Urlaubsanspruch bei Reduzierung auf Teilzeit

ökotrine

Newbie
Registriert
27.09.2008
Beiträge
8
Ort
Köln
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensivstation
Hallo,
ich bin seit 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber und werde ab dem 1.10. von Vollzeit (38,5h/Woche) auf eineTeilzeitstelle (5 Tage/ Monat) reduzieren.
Laut Gehaltsabrechnung habe ich 20 Tage Urlaubsanspruch.
Ab Oktober habe ich dann nur noch 5 Tage Urlaubsanspruch (das ist mir schriftlich mitgeteilt worden).
Mir wird von allen Seiten gesagt, dass das so seine Richtigkeit habe, weil ich so oder so auf einen freien Monat im Jahr komme. Aber trotzdem fühle ich mich nicht verstanden:-( : Hätte ich erst zum 1.11. einen Antrage auf Reduzierung der Stelle gestellt, so hätte ich im Oktober mein Vollzeitgehalt während meines "Jahresurlaubs" bekommen. Den Rest des Jahres müsste ich noch 10 Tage arbeiten.
Würde ich mit meinem Teilzeitvertrag den Oktober jetzt frei machen (würde ich ja theoretisch freibekommen mit den 5 Tagen Urlaub), so bekomme ich im Oktober während meines "Jahresurlaubs" nur das Mini- Gehalt der Teilzeitstelle. Auch hier müsste ich noch 10 Tage in diesem Jahr arbeiten.
Sehe ich das richtig, dass ich einen kleinen "Formfehler" bei der Beantragung der Reduzierung meiner Stelle begangen habe???:knockin:

Es wäre schön, wenn mir jemand dazu was sagen könnte!
 
Hallo Ökotrine,
mir kommt das ziemlich fragwürdig vor. Für die Zeit, die Du in Vollzeit gearbeitet hast steht dir, soweit ich weiß, auch Vollzeit Urlaub zu. Das wären 15 Tage für die Zeit vom 1.4. - 30.9. Für die Zeit von Oktober bis Dezember dann noch anteilig vom Jahresurlaub 1,25 Tage, was in der Regel auf einen Tag abgerundet wird.
Ich finde den Sachverhalt aber so kompliziert, dass ich an deiner Stelle bei einem Arbeitsrechtler nachfragen würde. Bist Du rechtsschutzversichert oder Mitglied in einem Berufsverband/Gewerkschaft?
 
Hallo,
noch eine Verständnisfrage: wieviel Urlaubsanspruch hast Du für nächstes Jahr? Sind diese 5 Tage ab Oktober nur noch für dieses Jahr?
Oder sollst Du für das gesamte Jahr 2008 nur 5 Tage Urlaub bekommen? Was ist mit diesen 20 Tagen, hast Du davon schon Urlaub genommen?
Ich komm da nicht so ganz mit... :gruebel:
 
Hallo Sr. S.,
erstmal Danke für Deine schnelle Antwort!
Ich finde den Sachverhalt aber so kompliziert, dass ich an deiner Stelle bei einem Arbeitsrechtler nachfragen würde. Bist Du rechtsschutzversichert oder Mitglied in einem Berufsverband/Gewerkschaft?
Leider bin ich nicht rechtschutzversichert und auch gehöre ich keinem Berufsverband o.ä. an. Ich hoffe, dass jemand von Euch in einer ähnlichen Situation ist und mir sagen kann, wie es bei ihm/ ihr gehandhabt wurde... .

vlg Ökotrine
 
Hallo,
noch eine Verständnisfrage: wieviel Urlaubsanspruch hast Du für nächstes Jahr? Sind diese 5 Tage ab Oktober nur noch für dieses Jahr?
Oder sollst Du für das gesamte Jahr 2008 nur 5 Tage Urlaub bekommen? Was ist mit diesen 20 Tagen, hast Du davon schon Urlaub genommen?
Ich komm da nicht so ganz mit... :gruebel:

Hallo Susi_Sonnenschein,

vielen Dank für Deine Mail!

ich habe dieses Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen (ich bin noch bis zum 30.09.2008 in der Probezeit).
Bis Ende Dezember 2008 stehen mir jetzt aktuell noch 5 Tage Urlaub zu. Zuvor war mein Urlaubsanspruch mit 20 Tagen angegeben.
Somit hätte ich den gleichen Anspruch auf Urlaub, wie jemand, der im April zeitgleich mit mir als Teilzeitkraft angefangen hätte, obwohl ich die meiste Zeit des Jahres Vollzeit gearbeitet habe...?!?
 
Hallo Ökotrine,
das kann meinem Verständnis nach nicht richtig sein. Für die Tage, die Du Vollzeit gearbeitet hast, müsstest Du auch (mit dem Vollzeitgehalt) anteilsmäßig Urlaub kriegen.
Aber ich bin im Arbeitsrecht nicht so vertraut, deshalb möchte ich hier nicht spekulieren.
Ich kenne es auch nur so (arbeite in der stationären Krankenpflege), dass Teilzeitkräfte genausoviel Urlaubstage kriegen wie Vollzeitkräfte, nur wird bei diesen jeder Urlaubstag mit den im Arbeitsvertrag abgemachten Stunden verrechnet (z. B. hat statt 7,7 Stunden jeder Urlaubstag nur 5,0 Stunden).
Wenn Du nur 5 Urlaubstage hast -> mit wievielen Stunden wird da pro Urlaubstag gerechnet?
 
Hallo Ökotrine,

ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem, als ich von 100 auf 75% reduziert habe. Hatte endlose Diskussionen mit der zuständigen Dame, die mir auch meinen Urlaubsanspruch fürs ganze Jahr auf 75% kürzen wollte ( ich hatte ab Oktober reduziert ).
Habe mich schließlich und endlich an den Personalrat gewandt, der mit mir gemeinsam hingegangen ist - leider war die entsprechende Dame just an diesem Tag nicht da, wir konnten nur mit einem Kollegen sprechen, der uns aber zusagte, daß die Sache nochmals überprüft werde.
Wenige Tage später kam kommentarlos meine Urlaubskarte mit dem geänderten Urlaubsanspruch auf Station zurück, ich hab`den Urlaub ganz schnell genommen und die Sache war ( endlich ) erledigt.

Wünsche viel Erfolg !

Gruß, Schokofee
 
Das muß ganz klar umgerechnet werden! Dein Urlaubsanspruch für das in Vollzeit gearbeitete halbe Jahr verfällt doch nicht! D.h., wenn Du mit einer Vollzeitstelle 20 Urlaubstage pro Jahr hast, dann hast Du für die 6 gearbeiteten Monate noch 10 Urlaubstage für dieses Jahr zu bekommen. Und für die restlichen Monate mit einer Viertelstelle dann 5/4 Urlaubstage, was i.d.R. auf einen Urlaubstag abgerundet wird. Wenn Du das ganze Jahr noch keinen Urlaub genommen hat, dann stehen Dir für dieses Jahr noch 11 Urlaubstage zu!
Wenn das von Eurer Personalabteilung so nicht akzeptiert wird, wende Dich an Eure Mitarbeitervertretung. Ich kann auch nur jedem dringend empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten abzuschließen, bzw. einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft beizutreten, die solch einen Rechtsschutz mit einschließen.
 
Die 20 Tage Urlaubsanspruch beziehen sich auf eine 5-Tage-Woche und ausschließlich in der 5-Tage-Woche kannst Du so viel Urlaub nehmen.
Du arbeitest aber ab Oktober in einer weitaus geringeren Tage-Woche, also steht Dir auch ein weitaus geringerer Anteil an Urlaubstagen zu. Du bist dadurch nicht benachteiligt oder schlechter gestellt als andere MA.
Ich weiß, dass das sehr schwer zu verstehen ist, aber meines Wissens völlig rechtens und wird auch bei uns so gehandhabt. Würdest Du den vollen Urlaubsanspruch aus der Vollzeit-Stelle behalten wäre das mehr als ungerecht allen anderen MA gegenüber.
Aber trotzdem fühle ich mich nicht verstanden:-( : Hätte ich erst zum 1.11. einen Antrage auf Reduzierung der Stelle gestellt, so hätte ich im Oktober mein Vollzeitgehalt während meines "Jahresurlaubs" bekommen. Den Rest des Jahres müsste ich noch 10 Tage arbeiten.
Da hast Du leider vorher nicht ausreichend nachgedacht bei dem Antrag auf Reduzierung der Stelle, aber Dein AG kann dafür nichts und trägt dafür keinerlei Verantwortung.
 
Hallo !!
bin nun schon einige Jahre in Teilzeit mit 19,25 h wtl. dabei. Ein Urlaubstag
zählt bei mir 3,75 h - somit verändert sich die Anzahl an Urlaubstagen nicht(TV-L) dies sollte bei Dir auch so sein.
Dringend Morgen mal in der Verwaltung anrufen / besser persönlich vorsprechen...hört sich für mich unkorrekt an.
 
Hallo Teilzeitschwester,

es gibt beide Möglichkeiten. Beide Möglichkeiten werden eingesetzt und führen zum selben Ziel.

Sagt auch der TVÖD.

Schönen Sonntag
Narde
 
Danke für den Hinweis
L.G.
 
Hallo susi sonnenschein,
du hast nichts verkehrt gemacht und dein Arbeitgeber auch nicht ( evtl. hat sich ein Berechnungsfehler eingeschlichen).

Also ich gehe mal davon aus, dass du normal einen Jahresurlaubsanspruch von 26 Tagen hättest ( bei 38,5 Stunden in der 5 Tage/Woche)
Dann hättest du für das Jahr, wenn du am 1.4. angefangen hast einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen.
---- Du mußt bei einer 5 Tage/Woche zwischen 20 bis 22 Tage pro Monat arbeiten. Also kannst du ca. einen Monat Urlaub machen.

Wenn du jetzt auf einen 1/4 Vertrag wechselst und nur noch ca. 5 Tage im Monat arbeitest, heißt das, dass du pro Woche 1,25 Tage (1,25 Tage/Woche) arbeitest.
Somit muß dein Urlaubsanspruch auf die 1,25 Tage/Woche umgerechnet werden ( 20 Tage Urlaub : 5 Tage/Woche x 1,25 Tage/Woche -- 20:5x1,25 = 6 Urlaubstage)
---- Du mußt bei einer 1,25 Tage/Woche zwischen 5 bis 6 Tage Tage pro Monat arbeiten. Also kannst du ca. einen Monat Urlaub machen.

Ich bin von einem Jahresurlaub von 26 Tagen ausgegangen, wenn das nicht stimmt, stimmt auch der Teiler nicht. Evtl. ist dann die Rechnung der Verwaltung richtig - also nachfragen.

Ich hoffe dies war verständlich.
Wenn nicht stell Fragen ich versuche diese zu beantworten.
Grüsse
Spielemann
 
Also ich gehe mal davon aus, dass du normal einen Jahresurlaubsanspruch von 26 Tagen hättest ( bei 38,5 Stunden in der 5 Tage/Woche)
Dann hättest du für das Jahr, wenn du am 1.4. angefangen hast einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen.
Richtig, bisher hatte ich einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen
Du mußt bei einer 5 Tage/Woche zwischen 20 bis 22 Tage pro Monat arbeiten. Also kannst du ca. einen Monat Urlaub machen.
Verstehe.
Wenn du jetzt auf einen 1/4 Vertrag wechselst und nur noch ca. 5 Tage im Monat arbeitest, heißt das, dass du pro Woche 1,25 Tage (1,25 Tage/Woche) arbeitest.
Ja.
Somit muß dein Urlaubsanspruch auf die 1,25 Tage/Woche umgerechnet werden ( 20 Tage Urlaub : 5 Tage/Woche x 1,25 Tage/Woche -- 20:5x1,25 = 6 Urlaubstage)
Hier liegt ein Denkproblem bei mir: Wieso muss mein bisheriger Urlaubsanspruch umgerechnet werden und ist somit nur noch 1/4 wert???
Mal ganz naiv ausgedrückt: Ich arbeite seit 6 Monaten jeden Tag ohne Urlaub, habe seit April durchgearbeitet. Das sind grob 126 Tage plus die zukünftigen Tage in Teilzeit ( das sind 15 Tage). Ergibt eine Arbeitszeit von 141 Tagen für dieses Jahr bei meinem neuen Arbeitgeber. Dafür bekäme ich laut meinem Verständnis bisher 14 Tage Urlaub ( jeden Monat mit ca. 2 Tagen Urlaubsanspruch gerechnet) plus den neuen Urlaub, den ich mir in Teilzeit über 3 Monate erarbeiten werde (ca 1-2 Tage). Ich hätte dieses Jahr also mindestens 15 Tage (bezahlten) Urlaub. Dass das in Wirklichkeit noch mehr Tage sind, steht fest, aber so verstehst Du mich vielleicht besser:gruebel:?!?
Meine Rechnung: Für 141 Tage arbeiten bekomme ich 15 Tage Urlaub (wenn ich das mal in Euro umrechne sind das ca. 80 Euro netto pro Tag während der Vollzeit, also 14 Tage x 80 Euro Tage, entspricht 1120 Euro, für die ich bis jetzt noch bis Ende September zu Hause bleiben darf. Plus 1-2 neue Urlaubstage, ca. 90 Euro. Ich dürfte Urlaub im Wert von ca.1210 Euro nehmen bis zum Ende des Jahres.
Wenn ich jetzt nur noch 5 Tage Urlaub nehmen kann, dann kann ich für dieses ganze Jahr nur Urlaub im Wert von ca. 450 Euro nehmen (5 Tage x 90 Euro).
Verstanden???:gruebel: Ist das logisch oder wo zum Teufel liegt schon wieder mein Denkfehler?!?!???

Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf...ich will keinen Urlaub, der mir nicht zusteht...ich möchte es einfach nur verstehen!!!
Weißt Du, ob es das, was alle Welt mir gerade versucht zu erklären, irgendwo schriftlich festgehalten wird? Im Internet hab ich lange gesucht und nichts gefunden außer die "normale, unkomplizierte" Berechnung des Urlaubsanspruchs nach AVR.
Am Mittwoch werde ich mal die Leute in meiner Personalabteilung nerven...:streit:

Ich hoffe, Du steigst irgendwie durch meine Denkweise...:nurse:

Liebe Grüße Ökotrine
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo ökotrine,
ich verstehe dein Ansinnen.
Du mußt dich aber davon lösen, dass der Urlaub einen Geldwert hat.
Der Urlaub soll dir eine Erholung von der Arbeit bringen. Deswegen hast du Anrecht nach dem Bundesurlaubsgesetz auf 4 Wochen Urlaub (24 Tage Urlaub in der 6 Tage/Woche), nach dem TVöD auf ca. 6 Wochen Urlaub (26 Tage in der 5 Tage/Woche).
Um diese 6 Wochen zu erreichen braucht jemand in der 5 Tage/Woche 30 Urlaubstage, in der 6 Tage/Woche 36 Urlaubstage, in der 2,5 Tage/Woche 15 Urlaubstage und halt in der 1,25 Tage/Woche 6 Urlaubstage.

Stell dir mal vor du hättest nicht mit einem vollen Vertrag angefangen, sondern mit einem 1/4 Vertrag. Dann würdest du nach deiner Denkweise nur 6 Tage Urlaub für die Monate die du gearbeitest hast bekommen. Du könntest also nur eine Woche in Urlaub gehen.
Ich hoffe das war verständlich?
Grüsse
Spielemann
 
Hallo ökotrine,

im Bereich des Urlaubes kommt es immer wieder zu solchen Problemen, wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, denn beide Denkansätze sind logisch und rechtlich begründbar.

Sofern man diese Frage arbeitsrechtlich klären lassen würde, wirst du leider mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren, denn die gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, daß aussagt, daß der Urlaub in Tagen zu bemessen ist (auch für Teilzeitbeschäftigte), zu Erholungszwecken dient und nur in Außnahmefällen abgegolten (ausgezahlt) werden darf.

Dein Standpunkt ist natürlich genauso richtig, du hast 6 Monate in Vollzeit gearbeitet, durftest deinen Urlaubsanspruch wegen Probezeit nicht nehmen, bei einer Reduzierung der Arbeitszeit ist der bisher erworbene Anspruch natürlich wesentlich weniger wert wie vorher.

Wir haben in unserem Unternehmen, wo mehr als 50% der Belegschaft in Teilzeitarbeitsplätzen beschäftigt sind, dieses Problem dadurch gelößt, daß wir den Urlaubsanspruch grundsätzlich in Stunden umgerechnet haben, nicht mehr in Tage. Dieses System ist wesentlich gerechter, da dadurch eine unterschiedliche Bewertung von Urlaubstagen bei Änderung der Arbeitszeit vermieden wird.

In deinem Fall bleibt dir nur der Verhandlungsweg mit deiner Personalstelle. Vieleicht gelingt es dir, einen Ausgleich für diesen Arbeitszeitverlust zu erhalten. Ein fairer Arbeitgeber wäre diesem Thema sicherlich aufgeschlossen, denn du hattest ja keine Chance, deinen "Alturlaub" aus der Vollarbeitszeitphase bis zum Vertragswechsel zu nehmen.

Sofern ihr einen Betriebsrat/Personalrat/MV habt, solltest du auch hier Hilfe suchen!
 
Der Urlaub soll dir eine Erholung von der Arbeit bringen. Deswegen hast du Anrecht nach dem Bundesurlaubsgesetz auf 4 Wochen Urlaub (24 Tage Urlaub in der 6 Tage/Woche), nach dem TVöD auf ca. 6 Wochen Urlaub (26 Tage in der 5 Tage/Woche).
...da steige ich mittlerweile durch: ich habe Anrecht, egal ob Voll- oder Teilzeit, auf mindestens 20 Tage Urlaub. Im 100% Vertrag bekomme ich jeden Urlaubstag mit ca. 8 Stunden berechnet- im 25% Vertrag nur mit ca. 2 Stunden, also nur einem Viertel. Ich habe also ab Oktober 20 mal 2 Stunden frei, entspricht 40 freie Stunden, also 5 Tage Urlaub, die mir zustehen. Damit habe ich einen Monat frei.
Jetzt ist mir die Denkweise der Personalabteilung klar.
Mir verfällt laut deren Argumentation kein Urlaubstag, es sind weiterhin 20 Tage, es wird jetzt nur jeder Urlaubstag, auch rückwirkend, mit weniger Stunden berechnet.
Wenn eine Teilzeitkraft vom 1. Januar an z.B. nur 5 Tage/ Monat arbeitet, dann stehen ihr zunächst 20 Tage Urlaub á 2 Stunden, (also 5 Tage) bis Ende des Jahres zu.
Stockt diese Teilzeitkraft zum 1. Dezember auf 100% auf und hat noch keinen Urlaub genommen, dann stehen ihr laut Gesetz jetzt 20 Tage á 8 Stunden zu, also 20 Tage. Sie darf den ganzen Dezember für ein "dickes Gehalt" zu Hause bleiben, obwohl sie sich den Rest des Jahres nur in Teilzeit gearbeitet hat. Das ist der Umkehrschluss.
Wenn ich mal mal wieder auf 100% aufstocken sollte, dann zum Jahresende und ohne dass ich vorher Urlaub genommen habe:)

...aber trotzdem verstehe ich eine Sche nicht ganz: wenn ich im September bereits Urlaub genommen hätte, dann hätte ich doch so gesehen mehr davon gehabt, weil ich ihn dann zu 8 Stunden berechnet bekommen hätte, jetzt nur mit 2 Stunden. Ich hätte mir über 15 "stressige Dienste" im September ersparen können:nurse:, hätte meinen bisherigen Urlaub "verbraten", und anstelle dessen hätte ich den Rest des Jahres tapfer wie vereinbart jedes 2. Wochenende (plus 1 Tag) gearbeitet und auf die 5 Urlaubsage, die mir jetzt ab Oktober noch zustehen, keinen Anspruch gehabt.
Fazit: ...hätte ich mal lieber meinen gesamten Jahresurlaub im September genommen? Der Jahresurlaub (20 Tage) wäre dann jetzt weg, dann hätte ich in Teilzeit noch 3 Monate á 5 Tage arbeiten müssen, also noch 15 Tage vom 1. September bis zum 31.12.
Nach aktuellem Stand habe ich 20 Tage im September gearbeitet und muss bis zum 31.12. noch 10 Tage arbeiten( plus 5 Tage Urlaub). In dem gleichen Zeitraum habe ich also 30 Tage gearbeitet.
Dass der Urlaub jetzt anders berechnet wird, ist mir ja mittlerweile klar geworden...aber ist meine Logik per se unlogisch?

Vlg Ökotrine
 
Hallo Medsonet,

im Bereich des Urlaubes kommt es immer wieder zu solchen Problemen, wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, denn beide Denkansätze sind logisch und rechtlich begründbar.
Auch MEIN Denkansatz ist logisch??? DANKE!!!
medsonet schrieb:
Wir haben in unserem Unternehmen, wo mehr als 50% der Belegschaft in Teilzeitarbeitsplätzen beschäftigt sind, dieses Problem dadurch gelößt, daß wir den Urlaubsanspruch grundsätzlich in Stunden umgerechnet haben, nicht mehr in Tage. Dieses System ist wesentlich gerechter, da dadurch eine unterschiedliche Bewertung von Urlaubstagen bei Änderung der Arbeitszeit vermieden wird.
Das hört sich ja mehr als gerecht an!!! Das ist mein Denkansatz!!! Es scheint unfair, dass ein Urlaubstag jetzt nicht mehr 8 Stunden sonder nur noch 2 Stunden wert ist.
Klar, laut Tarifvertrag bzw. rechtlich gesehen wäre Dein Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet. Das ist halt Tarifvertrag... . Aber das ist aus meiner Sicht gesehen die fairste Variante (er sei denn, mich kann noch jemand vom Gegenteil überzeugen...:))

Dein Beitrag hat mir echt geholfen!!!

Vlg Ökotrine
 
Hallo ökotrine,

Wenn ich mal mal wieder auf 100% aufstocken sollte, dann zum Jahresende und ohne dass ich vorher Urlaub genommen habe:)
Das wäre das beste was du als Arbeitnehmer machen kannst.

...aber trotzdem verstehe ich eine Sche nicht ganz: wenn ich im September bereits Urlaub genommen hätte, dann hätte ich doch so gesehen mehr davon gehabt, weil ich ihn dann zu 8 Stunden berechnet bekommen hätte, jetzt nur mit 2 Stunden. Ich hätte mir über 15 "stressige Dienste" im September ersparen können:nurse:, hätte meinen bisherigen Urlaub "verbraten", und anstelle dessen hätte ich den Rest des Jahres tapfer wie vereinbart jedes 2. Wochenende (plus 1 Tag) gearbeitet und auf die 5 Urlaubsage, die mir jetzt ab Oktober noch zustehen, keinen Anspruch gehabt.
Du hättest den Teilurlaub vom 01.04. bis 30.09. von ca. 9 Tagen im September nehmen sollen, dass wäre am fairsten. Den Urlaub von Oktober bis Dezember von ca. 2 Tagen erst in den letzten 3 Monaten.
So wäre es für alle gerecht, aber leider nicht immer möglich, aus den verschiedensten Gründen.
Grüsse
Spielemann
 
Hallo Spielemann
DANKE, DANKE, DANKE! Das meinte ich!:cheerlead:
Jetzt ist mir endlich alles klar...und ich kann wieder ruhig schlafen.
Das nächste Mal werde ich mich vorher besser über die Rechte und Pflichten einer vermeintlich kleinen Vertragsänderung informieren.


Also vielen Dank nochmal für die vielen Infos!!!:)

Ökotrine
 

Ähnliche Themen