Verboten? Erlaubt? Grauzone?

gewitterhexle

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Ich habe zum Ende meines Beschäftigungsverhältnisses am 30.6. rund 350 Überstunden, die ich 'aus innerbetrieblichen Gründen' nicht abfeiern konnte (ganz im Gegenteil: in den letzten drei Wochen kommen nochmal 20-30 dazu)

Nun habe ich meinem bisherigen AG angeboten, dass ich im Rahmen eines Minijobs weiter für ihn arbeiten würde - das wären laut Vertrag knappe 30 Stunden/Monat.

Besteht die Möglichkeit, dass ich die geleisteten Überstunden 'mitnehme' und nur 15-20 Stunden monatlich arbeitet, aber die vollen 450,- erhält?


Disclaimer: ich weiß, dass es teilweise so gehandhabt wird!
;)
mein Arbeitgeber behauptet allerdings, dass das verboten sei - deshalb frag ich ja.
Er möchte mir sämtliche Überstunden auf einen Schlag auszahlen, danach soll ich dann entweder im Minijob die volle Stundenzahl leisten oder auf Ehrenamtsbasis aushelfen...
 
Naja, theoretisch beendest Du ein Arbeitsverhältnis und beginnst ein neues.
Meines Wissens nach sollten "Altlasten" wie Urlaubsgewährung und Auszahlung von ÜS mit Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses abgegolten werden :gruebel:
Bei den Minijobs wird ja nur die tatsächlich geleistete Arbeit vergütet....450,- stellt lediglich die Grenze dar, die nicht überschritten werden darf.
 
@gewitterhexle
Das ist doch Quatsch; mich würde nicht interessieren, was der Arbeitgeber will, es gibt auch ein Arbeitsrecht, das besagt, daß Du Dir die Überstunden überhaupt nicht auszahlen lassen musst:
Und noch mal Überstunden, obwohl das Arbeitsverhältnis eh endet...?! :schraube:
 
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Es gehören immer 2 Personen dazu

Dann sag mir bitte mal ganz konkret, was du machen würdest: den Dienstplan ignorieren und einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen?

Alle mir bekannten Gegenmaßnahmen habe ich nämlich im Vorfeld ergriffen:

diverse Widersprüche gegen die gesamte Überstundenpolitik, selbstverständlich auch schriftlich
Überlastungsanzeigen
Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen (auch da steht die Überlastung durch permanente Mehrarbeit drin)
Antrag auf (partiellen) Freizeitausgleich für die angesammelten Überstunden und den Resturlaub
Einspruch gegen den aktuellen Dienstplan (der daraufhin geändert wurde: aus 39 geplanten Überstunden wurden knapp 50)
 
Das ist doch Quatsch; mich würde nicht interessieren, was der Arbeitgeber will, es gibt auch ein Arbeitsrecht, das besagt, daß Du Dir die Überstunden überhaupt nicht auszahlen lassen musst:
Und noch mal Überstunden, obwohl das Arbeitsverhältnis eh endet...?! :schraube:

Auch an dich die Frage: wie setzt du durch, das der Arbeitgeber dir für Resturlaub und (einen Teil der) Überstunden frei gibt, wenn er sich weigert?
Gehst du einfach nicht mehr zum Dienst?
 
@gewitterhexle
Das ist doch Quatsch; mich würde nicht interessieren, was der Arbeitgeber will, es gibt auch ein Arbeitsrecht, das besagt, daß Du Dir die Überstunden überhaupt nicht auszahlen lassen musst:
Und noch mal Überstunden, obwohl das Arbeitsverhältnis eh endet...?! :schraube:

Da steht, das es arbeitsrechtlich nicht geregelt ist und grundsätzlich der Chef entscheidet. Er muss die Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen ….bedeutet, unter Abwägung des Falles beidseitig die Interessenslage prüfen. Wenn die Freistellung aber dazu führt, dass der Betrieb "zusammen bricht", hat er das Recht zu entscheiden dass er die auszahlt….ein absolutes Recht auf Freizeitausgleich gibt es nicht ;)
 
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Disclaimer: ich weiß, dass es teilweise so gehandhabt wird!
;)
mein Arbeitgeber behauptet allerdings, dass das verboten sei - deshalb frag ich ja.
Na ja, wo kein Kläger auch kein Richter, aber dein Arbeitgeber lässt sich darauf ja nicht ein.

Auch an dich die Frage: wie setzt du durch, das der Arbeitgeber dir für Resturlaub und (einen Teil der) Überstunden frei gibt, wenn er sich weigert?
Gehst du einfach nicht mehr zum Dienst?
Im Zweifel ja, mit vorheriger Ankündigung natürlich. Ich kündige hiermit zum..., ich bin mit einer Auszahlung der Mehrarbeitsstunden nicht einverstanden und werde ab ... diese abbauen und anschließend meinen Resturlaub antreten.
Mit freundlichem Gruß

Und
Urlaub darf überhaupt nicht ausbezahlt werden, es sei denn dass die faktische Unmöglichkeit besteht diesen zu nehmen - also fristlose Kündigung oder Mitarbeiter wird krank u.ä. Urlaub dient zu Erholung des Mitarbeiters, mit der Auszahlung wäre der Zweck nicht erfüllt.

Ansonsten was soll ein Arbeitgeber denn tun, wenn du nicht mehr kommst? - Dich Kündigen :aetsch:

Wenn die Freistellung aber dazu führt, dass der Betrieb "zusammen bricht", hat er
weil jemand fristgerecht kündigt bricht kein Betrieb zusammen - damit wird er nicht durchkommen.
 
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Da steht, das es arbeitsrechtlich nicht geregelt ist und grundsätzlich der Chef entscheidet. Er muss die Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen ….bedeutet, unter Abwägung des Falles beidseitig die Interessenslage prüfen. Wenn die Freistellung aber dazu führt, dass der Betrieb "zusammen bricht", hat er das Recht zu entscheiden dass er die auszahlt….ein absolutes Recht auf Freizeitausgleich gibt es nicht ;)

Genau das ist seine Argumentation.

Eine Kollegin ist im Urlaub, eine weitere krank und ich habe nicht fristgerecht (d.h. mit 4 Monaten Vorlaufzeit) gekündigt sondern erfolgreich um einen Aufhebungsvertrag zum 30.6. gebeten. Dass mein Arbeitgeber dieser Bitte nachkam, war unter den gegebenen Umständen schon nicht sicher.
Theoretisch hätte ich im Juni noch 6 Tage Urlaub nehmen und knappe 70 Überstunden abbauen können, die restlichen 200 wären so oder so ausbezahlt worden.
 
Dann hätte ich an deiner Stelle die 4 Monate Kündigungsfrist gewahrt und in der Zeit meine Überstunden abgefeiert...
Und weiter für so einen Arbeitgeber arbeiten würde ich auch nicht.... da kannst du dir doch schon jetzt ausmalen, wie oft du den in deinem Frei an der Leitung hast..... das wird nicht besser - nur anders....
 
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Dann hätte ich an deiner Stelle die 4 Monate Kündigungsfrist gewahrt und in der Zeit meine Überstunden abgefeiert...
Und weiter für so einen Arbeitgeber arbeiten würde ich auch nicht.... da kannst du dir doch schon jetzt ausmalen, wie oft du den in deinem Frei an der Leitung hast..... das wird nicht besser - nur anders....

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich da raus.
Die vier Monate hätte ich mit Sicherheit nicht mehr durchgehalten und mit wochenlanger AUB hätte ich Ende September dasselbe Überstundenproblem gehabt ;) außerdem ist mein neuer Arbeitgeber froh und dankbar, dass ich schon zum 1. Juli anfangen kann.
 
@Lillebrit
Da steht drin
„Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, sich die Überstunden auszahlen zu lassen. Es besteht zusätzlich oft die Möglichkeit, einen Freizeitausgleich zu verlangen. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts zur Bezahlung oder zum sogenannten Freizeitausgleich enthalten ist, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt darauf ansprechen.“


Nur mal so... man kann in letzter Konsequenz auch einfach krank machen.
Wenn der Arbeitgeber auf blöd macht und geltendes Arbeitsrecht mißachtet, dann halt so.
 
Ich musste aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich da raus.
Die vier Monate hätte ich mit Sicherheit nicht mehr durchgehalten und mit wochenlanger AUB hätte ich Ende September dasselbe Überstundenproblem gehabt ;) außerdem ist mein neuer Arbeitgeber froh und dankbar, dass ich schon zum 1. Juli anfangen kann.

Du sollst ja auch nicht mehr durchhalten, sondern deine Überstunden abfeiern...ohne AUB...
Man sagt man kündigt zum xx.xx.xx und bleibt bis zum Ende der Überstunden im frei.
Was soll dein Arbeitgeber denn dagegen machen? Dir kündigen? Dann muss er dir zusätzlich die Stunden auszahlen, das wird der sich bei der Anzahl auch überlegen....
Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen da nicht mehr arbeiten kannst, ist es mir umso unverständlicher, dass du da auf 450€-Basis bleiben wlllst.....:kloppen:
 
Kurze Vorstellung meinerseits:

Richtig glücklich bin ich meiner aktuellen Situation nicht: grundsätzlich finde ich die ambulante Pflege toll, aber unsere Arbeitsbedingungen sind aufgrund akuten Personalmangels alles andere als das.

Ich sag nur: 350 Überstunden innerhalb von 14 Monaten & in diesem Monat kommen mindestens 40 dazu.

mal davon abgesehen :
2009 hattest du auch schon 350 Überstunden.... hast du es in den letzten 10 Jahren nicht geschafft, die abzubauen ?
 
mal davon abgesehen :
2009 hattest du auch schon 350 Überstunden.... hast du es in den letzten 10 Jahren nicht geschafft, die abzubauen ?

Ich habe meine aktuelle Stelle Anfang 2011 angetreten... und meine damaligen Überstunden im Rahmen eines Minijobs nach und nach ausbezahlt bekommen. Im Klartext: ich habe beim alten Arbeitgeber 1-2 Tage im Monat gearbeitet, aber das volle Gehalt (waren es damals 400,-?) bekommen, bis die 350 Stunden abgebaut waren.

In den ersten 2,5 Jahren gab's im aktuellen Job so gut wie keine Überstunden (10 - 20 pro Jahr), wir waren personell hervorragend aufgestellt. Danach ging es mit kleinen Zwischenhochs - die uns immer wieder bei der Stange hielten - rasant abwärts.
Ich hatte Anfang 2017 5 Wochen Überstundenfrei (die ich für eine Weiterbildung genutzt habe) und bin mit knapp 50 Überstunden in den Oktober gestartet.
Im ersten Halbjahr 2018 wurden mir 220 Überstunden ausgezahlt (gezwungenermaßen wegen eines Trägerwechsels), im Oktober habe ich mit 170 Überstunden eine Überlastungsanzeige geschrieben.
In den Juni 2019 bin ich mit 270 gestartet, obwohl ich in den 8 Monaten insgesamt 3 Wochen Urlaub hatte und 8 Wochen arbeitsunfähig war (Ist = Soll)
Ende des Monats habe ich laut Plan 310 plus 6 Tage Resturlaub...
 
Der Arbeitgeber kommt entgegen und lässt die 3 Monate Kündigungsfrist links liegen und stimmt einem Auflösungsvertrag zu.
Das IST für den Arbeitgeber im Prinzip Überstundenabbau von 3 Monaten, da sie gegen Auszahlung der Bezüge von der Arbeit entbunden ist. Nur eben auf Schlag ausgezahlt werden; ansonsten eben über 3 Monate.

Wie auch immer - jetzt gibt es hier das entgegenkommen, durch Nicht - Bestehen auf den abgeschlossenen Vertrag und es folgen trotzdem asoziale Empfehlungen ala krank machen.

Und bei bestehendem Dienstplan ist die Arbeitskraft natürlich mit eingeplant, also nicht mal eben so freizumachen. Das ist kein "gegen geltendes Recht verstoßen"!

Mit dem Unterschied, dass der Dienstplan noch nicht bestand, als wir uns auf den Aufhebungsvertrag geeinigt haben, stimme ich dir vollumfänglich zu.
Krank'gemacht' habe ich in 33 Arbeitsjahren (die restlichen 4 waren Erziehungszeiten) noch nie - eher das Gegenteil - und damit fange ich auch jetzt nicht an.
 
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Du sollst ja auch nicht mehr durchhalten, sondern deine Überstunden abfeiern...ohne AUB...
Man sagt man kündigt zum xx.xx.xx und bleibt bis zum Ende der Überstunden im frei.
Was soll dein Arbeitgeber denn dagegen machen? Dir kündigen? Dann muss er dir zusätzlich die Stunden auszahlen, das wird der sich bei der Anzahl auch überlegen....
Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen da nicht mehr arbeiten kannst, ist es mir umso unverständlicher, dass du da auf 450€-Basis bleiben wlllst.....:kloppen:

SO kaputt, dass ich das eine WE/Monat (mehr habe ich nicht angeboten und nach anfänglicher Zickerei - ganz oder gar nicht - ist der Arbeitgeber darauf eingegangen) nicht mehr schaffe, bin ich nicht ;)
Ich könnte und würde sogar bleiben, wenn ich zukünftig wenigstens annähernd vertragsgemäß eingesetzt würde - aber das hat der neue Träger weit von sich gewiesen...

Zwischen

'5 Tage/28 Stunden/1-2 geteilte Dienste pro Woche',
'durchschnttlich jedes 3. Wochenende' und
'2-3 NÄCHTLICHE Rufbereitschaften/Monat'

und

10 - 16 aufeinanderfolgenden geteilten Diensten im Wechsel mit 1 -2 Tagen frei,
10 - 16 24h-Rufbereitschaften/Monat (gern auch am Morgen eines freien Tages endend) und wie derzeit
7 von 9 Wochenenden im Mai und Juni Dienst, davon 5 in Folge (am 8. WE hatte ich Urlaub)

liegen halt Welten :weissnix:
 
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Der Arbeitgeber kommt entgegen und lässt die 3 Monate Kündigungsfrist links liegen und stimmt einem Auflösungsvertrag zu.
Das IST für den Arbeitgeber im Prinzip Überstundenabbau von 3 Monaten, da sie gegen Auszahlung der Bezüge von der Arbeit entbunden ist. Nur eben auf Schlag ausgezahlt werden; ansonsten eben über 3 Monate.
Auflösungsvertrag schön und gut, aber sie begründet das vorzeitige Ausscheiden ja auch mit permanenter Überlastung und gesundheitlichen Problemen. Da hätten ihr evtl. auch Kur, Rehamaßnahmen etc. zugestanden, so daß ihr Arbeitgeber in der Zeit auch nichts von ihrer Arbeitskraft gehabt hätte.
Sie hat ja auch die 350 Überstunden nie vorher erarbeitet...
Wie auch immer - jetzt gibt es hier das entgegenkommen, durch Nicht - Bestehen auf den abgeschlossenen Vertrag und es folgen trotzdem asoziale Empfehlungen ala krank machen.
Ich habe jahrzehntelang niemals krank „gemacht“.
Aber nach den asozialen Verhaltensweisen, die so mancher Arbeitgeber (nicht jeder!) an den Tag legt und die hier wieder sehr schön bei @gewitterhexle zu lesen sind, kann man z. T. nur noch solche Mittel als ultima ratio empfehlen.
Am allerschönsten, einen Arbeitnehmer, von dem bekannt ist, daß er gekündigt hat, anstatt seine 350(!!!) Überstunden wenigstens teilweise abzubauen, auch noch neue Überstunden draufzupacken...! Sorry, Maniac... aber das würdest Du doch auch nicht machen, oder?
Und bei bestehendem Dienstplan ist die Arbeitskraft natürlich mit eingeplant, also nicht mal eben so freizumachen. Das ist kein "gegen geltendes Recht verstoßen"!
Das Arbeitsrecht richtet sich zum Glück nicht nur nach den Wünschen des Arbeitgebers, sondern nach beiden Seiten. Siehe mein Link.
 
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