FAQ - arbeitsrechtliche Grundlagen der AltenpflegeausbildungAusbildungsvergütung
Frage: Habe ich Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung?
Antwort: Ja. §17 Abs.1 bestimmt dies ausdrücklich: "Der Träger der praktischen Ausbildung hat der Schülerin und dem Schüler für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, soweit nicht Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Übergangsgeld nach den für die berufliche Rehabilitation geltenden Vorschriften bestehen oder andere vergleichbare Geldleistungen aus öffentlichen Haushalten gewährt werden." Frage: Welche Höhe der Ausbildungsvergütung ist angemessen?
Antwort: In kirchlichen Heimen und Heimen des öffentlichen Dienstes (kommunale Träger) bzw. ambulanten Pflegediensten ist die Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Einige private Träger orientieren sich freiwillig an Tarifverträgen. Für alle anderen private Heime bzw. ambulante Pflegedienste, die keiner Tarifbindung unterliegen, gilt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach 80% der tariflichen Ausbildungsvergütung angemessen sind. Auch wenn §28 die Anwendung des Berufbildungsgesetzes, auf das sich das Urteil bezieht, ausschließt, ist das Urteil gem. §13 Abs.3 dennoch anwendbar: "Auf den Ausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für Arbeitsverträge geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden." Auszüge aus dem BAG-Urteil: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts soll die Ausbildungsvergütung zum einen dem Auszubildenden bzw. seinen Eltern zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich eine Entlohnung darstellen. (...) Eine Vergütung ist daher angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden ist. (...) Wichtigster Anhaltspunkt hierfür sind die einschlägigen Tarifverträge. Sie werden von Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Bei ihnen ist anzunehmen, daß das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt. Deshalb ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets angemessen. (...) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (...) ist dagegen eine vereinbarte Ausbildungsvergütung in der Regel dann nicht mehr angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte um mehr als 20 vH unterschreitet."Urteil vom 8.5.2003, 6 AZR 191/02
Frage: Wie hoch ist zur Zeit die tarifliche Ausbildungsvergütung?
Wir können hier nur einen kleinen Überblick geben, weil insbesondere Landeskirchen eigene Tarifverträge oder Vergütungsregeln haben. Die Tabelle zeigt jedoch, daß die verschiedenen Vergütungen nah beieinander liegen.
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Tabelle rausgenommen wegen Unübersichtlichkeit
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Frage: Meine Ausbildungsvergütung liegt deutlich unter den vom BAG geforderten 80%. Alle sagen, das sei so rechtens. Wie kann das sein?
Antwort: Vermutlich absolvierst Du gerade eine staatlich geförderte Ausbildung. Das Bundesarbeitsgericht schränkt seine Grundsätze in folgendem Punkt ein: " Wird die Ausbildung teilweise oder vollständig durch öffentliche Gelder zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze finanziert und ist sie für den Ausbilder mit keinerlei finanziellen Vorteilen verbunden, kann eine Ausbildungsvergütung auch bei Unterschreiten dieser Grenze noch angemessen sein. In einem solchen Fall rechtfertigen die Begrenztheit der öffentlichen Mittel und das vom Staat zu verfolgende gesamtgesellschaftliche Interesse, möglichst vielen arbeitslosen Jugendlichen die Möglichkeit einer qualifizierten Berufsausbildung zu verschaffen, ein Unterschreiten der tariflichen Ausbildungssätze auch weit unter 20 vH." Urteil vom 8.5.2003, 6 AZR 191/02
, aber das ist zu wenig, damit als Krankenschwester arbeiten kann.Ich will zuerst eine Praktikum machen, weil ich noch nicht gut (fachmännisch)
Deutsch sprechen kann. Wie lange muss die Praktikum dauern? Wie viel kann ich verdienen? Ich kann nur ab Montag bis Freitag (8.00-12.30)arbeiten. Habe ich Chance diese Praktikumstelle finden?

War da auch net gerad froh drüber, aber froh das ich die Stelle bekam.
)

Hi!
also ich beginne ab September meine Ausbildung als Altenpflegerin.
In meinem Ausbildungsvertrag steht
1. Lehrjahr 807 €
2. Lehrjahr 860 €
3. Lehrjahr 990 €
...dann müsstest die Arzt-/Zahnarztrechnungen alle selber zahlen, da hast dann ggf. schnell ein paar Tausender los...Wenn doch bloß die Krankenkasse nicht wäre mit ihren Abzügen
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