Vergütung OP

saholimael

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29.07.2013
Beiträge
3
Beruf
OP-Fachschwester
Hallo!

Ich fange nach 6 Jahren Erziehungszeit in einem neuen Haus im OP an zu arbeiten.
Hier nun meine Frage:

Wieviel Euro verdiene ich denn bei:
- OP-Fachweiterbildung
- 50% Stelle
- 38 Jahre
- 2 Kinder (beim Mann auf Steuerkarte)
- Steuerklasse 5
- Bezahlung nach TVöD/VKA

Ich habe schon das ganze Netz durchforstet, kann aber nicht das richtige finden. (oder ich bin zu blöd dazu):)

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
 
Hallo!

Ich fange nach 6 Jahren Erziehungszeit in einem neuen Haus im OP an zu arbeiten.
Hier nun meine Frage:

Wieviel Euro verdiene ich denn bei:
- OP-Fachweiterbildung
- 50% Stelle
- 38 Jahre
- 2 Kinder (beim Mann auf Steuerkarte)
- Steuerklasse 5
- Bezahlung nach TVöD/VKA

Ich habe schon das ganze Netz durchforstet, kann aber nicht das richtige finden. (oder ich bin zu blöd dazu):)

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Guckst Du hier: Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst
 
Hallo Matras!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dort habe ich auch schon nachgesehen. Ich kenne mich aber nicht damit aus, welche Stufe und Gruppe
ich jetzt bin nach 6 Jahren Pause.

saholimael
 
Als OP-Mitarbeiterin mit Fachweiterbildung kommst du in die Vergütungsgruppe 9 a, Stufe wahrscheinlich 1 oder 2.

LG opjutti
 
Ich bin immer wieder verwundert, dass manche Verträge unterschreiben ohne zu wissen, was man denn ausgezahlt bekommt. Wenn die PDL das net weiß- warum eigentlich nicht- die Verwaltung müsste es wissen.

Elisabeth
 
Ich bin immer wieder verwundert, dass manche Verträge unterschreiben ohne zu wissen, was man denn ausgezahlt bekommt. Wenn die PDL das net weiß- warum eigentlich nicht- die Verwaltung müsste es wissen.

Elisabeth

Ist doch nach Tarif und somit eh nicht sooo viel zu ändern. Übertarifliche Bzahlung ist beid en Privaten nun nicht so verbreitet. Kann man also ruhig unterschreiben.

Wieso sollte ihre PDL das nicht gewusst haben? Vermutlich hat sie nicht gefragt (was mich dann ebenso wundert ^^ )
 
Hier ging es um die Einstufung im TVöD- Vergütungsgruppe und Stufe. Bei letzterer hats schon Verhandlungsspielraum.

Elisabeth
 
Hallo!

Vielen Dank für die Antworten.

Habe heute vom Haus genauere Infos zugeschickt bekommen (mit allen Details zur Bezahlung, etc).
Am Tag des Vorstellungsgespräches lief viel zwischen Tür und Angel (PDL und OP Leitung schon fast im Urlaub).
Selbst nach 6 Jahren Pause bin ich nicht so blöd nicht zu fragen (konnten aber keine Auskunft geben) bzw. einfach
etwas zu unterschreiben.
Jetzt sind aber alle unklarheiten beseitigt. (Vielen Dank auch an opjutti)

Saholima
 
Gern geschehen und einen guten Anfang!!

LG opjutti
 
Hallo,
passt zwar nicht ganz hierher aber ich würde gerne wissen was man zusätzlich verdient wenn man bereitschaftsdienste (anwesend) im OP macht. Eigentlich gibt es bei uns eine Rufbereitschaft trotz das wir auch eine Gyn mit Geburtshilfe und Notsectios haben. Da ich weiter weg wohne wird sicher von mir verlangt das ich dann dort schlafe, daher will ich jetzt gerne wissen was ich dann dafür verlangen kann? Ich sag deshalb "verlangen kann" da das bei uns im Vetrag nicht steht und viele meiner Kollegen die weiter weg wohnen , so wie ich, da für "nüsse" übernachten.
danke schonmal
gruß
babejey
 
Das weiß sicher Eure Verwaltung wie es vergütet wird, im besten Fall auch Kollegen, die sich auskennen. Ohne weitere Angaben bzgl. Tarif..ect. kann man da allenfalls vermuten.
Ob Du dabei Spielraum hast und wirklich eine Forderung stellen kannst bezweifele ich, aber nichts ist unmgl.
 
Im Normalfall hilft der jeweilige Tarifvertrag weiter....wenn der Ag verlangt, dass vor Ort geschlafen wird, muss auch Bereitschaft bezahlt werden!
 
momentan bin ich im tvöd (avr) in der entgeltgruppe 8a (anhang b) der anlage 31 eingruppiert, aber irgendwie finde ich da nichts zum thema bereitschaftsdienst und deren bezahlung...
 
Hallo babejey,
Da ihr zur Zeit Rufdienst habt, müsstet ihr eine durchschnittliche Belastung von unter 12,5% haben. Also würdest du im Anwesenheitsdienst voraussichtlich in der untersten Stufe landen: 60% der Bereitschaftszeit wird "vergütet".Durchschnittliche Belastung unter 25%
Die Anführungszeichen deshalb, weil dich dein Arbeitgeber wahrscheinlich am Morgen nach Hause schickt. = Vergütung in Zeit (10 Std Anwesenheit = 6 Std Gutschrift) Muss er sogar . Arbeitszeitgesetz !!!
Bei Auszahlung (Wochenende) wird der theoretische Stundenlohn der Zeitstufe 2 angerechnet, bei dir um die 16 Euro/brutto (hängt vom Wohnort und vom zuständigen Tarifvertrag ab.
Wenn du im AVR bist, gib mal in der großen Suchmaschine : "avr anlage 31" ein . Unter "schiering.org/..." kannst du deinen genauen Wert nachlesen

LG Einer
 
Sollte ich anwesendheitsdienst machen sollen wird dieser aber doch auf jeden fall besser bezahlt als momentan unsere rufbereitschaft oder? momentan bekomme ich an wochentagen eine pauschale von knapp 30€ brutto am wochenende eine pauschale von knapp 60€ brutto. alle stunden die ich arbeiten muss bekomm ich bezahlt mit knapp 20€ pro stunden(brutto).
 
Hallo Babejey89,

Ist ein Denkfehler :gruebel: !!!
Wenn du Bereitschaftsdienst machst MUSST du nach 24 Std Arbeitszeit nach Hause gehen. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit ! Dein Arbeitgeber muss dich dann nach hause schicken. Die Folge: du bekommst fast nichts mehr für die Bereitschaftsdienstzeit, denn du must die Stunden wieder Abfeiern.
Außerdem: wenn du Bereitschaft hast , werden die Stunden nur anteilig bezahlt:
Es gibt 3 Stufen:

[TABLE="class: blau12-n, width: 539"]
[TR]
[TD="width: 43"]Stufe[/TD]
[TD="width: 312"]Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes[/TD]
[TD="width: 184"]
Bewertung als Arbeitszeit​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 43"]I.[/TD]
[TD="width: 312"]bis zu 25 v. H.[/TD]
[TD="width: 184"]
60 v. H.​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 43"]II.[/TD]
[TD="width: 312"]mehr als 25 v. H. bis 40 v. H.[/TD]
[TD="width: 184"]
75 v. H.​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 43"]III.[/TD]
[TD="width: 312"]mehr als 40 v. H. bis 49 v. H.[/TD]
[TD="width: 184"]
90 v. H.​
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]

Bezahlt werden die Stunden folgendermaßen :

[TABLE="class: blau12-n"]
[TR]
[TD]
Kr9a​
[/TD]
[TD="width: 181"]
16,82​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 99"]
Kr8a​
[/TD]
[TD="width: 181"]
16,07​
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]

allerdings nur , wenn sie bezahlt (und nicht abgefeiert) werden.

Übrigens: die Angaben stammen aus dem derzeitigen AVR, Anlage 31


LG Einer
 
Also bei uns ist das eben so, in unserem vertrag steht eine rufbereitschaft. das problem ist, bei mitarbeitern wie mich, die "zu weit weg wohnen" also das heißt längere fahrzeit als 20min verlangen die das wir dort schlafen (also im prinzip wie eine anwesenheit). einige meiner kollegen machen das auch, jedoch gehen sie weder am nächsten morgen nach hause , noch bekommen sie für diese anwesenheit eine zusätzliche und oder andere vergütung...auf mich kommt das jetzt auch bald zu, jedoch sehe ich es einfach nicht ein dort zu übernachten und dafür keine zusätzliches entgelt zu bekommen(bzw. einen anderen ausgleich)...was würdet ihr denn an meiner stelle jetzt machen?
 
Wo Du wohnst, ist Deine Privatangelegenheit. Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, in dem Rufbereitschaft drin steht, und damit die Verpflichtung verbunden ist, innerhalb von 20 Minuten verfügbar zu sein, musst Du und niemand sonst dafür sorgen, dass Du das hinkriegst. Der AG hat das Recht, diese Forderung zu stellen (die sicherlich auch mit dem Betriebsrat so ausgehandelt wurde) und stellt Mitarbeitern mit weiterem Anfahrtsweg eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Damit hat er seine Schuldigkeit getan.

Soweit ich das beurteilen kann, ist die Regelung rechtens. Ob Du nun beim AG schläfst oder Dir vor Ort ein Hotelzimmer suchst ist Dein Bier. Dich wegen Deines Anfahrtswegs finanziell besser zu stellen als Deine Kollegen wäre sicherlich nicht rechtlich korrekt.
 
vertraglich steht nichts von den 20min, bei mir im vertrag steht eben nur der absatz vom avr anlage 31 mit der rufbereitschaft und da steht drinne das der arbeitnehmer sich den aufenthaltsort aussuchen kann und von dort aus dann bei bedarf gerufen wird. wenn sich der arbeitgeber aussuchen dürfte das wir alle im krankenhaus schlafen müssten obwohl wir eine rufbereitschaft haben dann gebe es doch zwischen einem anwesenheitsdienst- und einer rufbereitschaft keinen unterschied mehr???? bei jedem von uns steht das selbe im vertrag egal wo wir alle wohnen.
 
Bei uns wird auch RD geleistet. Meine Mitarbeiter haben angeben, wie lange ihre jeweilige Anfahrt dauert.
Ich benötige diese Daten, um die Wegezeit x 2 im Zeiterfassungsprogramm zu hinterlegen.
Wann die MA zu erscheinen haben, bespricht der Dienstarzt oder Operateur mit den RD-MA am Telefon. Wenn der MA 40 Min. oder sogar mehr einfache Fahrt hat, wird dementsprechend der OP-Beginn abgesprochen.
Wenn euer AG verlangt, dass ihr innerhalb 20 Min. vor Ort sei müsst, ihr das aber zeitlich nicht schafft, hat er 4 Möglichkeiten:
1. Er stellt die MA frei vom RD, die es nicht schaffen
2. Er verlängert die Anfahrtszeit, so dass es alle schaffen
3. Er stellt auf BD um, was Mehrkosten und mehr Personal bedeutet
4. Er überlässt es euch in Absprache mit dem Dienstarzt den Einsatz zu organisieren
Setzt euch durch und beruft euch auf den AV, dort steht doch klipp und klar, dass der AN seinen Aufenthaltsort bestimmt und nicht der AG. Allerdings müsst ihr euch einig sein und an einem Strang ziehen.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!
 

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