- Registriert
- 11.11.2005
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- 149
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege, Kurzzeitpflege
Hallo,
ich habe während einer Weiterbildung nebenbei von anderen Teilnehmern gehört, dass der Totenschein nicht sofort nach Eintritt des Todes ausgestellt werden darf. Wollte mich darüber im Netz informieren, habe aber nichts dergleichen gefunden. Weiss jemand Bescheid und auch, in welchem Gesetz es steht?????


Vielen Dank im voraus
Spritze
ich habe während einer Weiterbildung nebenbei von anderen Teilnehmern gehört, dass der Totenschein nicht sofort nach Eintritt des Todes ausgestellt werden darf. Wollte mich darüber im Netz informieren, habe aber nichts dergleichen gefunden. Weiss jemand Bescheid und auch, in welchem Gesetz es steht?????



Vielen Dank im voraus
Spritze