hallo Knaegge,
Wenn du dann trotzdem nnoch absagst, kann es sein, das der neue Arbeitgeber dir die ggf. entstandenen und noch entstehenden Kosten für weitere Werbungsmassnahmen in Rechnung stellt.
Es kommt also darauf an, was auf dem Schriftstück steht für den Fall des Falles.....
Wenn da keine Sanktionen stehen, könntest du mit blauem Auge davon kommen...
Der neue Arbeitgeber bindet sich ja auch mit einer solchen zusage, dich einzustellen, er erwartet natürlich auch, das du deine Zusage einhälst und sagt anderen Bewerbern dafür ab.