuschlag und dann könnte Mäusel nicht schreiben,dass sie nicht auf 100% kommt.Das würde ja bedeuten,dass sie Feiertags weniger verdient als Werktags:P

Richtig wäre:
Dein normaler Stundenlohn wird wie immer versteuert und bis zu 125% von deinem Grundlohn könnten steuerfrei ausgezahlt werde.
Als Beispiel: Stundenlohn beträgt 10€ und es werden 5 Std an einem Feiertag gearbeitet.->50 Euro Brutto-->werden ganz normal versteuert usw.arbeitgeber zahlt aber für das Feiertags-arbeiten 125% vom Grundgehalt als Zuschlag-->Arbeitnehmer bekommt also pro Std 10€Brutto+12,50€ Netto als Zuschlag.

Ich hab zwar vorher nie so hohe Zuschläge gezahlt bekommen,aber auch 50% für Sonntags waren Netto doch bedeutend mehr als jetz:(

Weiß einer wer, also ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Recht hat zu entscheiden ob die Zuschläge versteuert werden oder nich?(natürlch so lange sie den gesetzlichen Rahmen nicht sprengen)
 
AG haben da keinen spielraum sie sind dem steuergesetzt verpflichtet und müßen die steuerfreie beträge gewähren ob sie wollen oder nicht.

zum TE aber ihr müst jemanden haben der für die lohnabrechnung verantwortlich ist.
ein guter rat, gehe zu deinem zuständigen finanzamt und lass dir die bestimmungen geben und dann wende dich an deinen AG und stell ihn vor die wahl, sich an die bestimmungen zu halten oder das du gegen ihn klags.
 

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