Wiedereinstieg und Eingruppierung

immie

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19.05.2009
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Hallo,

kurz zu mir, 33 Jahre alt, examinierte Krankenschwester, nach dem Examen 1997 noch 4 Monate gearbeitet, dann kam das erste Kind, seit dem Hausfrau. Nun wollte ich wieder anfangen und habe eine 50% Stelle in der ambulanten Pflege angetreten. Lt. AVR Einstufung dachte ich, dass ich so 1.200 EUR Brutto bekommen müsste. Nun möchte man mich in E1 eingruppieren, was wohl so um die 1.400 Brutto (also 50% = 700 EUR Brutto) bedeuten würde. Eingestellt werde ich als Krankenpflegerin. Kann die Einstufung hier so stimmen ???

Gruß
Immie
 
Welche AVR betrifft denn Deine Einstellung? Ist es ein katholischer oder evangelischer Pflegedienst?
Ich kann es Dir nur für den Bereich Caritas sagen:
Dort bist Du als Berufsanfängerin eingruppiert in Kr.4 Stufe 1. Kr. bezieht sich auf die Jahre der Berufserfahrung, die 4 Monate müssen Dir bis zum nächsten Bewährungsaufstieg angerechnet werden. Stufe 1 bezieht sich auf Zugehörigkeit im AVR-Bereich.
Das wären für eine volle Stelle (nach Anlage 2c, die den ambulanten Bereich betrifft): 2092,56 Euro brutto Grundgehalt
+ 90,00 Euro Kinderzulage pro Kind
+ sonstige Zulagen (z.B. Schichtzulagen etc.)
Das Ganze dann natürlich geteilt duch 2 !
 
Hallo,
Danke für die Antwort, es geht um die Diakonie, die Gruppe E1 ist "Helfer des Putzdienstes". Meiner Meinung nach wären E6-E8 ok, wobei es auf 100 EUR rauf oder runter keine Rolle spielt. Ich hätte auch gedacht für 50% so um die 1100 EUR Brutto.

Gruß
Immie
 
Erkundige Dich doch mal in der Personalabteilung, wieso es zu dieser Eingruppierung kommt, und rufe mal bei der MAV an! So einfach akzeptieren würde ich das nicht.
 
Hallo,

wieder mal stellt sich das Thema, wie sozial sind eigentlich gerade die diakonischen und kirchlichen Arbeitgeber bei ihren eigenen Personal?

EG01 - ist die Entgeltstufe für ungelernte Kräfte ohne Beruferfahrung!

Für die Stelle einer exam. Krankenschwester sollte man mind. in EG 7 eingruppiert werden, bei einer Stelle als Pflegehelferin mind. in EG 3 .

Das Problem an der Geschichte ist, das es für Pflegehelferinnen in der Regel keine geschützten Berufausbildungen gibt und daher theoretisch auch ungelernte Kräfte eingesetzt werden dürfen.

Ich kann den Rat nur wiederholen, wende dich direkt an die MAV

Gruß

medsonet.1
 

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