Vergütung Rufbereitschaft

ulli2004

Newbie
Registriert
04.08.2004
Beiträge
13
Ort
München
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
ambulant
Funktion
QMB
Hallo, kann mir jemand helfen?
Vergütung Rufbereitschaft nach TVÖD. §46 A. Verstehe ich das richtig? Wenn die anfallende Arbeit (Einsätze) zwischen 0 und 10% liegt, ist die Vergütung 15% des Grundlohnes? Und nach BAT war es mal 12,5%?
Und noch eine Frage: Sind 48 Stunden Rufbereitschaft am Stück ok?
Danke im Voraus
 
Hallo Ulli,

der TVÖD sieht für die Rufbereitschaft folgendes vor:

Rufbereitschaft an Werktagen >12 Stunden: 2fache Pauschale
Rufbereitschaft an Feiertagen und Samstag, Sonntag > 12 Stunden 4fache Pauschale
Rufbereitschaft< 12 Stunden 12,5% tarifl. Stundenentgelt mal Anzahl der Stunden.

Schönen Tag
Narde
 
[FONT=Verdana,Arial] Hallo,
Person A braucht dringend Anhaltspunkte in welcher Höhe vom Bruttolohn (%) Rufbereischaft (in diesem Fall Krankenpflege) zu vergüten wäre.
Person A ist mit dem Angebot des AG nicht einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

majosu[/FONT]
 
Hallo,
@narde2003 wie hoch ist denn die Pauschale?
Bei mir wären es 47 Stunden Rufbereitschaft von Samstag 7 Uhr bis Montag 6 Uhr.

majosu
 
Hallo Majosu,

für Samstag und Sonntag bekommst du jeweils 4 Stunden gutgeschrieben,
für Montag 12,5% der 6 Stunden Bereitschaft.

Geld ist von deinem Stundensatz abhängig, oder du bekommst die Stunden in Freizeit.

Beispiel:
Angenommen dein Stundensatz beträgt 12 Euro.
84,-- Euro für Samstag und Sonntag
9,-- Euro für Montag

Bitte nicht vergessen, das ganze ist Brutto.

Schönes Wochenende
Narde
 
Danke,ist jetzt verständlich.
Ich soll nur 1,5 Stunden bezahlt bekommen für 47 Stunden Rufbereitschaft.

Das ist für mich nicht annehmbar.


majosu
 
Hallo Majosu,
für uns gültig ist der TVÖD.
Wenn du bei einem privaten Träger bist, liegt es an deinem Verhandlungsgeschick.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo,
ich melde mich sicher nochmal.
Muß jetzt zur Arbeit.


majosu
 
Dieser Frage würde ich mich gerne anschließen.
Ich habe diesen Monat auch mit Rufbereitschaft angefangen und kann mir unter der Vergütung noch nix vorstellen.
Ich werde nach dem AVR der Johanniter ( Diakonie ) bezahlt.

Narde könntest du für mich zB auch mal eine Beispielrechnung anstellen, habe diese nämlich nicht ganz verstanden, obwohl ich sonst eher nicht auf dem schlauch stehe.

Habe im Februar folgende Hausnotruf Dienste ( jeweils von ca 9.00 - 9.00 ) :

01./02./03./04.02.
10.02.
16.02.
20.02.
24./25.02.

Evtl werden aber wegen Vertraglichen Änderungen erstmal nur die ab dem 15.02.2007 angerechnet.

Danke im Vorraus, Monika
 
Hallo Midnightlady,

ich kann nur für den TVÖD sprechen, mit dem AVR habe ich nichts zu tun.
Bei den Johannitern bekommst du im RV München 1,5 Stunden pro Tag gutgeschrieben zzgl. der Einsätze.

Hier mal ein allgemeines Beispiel:

Angenommen ich habe ein Wochenende Rufbereitschaft nach TVÖD:
Rufbereitschaftszeit ist immer von z.B. 17 Uhr bis 9 Uhr und am Wochenende 24 Stunden.
Ich beginne meine Rufbereitschaft von Samstag bis Montag morgen.
So habe ich nach dem Wochenende 8 Stunden entweder als Bezahlung oder als Stundengutschrift.
Einsätze werden gesondert gerechnet.
Habe ich von Montag auf Dienstag Rufbereitschaft und bin in der Rufbereitschaftszeit nicht im Dienst, so bekomme ich 2 Stunden gutgeschrieben.
Geht mein regulärer Dienst am Montag z.B. bis 22 Uhr und am Dienstag ab 7.00 Uhr so sind es 9 Stunden, davon 12,5% die vergütet werden, also 1,13 Stunden.

Verständlich? Ich hoffe halbwegs, wenn man es mal raushat schon, bis dahin aber ein Buch mit 7 Siegeln.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo Narde!
Kannst du mir sagen wie das mit 400€ Kräften ist, die Bereitschaftsdienst in der amulanten Pflege (DRK) machen sollen?? Steht mir da auch der Bereitschaftsdienstlohn zu?? Erhalte ansonsten auch die Zuschläge für WE etc.
Danke für Deine Hilfe! Sollte dem so sein, daß mir rechtlich nichts zusteht, werde ich eine nochmalige angeordnete Rufbereitschaft ablehnen.
LG Nadeja
 
Hallo Nadeja,

dazu müsstest mal in deinen Vertrag schauen, was da steht.
Dazu kann ich dir leider keine konkrete Auskunft geben, tut mir leid.

Schönen Abend
Narde
 
Ähm, narde kannst Du mir bitte nochmal erklären,wie Du die 4 Stunden von Samstag ausrechnest?Komm irgendwie nicht klar.



Vielen Dank
Ich hoffe das meine Verhandlungen irgendwie positiv enden werden.
Sonst ist Essig mit Bereitschaft.

majosu
 
Hallo Majosu,

lies mal den 2. Beitrag, da habe ich aufgeführt wie das im TVÖD-West und Stadt ist.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo Narde!
Kannst du mir sagen wie das mit 400€ Kräften ist, die Bereitschaftsdienst in der amulanten Pflege (DRK) machen sollen?? Steht mir da auch der Bereitschaftsdienstlohn zu?? Erhalte ansonsten auch die Zuschläge für WE etc.
Danke für Deine Hilfe! Sollte dem so sein, daß mir rechtlich nichts zusteht, werde ich eine nochmalige angeordnete Rufbereitschaft ablehnen.
LG Nadeja


Also bei uns wird es mit den GfB und AWE Kräften so gehandhabt, dass denen eine Rufbereitschaftspauschale von 12 € zusteht und etwaiige Einsätze dann als Arbeitszeit mit normalem Stundenlohnsatz berechnet werden. Bei der Abrechnung sieht es dann so aus, dass diese Pauschale in "Arbeitsstunden" umgerechnet wird zum aufführen.

Schönen Sonntag, Monika
 
Hallo,
als ich mein Anliegen,die Rufbereitschaft nach TVÖD bezahlt zu bekommen,wurde mir nahegelegt zu kündigen.


Toller AG

Liebe Grüße

majosu
 
[FONT=Verdana,Arial] Hallo,
Person A braucht dringend Anhaltspunkte in welcher Höhe vom Bruttolohn (%) Rufbereischaft (in diesem Fall Krankenpflege) zu vergüten wäre.
Person A ist mit dem Angebot des AG nicht einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

majosu[/FONT]

Bei einem Vorstellungsgespräch bei einer privaten ambulanten Pflege, da wollte der Arbeitgeber NICHTS zahlen für die Rufbereitschaft 8O
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das "ok" ist.
 
Na nichts ist ja noch weniger,als was mir gezahlt werden soll.



majosu
 
Hallo, ich bin im AVR Bereich tätig. Wir leisten auch in der allgemeinen Krankenpflege Rufdienste um Arbeitsspitzen zu reduzieren und im Falle einer Krankmeldung möglichst keinen Mitarbeiter aus dem Frei zu holen. Die Rufdienste werden mit 12,5 % vergütet- unabhängig vom Wochenende oder Feiertag bzw. ob Tag oder Nacht- das heisst: Rufdienst 10 Stunden- Zeitfenster dafür vorher bekannt- Stundenanrechnung 1,25 Stunden. Muss dann im Rufdienst gearbeitet werden, erfolgt die zusätzliche Anrechnung der geleisteten Arbeitszeit. (Die allerdings ohne Zahlung von Zulagen für z.B. Sonntags- Feiertags- oder Nachtarbeitsstunden. Ob das wirklich rechtens ist versuche ich noch herauszufinden).
lieber Gruß, Susa
 
Rufbereitschaft ohne Bezahlung?

Hallo, ich arbeite jetzt noch einen Monat im ambulanten Pflegedienst. (Wechsle dann ins KH auf die Intensivstation) juhu :-)

Bei uns im Pflegedienst ist jeder mal dran mit Rufbereitschaft, d.h. 24 stunden bereit sein, falls Notfälle oder andere Dinge passieren, bei denen die Patienten eventuell Hilfe benötigen.
Bei uns ist es aber so, das die Rufbereitschaft nicht bezahlt wird, nur die Zeit wird aufgeschrieben wenn ein Einsatz stattfand und die wird dann gutgeschrrieben, bzw. auf das Überstunden-Konto gutgeschrieben. Ist das rechtens so, bzw. was habt ihr damit für Erfahrungen gemacht und werdet Ihr für Eure Bereitschaftszeit bezahlt? Der Bereitschaftsdienst geht bei uns immer eine Woche...

Lg Davina
 

Ähnliche Themen