Urlaubsverplanung ohne Einwilligung

AzubiKPF

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Hey Leute!

ich habe seit anfang der woche ein dickes Problem.

ich habe ab dem 22.03 urlaub. Urlaubsplan für 2011 wurde im Dezember von der PDL bewilligt.

auf dem vorläufigen Märzdiensplan komme ich am 21.03 aus dem Nachtdienst habe dann am 21.03 frei und geh dann in den Urlaub.

nun war ich eine Woche krank. in der Zeit ging der Dienstplan durch die Hände der Abteilungsleitung und der PDL.

und da wurde doch frecherweise der plan folgendermaßen geändert.
nun komme ich weiterhin am 21.03 aus dem Nachtdienst und habe ab dem 21.03 auch schon Urlaub. es wurde mir also einfach ein Tag Urlaub eingetragen den ich nicht wollte und auch nicht will. ich wurde auch nicht gefragt ob ich da Urlaub nehmen kann!

ich natürlich gleich meine Öse gefragt und sie kann es sich nicht erklären, ihre Aussage ist das es die Abteilungsleitung geändert haben muss.

die konnte ich leider noch nicht fragen weil die erst am Dienstag wieder kommt.

Nun ist meine Frage kann mir meine Abteilungsleitung einfach einen Tag Urlaub von mir verplanen ohne mich zu fragen? zumal ich mich auch frage wo sie den tag her nimmt weil ich meinen gesammten Urlaub ja bereits verplanen musste!

könnt ihr mir da irgendwie weiterhelfen?

Mein Problem ist auch, ich habe da im november angefangen. bei meinem alten AG hatte ich 30 tage urlaub und hatte auch im Dezember ne Woche Urlaub verplant (Flug gebucht) (da wusste ich noch nicht das ich meinen Arbeitsplatz wechseln werde). Der neue AG sagte mir das ich den Urlaub da bekommen kann und die dann leider entstandenen Minusstunden irgendwann rausarbeiten soll.. was mir bisher auch sehr gut gelungen ist. habe noch 8 minus stunden, also nur einen Tag. so wie mir meine Öse andeutete sagte sie das der Urlaubstag wohl dafür genommen wurde um auf 0 zu kommen!

also wirklich rechtens ist das doch nicht das mir die Abteilungsleitung meinen Urlaub verplant ohne zu fragen oder?

ich hoffe es ist nicht zum umständlich geschrieben :/

hoffe jemand kann mir helfen?!

danke schon mal im vorraus
 
Bitte frag am Dienstag. Vielleicht ist es ein Resturlaubstag vom letzten Jahr, der übrig geblieben ist (und bis Ende März verbraten werden sollte), vielleicht ein Zusatztag durch den Schichtdienst, vielleicht ein Versehen.
 
an ein versehen glaub ich nicht. da es ja wie gesagt auf dem ersten plan mit frei drin stand. und nun auf einmal urlaub. Resturlaub vom letzt Jahr habe ich leider keinen mehr übrig!
 
Wo ist das Problem? Wenn Dein AG Dir Deinen Jahresurlaub bereits bewilligt hat und Du jetzt einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommst, ist das doch eine feine Sache. Würde einfach meine Klappe halten und mich freuen.

Gruß KGK
 
naja und was mach ich wenn sie mir dann irgendwo nen tag abzieht?
dann wird sie sicherlich mit dem argument kommen das ich bereits an dem 21.03 einen tag zusätzlich hatte..

so ein mist nun habe ich die rennerei :evil:
 
sorry das war nicht meine absicht. tut mir leid wenn es so rüber gekommen ist..

ich werde sie dienstag mal fragen!
 
Hallo, mich wundert da eher etwas anderes. Du kommst am Morgen, den 21.03.11 aus dem Nachtdienst. Wie kann selbiger Tag schon als Urlaubstag gelten?:gruebel: Da hast du an diesem Tag noch gearbeitet (von Mitternacht bis 6 Uhr oder 6.30Uhr). Dieser Tag müsste doch als Frei im Dienstplan stehen. So was habe ich noch nie erlebt. Ist das zulässig?



Gruß
 
ja ich weiß es nicht.. so weit ich weiß fängt mein urlaub 00:00 uhr an.

ne Kollegin sagte das ich dann nicht mehr versichert sei weil ich ja im urlaub bin..
na werde sie am dienstag mal ansprechen und dann mal sehen
 
Du hast ja dann auch nicht wirklich was von deinem 1. Urlaubstag, wenn du direkt aus der Nacht kommst. Da macht dich mal schlau. Wäre mir neu, wenn dies zulässig ist. Schwachsinn ist das!:kloppen: Diesen Urlaubstag kann man dir echt woanders hinlegen.


Gruß
 
Ob das korrekte Planung ist oder nicht, darüber streiten sich die Geister:
http://www.krankenschwester.de/foru...egesetz/22379-urlaubsbeginn-nachtschicht.html
Bei uns im Haus wäre dies möglich. Es kommt wohl darauf an, wie die Dienstform "Nachtdienst" gesehen wird.

Der Threaderstellerin wird nichts anderes übrig bleiben, als ihre Abteilungsleitung zu fragen. Auch diese können mal einen Fehler machen - und wenn sie nur im Datum verrutscht ist.
 
@claudia: dann zählt man den Beginn des neuen Arbeitstages bei euch sozusagen erst ab 6 Uhr (Beginn des Frühdienstes). Bei uns gilt der nächste (Arbeits)tag ab 00:00. Und da ich ja dann noch 6 1/2h arbeite bis Nachtdienstende, ist dieser Tag bei uns als Urlaubstag nicht zulässig, nur als Frei. Andere Häuser, andere Sitten. Soll er sich also überraschen lassen, wie es bei ihm ist.


:spopkorns:Lg
 
Direkt Urlaub nach dem ND geht bei uns auch nicht, da ich aber nicht weiß ob das nur unser Tarif ist kann das auch bei euch anders sein. Normalerweise hat man nach dem Nachtdienst mindestens einen Tag frei.
 
Ob das korrekte Planung ist oder nicht, darüber streiten sich die Geister:
http://www.krankenschwester.de/foru...egesetz/22379-urlaubsbeginn-nachtschicht.html
Bei uns im Haus wäre dies möglich. Es kommt wohl darauf an, wie die Dienstform "Nachtdienst" gesehen wird.

Der Threaderstellerin wird nichts anderes übrig bleiben, als ihre Abteilungsleitung zu fragen. Auch diese können mal einen Fehler machen - und wenn sie nur im Datum verrutscht ist.

Dies ist eigendlich nicht zulässig.
 

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