Was darf ein Pflegeassistent?

Moonlight65

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Wir haben eine Pflegeassistentin, 6 Monate Ausbildung, vorher im Service tätig . Sie hängt Antibiosen an, verteilt die Medikamentendispenser und mehr Hab jetzt gesagt, das ich das selber mache. Jetzt ist sie glaube ich etwas beleidigt. Wie seht ihr das? Ich halt doch den Kopf hin wenn was passiert, oder
 

Romsen2014

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Die Frage ist: Was wurde bei euch vereinbart (Klinik, Stationsintern), was Pflegeassistenten dürfen und was nicht. Gibt es dazu klare Richtlinien? Was sagt die Stationsleitung? Wenn die es auch nicht weiß, frag die PDL. Es müsste ein klares Tätigkeitsprofil (Stellenbeschreibung) geben, was Pflegeassistenten dürfen und was nicht. Diese sind schließlich auch für die Eingruppierung relevant.

Ich kann aber eins mit Sicherheit sagen: Antibiosen anhängen gehört nicht dazu.
 

Bumblebee2

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Die Ausbildung der Pflegeassistenten variiert stark in den Bundesländern - von 6 Monaten bis zu 4 Jahren (inklusive allgemeinbildenden Fächern und Fachhochschulreife).
BERUFENET - Berufsinformationen einfach finden

Sinn macht aufgrund der Ausbildung grundpflegerische Tätigkeiten und hauswirtschaftliches.
Aber abschließend kann das nur euer Arbeitgeber klären.
 
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Ist das hier eine Fortsetzung von zwei Threads weiter unten? Ich bin echt entsetzt!
 

Romsen2014

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Ist das hier eine Fortsetzung von zwei Threads weiter unten? Ich bin echt entsetzt!

Was meinst du bzw. welchen Thread meinst du?

Es ist so, dass das Haus entscheidet wie Assistenzpersonal gemäß ihrer Qualifikation eingesetzt wird. :weissnix:
 

Moonlight65

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Ich werde die stationsleitung fragen. Ist halt blöd, wenn sich das so eingebürgert hat und ich die einzige bin, die es stört
 

Jillian

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Ist halt blöd, wenn sich das so eingebürgert hat und ich die einzige bin, die es stört
Das würde mir ziemlich peripher am Gesäß vorbeigehen. Bei uns dürfen Praktikanten Vitalzeichen und BZ messen, Grundpflege durchführen und Infusionen abstöpseln. Bei allen - außer bei mir. Da stelle ich mich bewusst quer, weil ich als Weisungsbefugte in meiner Schicht entscheide, wofür ich am Ende den Kopf hinhalte. Und nachdem ich hörte, dass dadurch Dinge passierten wie 180er RR oder BZ von 60 zwar gemessen, aber nicht an die zuständige Pflegekraft weitergemeldet wurden, hat sich das Thema für mich erledigt. Und seit ein Pat. mit Dysphagie nach dem Essenreichen durch eine Hilfskraft aspirierte, reapflichtig wurde und verstarb, darf nun auch die langjährige Hilfskraft bei mir kein Essen mehr anreichen.
Wenn die Praktikanten und Hiflskräfte also fortan Tätigkeiten wie hoch-guck-schau, aufräumen, auffüllen und reinigen als unter ihrer Würde betrachten und nicht mehr mit mir in einer Schicht arbeiten wollen, können sie sich gerne bei STL oder PDL beschweren, da steh ich dazu. Was andere ihnen erlauben, interessiert mich nicht: ist deren Bier.
 

Bumblebee2

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Du könntest Dir die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung der Pflegeassistenten in Deinem Bundesland heraus suchen, um zu schauen, welche Ausbildungsinhalte gelehrt wurden.
Hier zum Vergleich die Rahmenrichtlinien für Niedersachsen:
http://nibis.de/nli1/bbs/archiv/rahmenrichtlinien/pflegeassistenz2013.pdf

Das wäre doch eine Argumentationsgrundlage, bestimmte Tätigkeiten nicht durchführen zu lassen.
 

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