Vergütung Wechsel TV-ÖD -> AVR

funcruiser

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20.04.2008
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Hallo zusmmane,

da ich in disem Forum bereits einiges an Informationen gefunden habe, hoffe ich das ihr mir hier weiterhelfen könnt.

Meine Freundin arbeitet momentan in einem kommunalen Krankenhaus als Kinderkrankenschwester auf einer pädiatrishen Intensivstation. Da wir uns räumlich verändern wollten hat sie nun eine neue Stelle gesucht und die auch gefunden, wider auf einer pädriatischen Intensivstation diesmal jedoch in einem kirchlichen Haus.

Am Samstag kam nun der Arbeitsvertrag und dort steht die Vergütung erfolgt nach KR5 AVR. Hab dann gegoogelt und ne Vergütungstabelle gefunden in der das ca. 1500€ brutto entspricht. Das hat uns sehr geschockt, momentan wird sie nach TV-öD EG-7a Stufe 3 bezahlt und bekommt dort 2130€ brutto.

Nun meine Frage:

Kann das stimmen oder hab ich mich irgendwo verlesen. Es kann doch nicht sein das ein kirchliches Haus für die gleiche Arbeit fast 700€ weinger brutto zahlt.

Auf Aufklärung hoffend.

Sebastian
 
Guten Morgen Funcruiser,

zu dem Lohn nach Vergütungstabelle kommt noch der Ortszuschlag und die allgemeine Zulage, die meiner Kenntnis nach noch gezahlt werden. Ausserdem ist beim AVR noch die Lebensaltersstufe ausschlagebend. Meist wird man beim neuen Arbeitgeber aber eine Lebensaltersstufe zurückgestuft (ist leider zulässig).
Zusätzlich wird noch die Intensivzulage von 45€ fällig, wenn sie auf einer Intensivstation arbeitet.
Bekommt sie Kr 5 oder Kr 5a? Ich meine mich zu erinnern, dass man auf einer Intensivstation Kr 5a bekommt.

Liebe Grüße
Behid
 
OK hat sich geklärt. Sie hat gerade mit der Personalabteilung des neuen Hauses telefoniert und es sind dort 2135€ brutto. Wie die sich jetzt ergeben sollen hab ich zwar immer noch nicht verstanden, aber das beruhigt mich doch sehr.

Gruß Sebastian
 

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