Wieviel Lohn bei Krankheit?

Tiffy1970

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01.06.2007
Beiträge
58
Ort
Schleswig-Holstein
Beruf
Krankenschwester
Ich arbeite seit 01.09.2008 bei einem ambul.Pflegedienst.Vom 29.09. bis 12.10 war ich krankgeschrieben.Laut meinem Arbeitsvertrag arbeite ich 30 Std/pro Woche ( es ist keine Rede von 5 Tage-Woche).Jetzt kam meine Sept.abrechnung und ich mußte feststellen, dass die Krankheitstage nur mit 6 Std. berechnet wurden.Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt aber bei etwa 7,5 Std.Im Oktober würde ich somit deutlich ins minus rutschen.Laut Entgeltfortzahlungsgesetz lese ich aber, dass die durchschnittliche Arbeitszeit zu Grunde gelegt werden muß.Gilt das auch, wenn man, wie in meinem Fall,zu diesem Zeitpunkt,noch keine 4 Wochen bei dem AG angestellt war.Ich muß dazu sagen, dass ich wahrscheinlich zum 15.11. dort wieder kündigen werde und befürchte nun, dass mir die "Minusstunden" vom Gehalt ebgezogen werden.Ist das rechtens?
 
Hallo Tiffy,

also wenn du für 30h/Woche eingestellt bist, dann stimmen die 6h/d in meinen Augen. Mit einer 5-Tage-Woche kann der Arbeitgeber sicher einfacher rechnen. Wenn du die 6-Tage-Woche berücksichtigst, dann halt 5h/d.
Wenn deine durchschnittliche Arbeitszeit aber, wie du sagst, bei 7,5h liegt hast du doch eh nur eine 4-Tage-Woche.
Alles darüber hinaus dürften dann Überstunden sein - und die müssen mMn nicht im Krankengeld berücksichtige werden.

Am Ende kommt doch so oder so das gleiche raus: 60 Stunden Krankenschein :) (falls ich mich nicht verrechnet habe)

Achja, vergessen:

Klar gilt das Gesetz schon für dich! Ab dem Tag, auf den dein Arbeitsvertrag Anwendung findet muss sich dein Arbeitgeber auch an dieses Gesetz halten.
Aber so wie ich den §4 Abs. 1 + 1a verstehe, steht dir wirklich nur das "normale" Arbeitsentgelt für die 30h zu.
 
Das mit den 60 Std.ist ja eben das Problem.Es wurde ja von 7,5 Std ausgegangen und nicht von 6,00 Std.( Wer plant schon Krankheit ein?) so dass ich entsprechend viel frei hatte.Es wurden nur die "Arbeitstage" zu Grunde gelegt und da komme ich nicht auf 60 Std.in 2 Wochen ( so der Dienstplan).
 
Gilt nicht der geplante Dienst? 7,5 Stunden geplant- ergo: 7,5 Stunden krank. Ist frei geplant- dann Pech.
Wie war die Verteilung des geplanten Dienstes und werdet ihr nach Stunden bezahlt?


Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,genau das dachte ich auch,war bei meinem alten AG auch so ( wurde leider verkauft).Jetzt ist es so, dass ich mal 2 Tage arbeite 3 frei ,habe,dafür dann in der nächsten Woche vielleicht 5 Tage arbeite. Die Stunden werden über den Monat gerechnet, so dass ich am Monatsende auf die Stunden komme, aber nicht zwingend in der Woche.Im Oktober war ich bis 13.krank.wäre, hätte ich gearbeitet, auf meine 60 Stunden gekommen, so komm ich nur auf 48,weil ja nur mit 6 std /Tag gerechnet wurde.Es kann doch nicht sein, dass ich ins Minus komme, nur weil ich krank war.Ich habe Gehalt für 30 Std/woche,also keinen Stundenlohn ( denke ich).Der Dienst wird so gerechnet,als wenn man arbeitet,also mit 7,5 Std.Dann kommt man auf die Stunden.Ist man krank wird plötzlich nur 6 Std/ Tag veranschlagt, so dass man automatisch ins Minus kommt.
 
Mein Gott ist das kompliziert!
Da werde ich mich wohl auch direkt mal mit meinem Dienstplangestalter unterhalten müssen.
Ich habe eine 32h-Woche, arbeite i.d.R. aber auch nur an 4 Tagen.
Gelegentlich auch 5 Tage. Bei Krankheit und Urlaub werden aber 6,4h auf 5 Tage verteilt.
Das hat bisher gut funktioniert, aber wahrscheinlich nur, weil im Krankhietsfall auch meine freien Tage mit dem Krankenschein "belegt" werden.
 

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