TVöD vs. AVR

schattenblume

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04.04.2006
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220
Beruf
Krankenschwester, Dipl. Pflegewirtin (FH)
hallo,

ich weiß dass schon ziemlich viel zu verdiensten geschrieben und gefragt wurde...aber muss dennoch eine ähnliche frage stellen:
wieviel verdient man brutto in vz, ab 30 jahre, mit erfahrung n. avr und nach tvöd? und wieviel macht nochmal die schichtzulage im schnitt monatl. aus?
für antworten wäre ich sehr dankbar!

grüße
schattenblume

ps: habe die tvöd-tabelle gefunden, weiß aber nicht wie man unter den genannten kriterien eingestuft wird...:gruebel:
 
Du wirst wohl Kr 7 Stufe 1 (mit Glück auch Stufe 2) anfangen.

Ulrich
 
Hallo Schattenblume,

als was wirst du denn arbeiten? Als Gesundheits- und Krankenpflegerin auf einer Normalstation wird es EG 7a (nach der Kr-Tabelle im TVöD). Auf einer Intensivstation wird EG 8a, mit Fachexamen EG 9a. Wenn du unter TVöD neu anfängst bekommst du Stufe 1 wenn du frisch examiniert bist und Stufe 2 bei Vorerfahrung, wobei völlig unerheblich ist ob die Vorerfahrung ein oder zwanzig Jahre sind.....
Die Tabellen kannst du im Internet einsehen.....

Schichtzulagen variieren je nach geleisteten Schichten von ca 35-100€. Mit 2 geleisteten Nachtdiensten und Früh und Spätdiensten werden es 100€ sein.

Hilft dir das weiter?
Behid
 
ja danke genau sowas meinte ich!
supi!

gruß, schattenblume

ps: weiß noch jemand die einstufung nach avr?
 
Schattenblume,

es gibt eine ganze Reihe von AVRs ( Arbeitsvertragsrichtlinien) die großen sind AVR-Caritas und AVR-Diakonie, dann gibt es noch einige kleinere ( natürlich alle nur im kirchlichen Bereich angesiedelt)- kann also so nicht genau beantwortet werden.
Für mich schliesst sich die frage an ob diese Dinge ( kollektives Arbeitsrecht etc.) und strukturierte Recherche nicht Gegenstand der Ausbildung zum Pflegewirt sind?
Viel Grüße
 
@markus: danke für den hinweis- aber wer diese frage nicht beantworten möchte kanns ja sein lassen! arbeitsrecht war in meinem pflegewissenschaftlichen Studiengang nicht gegenstand, recherche hingegen schon- daher hab ich ja hierhin gefunden und die tvöd-tabelle habe ich ebenfalls gefunden ;-) mir gings lediglich um einstufungs-beispiele...

viele grüße zurück!

ps: und ja, ich meine die arbeitsvertragsrichtlinien konfessioneller häuser, dabei ist mir egal ob caritas, diakonie oder ähnliche...es ging wie gesagt um beispiele...
 
Hallo Schattenblume,
danke bezüglich der Info. Ich war davon ausgegangen das Dipl. Pfl.wirte FH auch für Managment und Personalführung ausgebildet werden (studieren) Das dies unter Umgehung des Arbeitsrechts möglich ist ,war mir so nicht klar, nochmals Danke.

Das die Anfrage nicht auf einen bestimmten der durchaus unterschiedlichen AVR'en abzielte war m.E. nicht klar formuliert. Klassischer Fall von Missverständnis :streit: >:gruebel:> :emba:> :knockin:

Beste Grüße
 
hallo markus,

da haben wir wohl aneinander vorbei geredet...
ja leider ist die berufsbezeichnung dipl. pflegewirt nicht eindeutig. es gibt die bezeichnung für leute die pflegemanagement (inkl. management und personalführung) studiert haben, aber auch für leute die pflegewissenschaft (nur basiswissen bwl und gesundheitsökonomie; schwerpunkte: konzepterstellung, studiendurchführung, projektmanagement, ... also eher die stabstellenfunktionen) studiert haben (so wie ich). find ich persönlich auch blöd, weils immer zu missverständnissen führt...

gruß
schattenblume
 

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