Unbezahlter Urlaub

Bachstelze

Poweruser
Registriert
10.03.2011
Beiträge
2.155
Ort
NRW
Beruf
Fachkrankenschwester OP, Anästhesie, KODA
Angenommen, man würde sich für zwei Jahre beurlauben lassen, dürfte man in der Zeit woanders auf Steuerkarte arbeiten gehen?
 
Theoretisch schon...

Man muss ja nicht 100% bei einem Arbeitgeber arbeiten. Nebentätigkeiten sind mit Genehmigung möglich. Das müsste auch erlaubt sein, wenn ich bei einem Arbeitgeber unbezahlt beurlaubt bin, beim anderen aber wie gehabt arbeite. Ob ich während der Beurlaubung ein zweites Arbeitsverhältnis beginnen darf, weiß ich nicht (in der Elternzeit geht's zumindest auf 400,-Euro-Basis); ich bräuchte sicher wieder eine Genehmigung.

Finanziell hätte man aber nicht viel davon, das wäre ja Lohnsteuerklasse sechs.
 
Dann bliebe die Lohnsteuerkarte währenddessen beim ersten Arbeitgeber?
 
Muss sie ja, wenn er Sozialversicherungsbeiträge abführen soll.
 
Ne, die Lohnsteuerkarte kommt an dich zurück.

Ich kenne einige KollegInnen die sich beurlauben haben lassen um den neuen AG zu testen.
 
@narde - so etwas in der Art schwebte mir vor.
 

Ähnliche Themen