Verlängerung der Ausbildungszeit

Nadja

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26.02.2007
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42
Ort
Erkelenz
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin
Hallo an alle....
ich habe eine Frage..aber erstmal erkläre ich euch meine Situation.

Ich habe im Oktober 2005 meine Ausbildung zur Gesundheits- u. Krankenpflegerin angefangen. Die ersten anderthalb Jahre vergingen reibungslos.
Aber leider erkrankte ich dann im April 2007 an Polymyositis/Sklerodermie-Overlap (für die, die es nicht kennen in Kurzform: das ist eine Autoimmunerkrankung, wobei das Immunsystem sämtliche Muskeln angreift und zerstört). Ich lag 4 Wochen in der Uni in Düsseldorf. Dort haben sie durch zahlreiche Untersuchungen meine Diagnose gestellt. Noch während des Krankenhausaufenthaltes wurde ein Reha-Antrag gestellt, der erst abgelehnt, später aber doch bewilligt wurde.
Ich kam dann nach Hause, und durch ein Fehler der Rentenversicherung musste ich noch knapp 4 Wochen warten, bis ich zur Reha konnte. (Zwischenstand: 8 Wochen aussetzen der Ausbildung)
Nun war ich noch 3 Wochen in Reha und das Ende vom Spiel war, dass ich arbeitsunfähig für mittelschwere Tätigkeiten entlassen wurde.

Eigentlich habe ich mich zu dem, Zeitpunk damit abgefunden, dass ich meine Ausbildung wohl beenden müsste....nicht nur, dass mir die Kraft fehlte, auch musste ich alle 4 Wochen zur uni und mir eine leichtdosierte Chemo unterziehen. Alles keine guten Voraussetzungen um die Ausbildung beenden zu können...noch hinzu kamen die krassen Fehlzeiten.

So, aber nun zum Kern des Themas: Mittlerweile hat sich mein Gesundheitszustand super verbessert. meine Blutwerte liegen im Normalbereich, ich bin mit dem Cortison von 80mg auf 12,5 mg, meine betreuenden Ärzte wollen die Chemo absetzen und mich auf Tabletten umstellen. ich habe auch wieder genug Kraft, keine Beschwerden mehr...und nun ringe ich mit dem Gedanken, mein Traum der Gesundheits- und Krankenpflege doch verwirklichen zu können.
Ich müsste mich um ein Gutachten kümmern, indem steht, dass ich es gesundheitlich nun doch schaffen kann (WENN JEMAND WEIß WER MIR DAS AUSSTELLEN DARF: BITTE ANTWORTEN).
So nun meine Frage, muss das Krankenhaus mir die Möglichkeit geben, die Ausbildung zu beenden..das heißt mich ein Jahr länger zu beschäftigen, oder ist das nur eine Ehrensache und nicht pflichtig??

Sorry, dass es so lang wurde und danke an alle, die genug Aushaltevermögen hatten, meine Story durchzulesen...

bitte um antworten...

Thanx nadja
 
Hallo Nadja!

Wenn ich richtig gerechnet habe, hättest Du eigentlich im September/Oktober 2008 die Prüfung.

Über die Zulassung zur Prüfung steht in der Ausbildungs und Prüfungsverordnungfür die Berufe in der Krankenpflege folgendes:
KrPflAPrV § 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des
Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen
mit der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor
dem Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und
alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung bescheinigen,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.

(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei
Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.

Deiner Schilderung nach dürfte der Punkt 2 im 2. Absatz der Knackpunkt sein, da Du ja die Teilnahme an der Ausbildung durch die Fehlzeiten nicht im vollen Umfang nachweisen kannst.

Im Krankenpflegegesetz steht auch noch folgendes:
KrPflG 2004 § 7 Anrechnung von Fehlzeiten
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder
dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden
des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen
Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung
der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine
Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten
berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.
Freistellungsansprüche
nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den
Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.

Ich sehe da eigentlich kein Problem darin, daß Du die Ausbildung "Verlängern" darfst.

Was deine Frage zum Gutachten angeht, denke ich, daß da das Gesundheitsamt ein geeigneter Ansprechpartner ist oder frag mal bei der Berufsgenossenschaft.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute und viel Glück! :daumen:

Schönen Gruß, Gego.
 
Du bist unglücklicher Weise im Rahmen der Ausbildung krank geworden und Deine Fehlzeiten überschreiten möglicher Weise die hierzu gesetzlich festgelegten Höchstfehlzeiten.
Trotzdem erst mal ruhig bleiben, Tee trinken und abwarten, bis sich hier eine Lehrerin oder ein Lehrer für Krankenpflege zu Wort meldet, die/ der vielleicht sogar als Schulleiter/-in verbindlichen Klartext sprechen kann.

Ich sehe es im Moment so, das Deine Chancen nicht schlecht stehen, Deine Ausbildung zeitlich so zu verlängern, daß Du dennoch die Chance auf einen efolgreichen Berufsabschluß erhälst.
Warum wendest Du Dich nicht direkt an Deine Schulleitung ?
 
Hey Gego,

dass ist sehr nett von dir, dass du dich mit meinen Fragen beschäftigt hast.

Im Berufsbildungsgesetz steht auch sowas ähnliches:

[FONT=Arial,Bold]§ 8[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]Abkürzung und Verlängerung[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]der Ausbildungszeit[/FONT]
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden
und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die
Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist,
dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit
erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich
der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen
oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige
Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit
verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich
ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der
Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden
zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung
oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung
Richtlinien erlassen.

Mich irritieren die Wörter Ausnahmefälle und "kann". Was nennt sich Ausnahmefall??? Und können heißt ja nicht müssen....deshalb war ich mir nicht so sicher.
Aber nun werde ich mich beim Gesundheitsamt informieren.
Danke nochmal.
lg Nadja
 
Hallo Nadja,
schön daß es dir wieder besser geht.
Rede doch mal mit den Ärzten in der Uni Düsseldorf wegen dem Gutachten. Die kennen bestimmt den einen oder anderen Gutachter bzw. wissen an wen du dich wenden mußt.
Wenn die Schule das Gutachten hat in dem steht daß du deine Ausbildung fortsetzen kannst geht es bestimmt daß du wieder einsteigst und dein Examen 1 oder 1 1/2 Jahre später machst. Es geht ja nicht nur darum daß die Schule mitspielt, sondern auch darum daß du dann zum Examen zugelassen wirst zwecks gesundheitlicher Eignung. Frag da vielleicht auch mal bei deinem zuständigen Regierungspräsidium (oder wer auch immer dafür zuständig ist) nach ob du mit Gutachten deine Ausbildung fortsetzen kannst. Denn wenn die sagen ist nicht war alles umsonst. So ein Gutachten ist ja auch nicht gerade billig.
Andrea
 
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