- Registriert
- 26.05.2025
- Beiträge
- 10
- Beruf
- Referentin
Kennst du schon die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung / Teilzeitumschulung?
Auch während einer Ausbildung ist ein Wechsel möglich um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Das neue Pflegeberufegesetz eröffnet explizit die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit. „Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.“ (vgl. PflBG § 6 Abs. 1).
Teilzeitausbildung wird im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege (vgl. BMFSFJ 2019) als relevante Ausbildungsform definiert durch zwei Maßnahmen flankiert. Zum einen sollen die Bundesländer die Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildungen ermöglichen und zum anderen sollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ausreichend Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, die auch die Option einer Teilzeitausbildung berücksichtigen.
Modelle und beispielhafte Blockpläne für
Auch während einer Ausbildung ist ein Wechsel möglich um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Das neue Pflegeberufegesetz eröffnet explizit die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit. „Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.“ (vgl. PflBG § 6 Abs. 1).
Teilzeitausbildung wird im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege (vgl. BMFSFJ 2019) als relevante Ausbildungsform definiert durch zwei Maßnahmen flankiert. Zum einen sollen die Bundesländer die Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildungen ermöglichen und zum anderen sollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ausreichend Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, die auch die Option einer Teilzeitausbildung berücksichtigen.
Modelle und beispielhafte Blockpläne für