Zeugen bei Mitarbeitergesprächen

Alexiel

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01.11.2007
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hier erst mal meine Geschichte.

Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit unserer PDL und als Zeuge dieses Gesprächs wurde eine Sekretärin unseres Hauses dazugebeten.

Das Ende vom Lied war dann, das diese Zeugin sich laufend in die Unterhaltung eingemischt hat und mir auch noch Sachen unterstellte die ich nicht getan habe.

Nach diesem erfolglosen Gespräch habe ich um ein neues Gespräch gebeten und darum bei der Zeugenwahl ein Mitspracherecht zuhaben.

Was mir allerdings nur teilweise zugesagt wurde, ich könnte zwischen unseren beiden Sekretärinen und unserer Chefin wählen, ich dürfte keine Mitarbeiter als Zeugen dazuziehen.

Aber was sind die Sekretärinen? Etwa keine Mitarbeiter?

Ich hätte gerne eine neutrale Person als Zeugen, habe ich das Recht dazu diese einzufordern?
Ist es Rechtens das beim ersten Gespräch kein Protokoll geführt wurde?


Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.
MfG Alexiel
 
Hallo Alexiel,

bei uns im ambulanten Dienst läuft es so:

Ca 8 Tage vor Gespräch bekommen wir eine Kopie des Fragebogens, nachdem das Gespräch ausgeführt wird, das sollen wir von uns aus ausfüllen um uns selbst einzuschätzen.

Am Tag des Gespräches nehmen wir unser Schreiben mit zum Gespräch mit der PDL und ihrer Vertretung, da müssen wir erst unsere Einstellung vorlesen,danach sagt sie, wie sie unsere Einstellung sieht und dazu Ihre Meinung.

Die stellvertretende PDL ist nur Zeuge und hält sich raus.

Nach dem Gespräch wird von dem Protokoll eine Fotokopie gemacht und sofort an uns ausgehändigt.


Liebe Grüße Oldtimer
 
Hallo.

Habt Ihr einen Personalrat oder Mitarbeitervertretung? Wenn ja, nimm Dir jemand von denen als Zeuge mit. Das muß der Arbeitgeber zulassen. Grundsätzlich kannst Du Dir bei solchen Gesprächen die evtl deinen Vertrag oder Abmahnungen betreffen auch einen Anwalt hinzu ziehen. :besserwisser:

Ich rate Dir aber erst in solchen Sachen bei der Gewerkschaft oder dem DBfK Rat zu holen wie Du Dich verhalten sollst. Die Gewerkschaft hat mir mal den Ar... gerettet. Das ist kostenlos wenn Du Mitglied bist.
Ich drücke Dir die Daumen und laß Dir net platt machen.....................................


BOBBELE
 
wir haben weder Personalrat noch eine Mitarbeitervertretung, sind ein ganz kleines Unternehmen.

Werd mich mal erkundigen, weil ich brauch einen neutralen Zeugen.
 
Unsere Mitarbeitergespräche laufen generell ohne 3. Person, also Zeugen ab. Mitarbeitergespräche nur zwischen Mitarbeiter und einer Führungskraft (Stationsleitung oder deren Stellvertretung), 1x jährlich.

Dazu gibt es einen Vordruck:
Teil 1: "Lebenslauf und Werdegang des Mitarbeiters", besondere Begabungen, Funktionen, Tätigkeiten...
Teil 2: Hier schätzt sich der Mitarbeiter selbst ein bzw. die Führungskraft beurteilt den Mitarbeiter
Teil 3: Der Mitarbeiter beurteilt die Führungskraft
nur der letzte und 4. Teil ergeht als Kopie an die PDL und hier werden nur die weiteren Pläne und Ziele des Mitarbeiters weitergegeben, der Rest ist vertraulich zwischen Mitarbeiter und unmittelbarem Vorgesetzten.

Falls es sonst irgendwelche Probleme geben sollte, mit anderen Mitarbeitern usw. ist das Mitarbeitergespräch auch eine Gelegenheit, dies zu besprechen.

 
Bei uns laufen die Gespräche Grundsätzlich zu dritt ab.
Das Protokoll führt die PDL oder auch nicht wie in meinem Fall.
Das Gespräch läuft ja zwischen der PDL und mir und deswegen soll ein Zeuge anwesend sein damit alles auch mit rechten Dingen zugeht. "Ironie des Schicksals":schraube:

Frage wie sieht so ein Fragebogen aus, gibt es Vordrucke?

Hört sich interessant an, werde es mal Vorschlagen.
 
Um was für eine Art Mitarbeitergespräch handelte es sich denn?
Also, mit welchem Thema war es angekündigt und entsprach das dann auch dem tatsächlichen Inhalt/Anlass?

Grüße
Michl
 
Super Link, Genau sowas suchte ich gerade! Vielen Dank Brady
 
@ Brady

So hab ich das auch verstanden. Aber das macht mich stutzig.
Es hat doch so massive Kritik, dass man Zeugen dafür braucht, nichts in diesem 1-jährigen Personalentwicklungsgespräch zu suchen?!
Das läuft bei uns bisher anders. Dafür gibt´s gesonderte, angekündigte Gespräche mit extra Protokollen dann. Und da kann man sich dann auch jemanden mit dazu holen. (Hier ist man auch drauf vorbereitet.)

Grüße
Michl
 
Hallo Michl,

genau, das macht mich auch stutzig. Alleine schon der Begriff "Zeugen".
Es sollte ein Gespräch sein, wo beide Seiten Nutzen ziehen können und sollte nicht das Gefühl von Anklage auslösen.

Liebe Grüße Brady
 
Ich kann mir gut vorstellen, in welcher Situation man als Mitarbeiter einen "Zeugen" bzw eine neutrale Person in einem solchen Gespräch dabei haben will.
Kann mich selbst an 3 solcher Gespräche in meiner "Laufbahn erinnern und wäre in allen fällen froh über diesen Zeugen gewesen. Übrigens gab es bei keinem der Gespräche ein Protokoll. Und im letzten Fall hat die Leitung eine Aussage getätigt, von der sie bereits während des Gespräch sagte, dass sie inoffiziell sei und sie dies nie offiziell bestätigen würde.

Die "Angst" vor solchen Gesprächen beim Mitarbeiter kommt doch daher, dass viele Führungskräfte nicht geschult sind und es einfach nicht können. Ich nehme mich selbst in meinen Zeiten als Stationsleitung nicht aus. Deshalb habe ich diese Art von Gesprächen damals nicht geführt. Viele haben kein richtiges Konzept, sind nicht richtig vorbereitet und quatschen einfach drauflos. Viele dieser Gespräche enden doch nicht damit, dass Mitarbeiter dann wissen was von ihnen erwartet wird und wo man ihr spezielles Potenzial sieht, sondern damit dass sie erst recht verunsichert sind und sich ungerecht beurteilt fühlen.

Und leider wird in den seltensten Fällen den Mitarbeitern die Möglichkeit angeboten auch ihre Stationsleitung konstruktiv zu kritisieren.
Und leider wird in Fällen die Angst vor einem anklagenden Gespräch auch bestätigt.
 
Tachchen,


für mich ist das Gesprächsthemen abhängig und auch davon welche Erfahrungen ich mit meinen Vorgesetzten gemacht habe.
Wir hatten aktuell den Fall:
Ein Bewohner ist in unserem Altenheim, nennen wir es mal, abhanden gekommen und wurde darauf hin bis zum nächsten morgen 10.00 Uhr von allen möglichen Kräften gesucht.
Die Pflegekraft, der dies "passiert" ist, steht bei der Geschäftsleitung eh und je auf der Abschussliste und hatte danach ein klärendes Gespräch mit ihr.
Ich denke, in einer solchen Situation ist ein Zeuge evtl. sinnvoll und sie hat sich unseren Betriebsratsvorsitzenden dazu eingeladen.
Wie gesagt hängt vom Thema ab und von Erfahrungen mit den jeweiligen Themen und Einhaltung von Versicherungen der Gesprächsperson.


Gruß
Dennis
 
Ich denke, wenn es um, ich nenn es jetzt mal Krisengespräche geht, in denen irgendwelche Probleme gewälzt werden, ist es sicher sinnvoll einen Zeugen dabeizuhaben und auch ein Protokoll zu führen.

Die Mitarbeitergespräche, die ich oben schon mal erwähnt hatte, sind "Routinegespräche", die einmal jährlich durchgeführt werden müssen (vom Direktorium so gewünscht).

Wenn aber bei uns mal irgendwas besonderes Vorgefallen ist, sei`s mit Patienten oder Untereinander, haben wir immerwieder mal das Angebot einer Supervision erhalten und nehmen es teils auch wahr.
 
Hier erst mal meine Geschichte.

Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit unserer PDL und als Zeuge dieses Gesprächs wurde eine Sekretärin unseres Hauses dazugebeten.

Das Ende vom Lied war dann, das diese Zeugin sich laufend in die Unterhaltung eingemischt hat und mir auch noch Sachen unterstellte die ich nicht getan habe.

Nach diesem erfolglosen Gespräch habe ich um ein neues Gespräch gebeten und darum bei der Zeugenwahl ein Mitspracherecht zuhaben.

Was mir allerdings nur teilweise zugesagt wurde, ich könnte zwischen unseren beiden Sekretärinen und unserer Chefin wählen, ich dürfte keine Mitarbeiter als Zeugen dazuziehen.

Aber was sind die Sekretärinen? Etwa keine Mitarbeiter?

Ich hätte gerne eine neutrale Person als Zeugen, habe ich das Recht dazu diese einzufordern?
Ist es Rechtens das beim ersten Gespräch kein Protokoll geführt wurde?


Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.
MfG Alexiel



Hallo!
Entweder nehmen wir eine Kollegin/Kollegen von der Station mit oder 1 Betriebsratsmitglied.Gruß Piratin63
 
Tachchen,


Betriebsratsmitglieder oder Mitarbeitervertreter solltest du doch rein logischer Natur mit zu einem Gespräch nehmen können.
Sie können dich ja sonst auch nicht angemessen vertreten.
Ob es zulässig ist jemandem zu diktieren wer bei einem offiziellen Gespräch dabei sein darf und wer nicht, ich sag mal seitens des "Anklägers", halte ich auch für mehr als fragwürdig.
Ich werde mich dazu mal genauer erkundigen, aber ich bin mir schon ziemlich sicher, das man einen Vertreter der Mitarbeiter nicht verbieten kann.


Gruß
Dennis
 
Hallo,

Ich würde gerne auch mal einen "Zeugen" dabei haben !

Vor einigen Jahren ist es passiert das mein damaliger Chef mit einem Kollegen
das "Erstgespräch" führte und angeblich hätte mein Chef zu ihm gesagt: " Als ich Dich das erste mal gesehen habe, dachte ich mir Du bist ein dummer arroganter Macker! ( was ich übrigens von meinem Chef nicht glaube das er sowas sagt ) ..aber nun da ich Dich kenne, finde ich Du bist fachlich sehr kompetent,..nur Deine soziale Kompetenz an der müssen wir arbeiten"

Einige Gespräche später war es zum Eklat gekommen, man warf sich gegenseitig vor zu lügen wie gedruckt (" Das habe ich niemals gesagt,..")
Es gab ein Gespräch mit Direktion, Betriebsrat und endete schließlich in der Kündigung des Kollegen wegen Nichterreichen der vorgegebenen Ziele !!:eek1: (diese berühmte soziale Kompetenz)

Nun, wäre da jemand Neutraler dabei gewesen,glaube ich wäre es niemals soweit gekommen, oder so wie ich das für mich geplant habe, ich nehme ein Diktiergerät mit, damit mir solche Unterstellungen nicht passieren:boxen:

Kann man wenn man fachlich 1 A ist, wegen sozialer Inkompetenz gekündigt werden ?

lg marley
 
Kann man wenn man fachlich 1 A ist, wegen sozialer Inkompetenz gekündigt werden ?
Soziale Inkompetenz beinhaltet z.B. sich nicht richtig selbst einschätzen zu können, nicht teamfähig zu sein, eigene Interessen nicht zurückzustellen für gemeinsame Ziele, fehlender Respekt vor der Leistung anderer, Kompetenzgrenzen nicht einzuhalten, Kritik nicht anzunehmen und selbst keine sachliche konstruktive Kritik zu äußern.. etc.
Also vor allem ein Mangel an Selbstreflexion und Kritikfähigkeit, vielleicht noch gepaart mit unanbrachten Umgangsformen.

Antwort auf die Frage: Ja,
gestaltet sich aber außerhalb einer Probezeit viel schwieriger, weil fachliche Fehler leichter belegbar sind.

Bei Kritik an der sozialen Fähigkeit würde ich mir auch neutralen "Beistand" wünschen. Bei weniger professionellen Chefs würde ich hier nämlich ein Abgleiten in ein Kritisieren der Persönlichkeit und weniger des Verhaltens in gewissen Situationen befürchten.
Solche Themen sehe ich aber nicht als jährliches Mitarbeitergespräch an und das hat meiner Meinung nach mit dieser Gewichtung nichts drin zu suchen.

Grüße
Michl
 
Hallo,

ja GENAU das was Du alles beschrieben hast, traf auf den Kollegen zu !!
Er machte auch keine Anstregungen sich zu "bessern"

Na das wars ja gut das er weg war !

Danke
lg marley
 
Hallo,

Quelle: Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Das Recht einen Vertreter zu solch einem Gespräch hinzuzuziehen ergibt sich aus § 82 Betriebsverfassungsgesetz:

§ 82 BetrVG Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 9. Oktober 2007)

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.


(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

Sollte der AG oder der Erfüllungsgehilfe des AG, in dem Fall die PDL, dem nicht zustimmen, findet das Gespräch eben nicht statt. Ende.​



Damit hat man das Recht einen Betriebsratsmitglied oder einen der Mitarbeitervertretung zu bestellen, wenn man dies wünscht.


Gruß
Dennis​