Überstundenabbau im Krankheitsfall?

myke78

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hallo liebe kollegen,
ich habe eine frage. ich bin pdl und habe grade ein bischen probleme mit einer mitarbeiterin.
ich habe sie im dienstplan, unter anderem, mit überstundenfrei berechnet. das war der fall, bevor ich wusste, das sie länger krank ist. nun kam sie zu mir und sagt, das es nicht rechtens wäre !! stimmt das, wenn ich sie in erster reihe schon generell so geplant hatte ?? ich hatte mich mit der geschäftsführung geeinigt und mir die zustimmung dort geholt.
gibt es einen § wo ich mich absichern kann??

ich danke für die hilfe...

jenny
 
Hallo Jenny,

auch wenn es schade für die Mitarbeiterin ist, bist Du im Recht, wenn der Dienstplan tatsächlich verbindlich und offiziell war bevor die Krankmeldung eingegangen ist. Sie hat dann leider Pech gehabt.
Wenn du sie mit Ü-Stunden geplant hättest wäre sie im Vorteil gewesen und alle geplanten Stunden wären berechnet worden.
So kenn ich das auch, leider kann ich dir aber keinen § nennen.....

Gruß Behid
 
Hallöle,


wenn du über die fortwährende Krankheit nicht informiert bist und einen Dienstplan an Hand deines aktuellen Kenntnisstandes machst würde ich auch sagen, dass die Mitarbeiterin Pech gehabt hat.
Ob es dazu einen Paragraphen gibt kann ich leider auch nicht sagen, aber flexi weis das bestimmt. :daumen:


Gruß
Dennis
 
Meines Wissens nach bist du zwar im Recht, aber ich pers. finde dieses "Recht" doch recht bescheiden...

Man ist ne Woche echt richtig krank und man bekommt zusätzlich noch die Strafe, dass die 30 Überstunden die man hatte dadurch verschwunden sind... :x
 
Hallo Maniac,
sicher ist dies ziemlich bescheiden für den Kollegen, allerdings bekommt man im Umkehrschluss, ja auch mögliche Plusstunden angerechnet.
 
Wieso Plusstunden angerechnet??
 
Wieso Plusstunden angerechnet??

Damit meine ich, wenn man im Dienstplan so geplant wird, dass man am Monatsende über seine Stunden kommt, werden die Stunden der Krankheitstage, an denen man Dienst hätte, auch gezählt und nicht einfach unter den Tisch gekehrt, damit man nicht in den Plusbereich kommt.
Um es einfach zu sagen, so wie der Dienstplan steht, steht er und so wird gerechnet, da kann nicht einfach mal schnell was geändert werden.
 
ach ich finds auch gemein!

denn ist auf einmal der dienstplan verbindlich aber immer dieses kurzfristige einspringen, dann ist der dienstplan auf einmal nicht mehr so verbindlich wie er einmal war. :schraube:

immer nur zum positiven des arbeitgeber!
 
ach ich finds auch gemein!

denn ist auf einmal der dienstplan verbindlich aber immer dieses kurzfristige einspringen, dann ist der dienstplan auf einmal nicht mehr so verbindlich wie er einmal war. :schraube:

immer nur zum positiven des arbeitgeber!

Bitte???? Ein Dienstplan ist für BEIDE Seiten IMMER verbindlich! Nur weil sich ein Großteil der Pflegekräfte von Seiten der PDL immer wieder was anderes einreden lässt, sich ein schlechtes Gewissen machen lässt und denkt man wäre unkollegial wenn man nicht einspringt, heißt es noch lange nicht, dass ein Dienstplan nicht auch für die PDL bindend ist.
 
aha @jörg dann hast du ja bisher glück gehabt und musstest nicht oft einspringen!
bei uns ist es an der tagesordnung und es wurde von der PDL angeordnet das man bis zu 100 überstunden machen soll/darf!

und das hat nix mit einreden lassen oder sonst was zu tun! wie oft habe ich nein gesagt aber es wurde kein nein akzeptiert!
 
aha @jörg dann hast du ja bisher glück gehabt und musstest nicht oft einspringen!
bei uns ist es an der tagesordnung und es wurde von der PDL angeordnet das man bis zu 100 überstunden machen soll/darf!

und das hat nix mit einreden lassen oder sonst was zu tun! wie oft habe ich nein gesagt aber es wurde kein nein akzeptiert!

Ich hatte auch schon oft genug Streit mit meiner Leitung und habe auf mein Frei gepocht. Wenn ich meine Termine nach meinem, von der PDL genehmigten, Dienstplan richte, dann möchte ich sie auch so wahrnehmen. Ich bin weiß Gott nicht jemand, der sich ständig weigert einzuspringen, ich springe oft ein, habe auch kein Problem damit, solange ich halt privat nichts vorhabe. Nur wenn dass so ist, lasse ich mich auf KEINE Diskussion ein.

Das Problem ist natürlich, dass man der PDL kaum beweisen kann, dass sie für den Dienst, in den einspringen soll, im gesamten Haus keinen anderen Kollegen gibt der diesen Dienst übernehmen kann, ohne aus dem Frei geholt zu werden. Nur macht sich eine PDL, die dies behauptet (vor allem in größeren Häusern) nicht unbedingt glaubwürdig.

Was die Anordnung mit den bis zu 100 Überstunden angeht. Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, was sagt der dazu? Schaltet, wenn Mitglied, die Gewerkschaft ein, die wird sowas auch interessieren. Und zu guter letzt hilft auch mal ein anonymer Tipp (Betriebsrat!?) ans Gewerbeaufsichtsamt. Ich denke mal, dann hat sich das mit den 100 Überstunden auch bald erledigt.
 
geplanter ü´stundenabbau ist verbindlich auch wenn man krank wird!
da hat die mitarbeiterin pech...mir ist es auch schon so ergangen!
 
Hi,

bei uns sind die Dienstplanangelenheiten scheinbar in Dienstvereinbarungen geregelt.
Das mit den Plus- und Minusstunden kenne ich auch so.
Letztlich ist es immer sinnvoll die Überstunden zeitnah abzubauen, damit sich die Mitarbeiter auch wieder von der Mehrarbeit erholen können.
Wenn Plusstunden ewig geschoben werden passiert es schneller, daß MA krank werden bevor sie abfeiern können.

Grüße, Kompresse
 
aha @jörg dann hast du ja bisher glück gehabt und musstest nicht oft einspringen!
bei uns ist es an der tagesordnung und es wurde von der PDL angeordnet das man bis zu 100 überstunden machen soll/darf!

und das hat nix mit einreden lassen oder sonst was zu tun! wie oft habe ich nein gesagt aber es wurde kein nein akzeptiert!

Liebe Karo,
aus deinen Beiträgen in anderen Threads konnte man schon ersehen, dass du es nicht ganz glücklich mit deinem Arbeitgeber getroffen hast.
Jörg hat meines Erachtens völlig recht. Ein Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich und die Pflegenden haben einen enormen Antei daran, dass sie immer wieder aus dem Frei geholt werden. Aber das ist ja hier nicht das Thema. Wenn du beispielsweise in einer Woche mit 7 Tagen Dienst krank wirst, dann werden diese 7 Tage ja auch als Arbeitszeit gerechnet und du darfst anschließend hoffentlich gesund ins Frei gehen. Also diese Regelung ist keineswegs immer nur zu Lasten des Arbeitnehmers. Wenn ich meine eigenen "Kranktage" so anschaue in den vergangenen Jahren, dann ist das durchaus ausgeglichen.
Und noch ein Tipp zu Deinem Beitrag oben. Ein Arbeitgeber ist in deinem Frei defintiv nicht weisungsbefugt Dir gegenüber und Du musst nicht tun was er sagt. Und er kann Dich nicht zwingen für Deine Gesundheit zu sorgen und einen Arzttermin abzusagen. Ich würde mir ein Telefon anschaffen, bei dem einstellbar ist wer Dir auf den AB quatschen kann und welcher Anruf durchkommt. Dann lebt es sich erstaunlich ruhiger.......

Gruß
Behid
 
Und noch ein Tipp zu Deinem Beitrag oben. Ein Arbeitgeber ist in deinem Frei defintiv nicht weisungsbefugt Dir gegenüber und Du musst nicht tun was er sagt. Und er kann Dich nicht zwingen für Deine Gesundheit zu sorgen und einen Arzttermin abzusagen. Ich würde mir ein Telefon anschaffen, bei dem einstellbar ist wer Dir auf den AB quatschen kann und welcher Anruf durchkommt. Dann lebt es sich erstaunlich ruhiger.......

hi behind!

es ist halt meine erste arbeitsstelle nach der ausbildung und da habe ich, logischer weise, noch nicht so die ahnung.

mir hat meine stationsleitung gesagt wenn ich im frei bin und die rufen an und fragen ob ich kommen kann, dann kann ich durchaus NEIN sagen aber wenn ich bei der arbeit bin und sie sagt ich muss morgen arbeiten obwohl ich frei habe, dann kann sie mich zwingen zur arbeit zu kommen!

so hat sie sich ausgedrückt! was soll ich da noch als junger, unerfahrener berufsanfänger sagen???
 
hi behind!


mir hat meine stationsleitung gesagt wenn ich im frei bin und die rufen an und fragen ob ich kommen kann, dann kann ich durchaus NEIN sagen aber wenn ich bei der arbeit bin und sie sagt ich muss morgen arbeiten obwohl ich frei habe, dann kann sie mich zwingen zur arbeit zu kommen!


Hallo Karo,
ich hoffe, du hast meinen Betrag nicht als Angriff begriffen, denn so war er nicht gemeint. Deine Stationsleitung hat insofern recht, dass sie Dir während der Arbeitszeit durchaus Anweisungen geben kann, allerdings kann sie ohne Absprache keinen Dienstplan ändern. Und sie müsste Dir die Möglichkeit geben, deine Dienständerungen mit den persönlichen Terminen abzugleichen, also Arzttermine usw. zu verlegen. Solltest du bereits einen Kurzurlaub gebucht haben, dann müsste die Klinik deine entstandenen Auslagen ersetzen. Ich würde mich an den Betriebsrat wenden, der dir sicher helfen kann. Und bevor wir einen Rüffel bekommen, weil wir das eigentliche Thema nicht beachten wünsche ich dir und allen anderen ein schönes Wochenende

Behid
 
Ja, schlecht für den Arbeitnehmer, gut für den Arbeitgeber....ganz im Sinne des TVöD :P


Gruß
Dennis
 
Ich waere ja dafuer, dass im Krankheitsfall nicht der geschriebene Dienstplan gilt, sondern ganz einfach der Fakt, ob Werktag oder nicht.
Fuer Wochenenden/Feiertage wird nichts berechnet, pro Werktag dann anteilig der Stundensatz.
Wuerde eine Menge Diskussionen ersparen...:wink:
 
hi behind!

es ist halt meine erste arbeitsstelle nach der ausbildung und da habe ich, logischer weise, noch nicht so die ahnung.

mir hat meine stationsleitung gesagt wenn ich im frei bin und die rufen an und fragen ob ich kommen kann, dann kann ich durchaus NEIN sagen aber wenn ich bei der arbeit bin und sie sagt ich muss morgen arbeiten obwohl ich frei habe, dann kann sie mich zwingen zur arbeit zu kommen!

so hat sie sich ausgedrückt! was soll ich da noch als junger, unerfahrener berufsanfänger sagen???

WIe behind schon sagte, wenn Du im Dienst bist, kann der Arbeitgeber Dich fragen, ob Du bereit bist zu arbeiten. Es kann Dich aber NIEMAND zwingen zu kommen. Einen Arbeitszwang hatten wir in Deutschland mal, das war in den Jahren zwischen 1933 und 1945 und das ist ja nun Gott sei Dank vorbei. Wenn Du nicht kannst, kannst Du nicht, Punkt, Aus, Ende.
 

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