- Registriert
- 23.08.2022
- Beiträge
- 12
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Mobile Altenpflege
Ab dem 01.09.22 gelten neue verpflichtende Regeln für die Entlohnung von "allen Pflegefachkräften".
Arbeitgeber welche mit den Kassen abrechnen, müssen sich ab dem 01.09.22 einem Tarifmodell anschließen,
welches einem Tarif eines kirchlichen Trägers entspricht, oder dem durchschnittlichen Gehaltsniveaus des
jeweiligen Bundeslandes.
Welche Stundenlöhne dabei zugrunde gelegt werden, kann man dieser Tabelle entnehmen:
Offizielle Informationen zu dieser Thematik hier auf den Seiten der AOK:
Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal ->Klick
Regelungen für nicht tarifgebundene oder nicht an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ->Klick
Übersicht zu Tarifsvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ->Klick
Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus ->Klick
Rechenbeispiel zur Ermittlung des regional übliche Entgeltniveaus ->Klick
Arbeitgeber welche mit den Kassen abrechnen, müssen sich ab dem 01.09.22 einem Tarifmodell anschließen,
welches einem Tarif eines kirchlichen Trägers entspricht, oder dem durchschnittlichen Gehaltsniveaus des
jeweiligen Bundeslandes.
Welche Stundenlöhne dabei zugrunde gelegt werden, kann man dieser Tabelle entnehmen:
Offizielle Informationen zu dieser Thematik hier auf den Seiten der AOK:
Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal ->Klick
Regelungen für nicht tarifgebundene oder nicht an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ->Klick
Übersicht zu Tarifsvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ->Klick
Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus ->Klick
Rechenbeispiel zur Ermittlung des regional übliche Entgeltniveaus ->Klick