Wiedereinstieg

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15.08.2008
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Hallo,

Also als erstes bin ich absoluter Neuling und daher bitte ich um Nachsicht. Danke!!!!

Ich bin gelernte Kinderkrankenschwester, 43 Jahre alt und nach 10 Jahre Berufserfahrung ( 1993) aus dem Beruf wegen Familienbildung ausgestiegen.

Mittlerweile lebe ich in Bayern (bei Erlangen), Kinder( drei an der Zahl) werden immer größer und ich liebäugel schon länger mit einem Wiedereinstieg in meinen Traumjob.
Da ich in meiner letzten Anstellung als Stationsleitung tätig war, möchte ich doch gerne wieder in einer anspruchsvollen Stellung( z.B. Intensivpflege, OP, etc.), zögere aber immer noch, da ich mir nicht sicher bin, ob sich die Mehrfachbelastung ( Haushalt, Kinder, Mann und Beruf) zu dem Gehalt netto zumindestens ein wenig lohnt!?

Leider werde ich nicht ganz aus den Tariftabellen schlau, da ja wohl auch die Kinderanzahl und die Berufsjahre eine Rolle spielen, oder?

Ich bin mir ganz sicher, daß dort draußen bestimmt einer oder eine ist, die mir Auskunft geben kann.

Vielen Dank schon einmal!!!!
 
Leider werde ich nicht ganz aus den Tariftabellen schlau, da ja wohl auch die Kinderanzahl und die Berufsjahre eine Rolle spielen, oder?
Hallo Rumpelstilzchen,

es kommt darauf an in welchen Tarifvertrag du anfängst. Dem TVÖD sind deine Berufserfahrung und deine Kinder völlig egal. Frei nachdem Motto: Gleiches Recht für Alle, beginnst du genauso wie eine Berufseinsteigerin. Was zählt ist die Zugehörigkeit zum Arbeitgeber.

Im Gegensatz zu "Früher" gibt es nun sehr viele Haustarifverträge. Ob du einen Job in einem Bereich findest der in deinen Augen anspruchsvoll ist, wird sich zeigen, viele finden sich in der ambulanten Pflege oder im Altenheim wieder, da die Job's im Krankenhaus rar geworden sind.
Wenn du wegen deiner Kinder aber beurlaubt bist und noch einen Vertrag bei deinem alten AG hast, schaut es schon wieder ganz anders aus.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo Rumpelstilzchen,
bedenke bitte auch, dass Leitungsstellen i.d.R. nur in 100 % Anstellung vergeben werden...aus Deinem Thread ging nicht hervor, mit wieviel Arbeitszeit Du wieder einsteigen möchtest.

Stellen in den KH sidn rar (wie narde es schon geschildert hat), jedoch werden für die Bereiche ITS und OP immer mal wieder Leute gesucht. Hier kommt es halt darauf an, was Du dem AG bieten kannst (Fachweiterbildung).

Ansonsten verhält es sich wie schon beschrieben: Du gilst als Berufsanfänger ...auch Kinder und Familienstand werden nicht mehr berücksichtigt.
 
In den letzten 15 Jahren hat sich viel verändert in der Pflege- nicht nur im Tarifbereich.

Elisabeth
 
Hmmmm?
Na, viel klüger als vorher bin ich nun auch nicht gerade! Also, es wird nach TVL vergütet und wenn ich das richtig verstanden habe, fange ich dann mit dem Grundgehalt in der jeweiligen Tarifkategorie an z.B: TVL 7 1. Jahr ???
Doch wieviel ist das in etwa mit allen Zulagen und Abzügen (Lohnsteuerklasse 5) bei 100% Pflegekraft ?????
Wäre schön, wenn ich noch mehr erfahren könnte!
LG
Claudia
 
Hallo,

eine genaue Aussage kann dir hier mit Sicherheit niemand geben. Es kommt nämlich darauf an, wo du anfängst, welcher Tarifvertrag dort gilt und welche Position dir angeboten wird.

Bei deinen Angaben (Vollzeit mit Steuerklasse 5) würde ich mal von ca. 1500,- Nettogehalt ausgehen.
 
Hallo,

eine genaue Aussage kann dir hier mit Sicherheit niemand geben. Es kommt nämlich darauf an, wo du anfängst, welcher Tarifvertrag dort gilt und welche Position dir angeboten wird.

Bei deinen Angaben (Vollzeit mit Steuerklasse 5) würde ich mal von ca. 1500,- Nettogehalt ausgehen.

Sehr unwahrscheinlich. Vollzeit mit Lohnsteuerklasse 1 ergibt im TVÖD keine 1500,- netto. Ich bin nicht ganz sicher, ob der TVL unter dem TVÖD liegt, aber definitiv wird in Lohnsteuerklasse fünf mehr abgezogen als in LK 1.

Gabs hier nicht irgendwo mal einen Brutto-Netto-Rechner?
 
Hallo Claudia (und alle anderen...),
diesen Brutto-Netto-Rechner gibts in diversen Threads als Link, ansonsten einfach bei mal mit "Brutto-Netto" googlen,
dann kommt u.a. dieses Ergebnis!
 
gehen wir doch mal davon aus, Du könntest dies alles bei Deinem letzten Arbeitgeber von 1993 in der Verwaltung/ Besoldungsamt erfragen- warum denn nicht??
Ich wünsche Dir viel Erfolg!!:daumen:
 

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