Teildienste in der ambulanten Pflege

Annakatharina

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10.06.2010
Beiträge
17
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
PDL
Weiß jemnad wie die rechtliche Lage bei Teildiensten ist. Kann man das Dienstauto da mit nach Hause nehmen oder muss man das Privatauto nehmen. Von der Steuer kann man ja nur einen Arbeitsweg abrechnen und nicht zwei. Es bedeutet ja ,wenn man mit dem Privatauto fährt hätte man 4 Arbeitswege.Kann mir da jemand Auskunft geben. Danke Anna
 
Ich bin nicht sicher, glaube aber nicht, daß es da allgemeingültige oder gar gesetzliche Regelungen gibt. Hängt wahrscheinlich vom Betrieb ab, also frag am besten den Chef. Spontan würde ich sagen, daß die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück, auch, wenn es mehrmals am Tag geschieht, Privatfahrten sind.
Oder möchte der Chef, daß Du eine Regelung triffst?
 
Arbeitsweg ist Privatsache, egal ob du einmal, oder zweimal zur Arbeit fährst, ein Recht, dass Dienstauto mit nach Hause zu nehmen gibt es nicht. Der Teildienst wird vom Gesetzgeber genau so behandelt, wie ein normaler Dienst, der durch z.Bsp. eine längere Mittagspause unterbrochen wird und da besteht auch kein Recht, dass Dienstauto mit nach Hause zu nehmen.
 
Ich meine auch das Arbeitsweg Privatzeit ist. Denn sonst könnte ja jeder normale Mitarbeiter der 1 1/2 Stunden Mittagspause macht, das Dienstauto mitnehmen. Rede mal mit deinem AG. Bei meinem vorigen Arbeitgeber war es leider so, das man immer das eigene Auto nehmen musst, auch bei Teildiensten. Ich hatte einen Arbeitsweg von 35 km (1Weg!). Vielleicht ist dein AG aber auch kullanter und erlaubt dir das mitnehmen.
 
Meine Schwester arbeitet auch in der ambulanten Pflege.

Sie muss ihr Dienstfahrzeug im Büro abholen und nach ihren Fahrten bringt sie es wieder zurück.

Ihr Weg von und nach zu Hause ist ihre Privatsache.

Nur in Ausnahmefällen darf sie das Fahrzeug über Nacht behalten.
Wenn sie Spätschicht hatte und am nächsten Tag Frühschicht.

LG opjutti
 
Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle ist immer Privatsache. Du bist zwar auf dem Arbeitsweg über die BG versichert, aber es ist keine Arbeitszeit.

Wenn Du den Teildienst anhand Deines Dienstplans nachweisen kannst, kannst Du auch zwei Hin- und Rückfahrten für diesen Tag beim Finanzamt angeben. Nimm einfach bei der Lohnsteuererklärung eine Kopie oder einen Ausdruck Deines Dienstplans mit.
 
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Es hängt immer vom AG ab. Bei uns kann der Dienstwagen mitgenommen werden, gegen Verrechnung der gefahrenen Kilometer. Das hängt damit zusammen, daß die Dienstwagen eine andere Besteuerung haben und Privatfahrten ohne Verrechnung als Steuerbetrug laufen. lg
 
Als ich noch in der ambulanten Pflege war, war der Chef kooperativ. Allerdings wurde auch günstig Gas getankt. :razz1:
 
Weiß jemnad wie die rechtliche Lage bei Teildiensten ist. Kann man das Dienstauto da mit nach Hause nehmen oder muss man das Privatauto nehmen. Von der Steuer kann man ja nur einen Arbeitsweg abrechnen und nicht zwei. Es bedeutet ja ,wenn man mit dem Privatauto fährt hätte man 4 Arbeitswege.Kann mir da jemand Auskunft geben. Danke Anna

So wie ich das sehe geht es dir um die Steuern? Dann hast du recht, hier sind 2x der Arbeitsweg anzugeben, den du bist ja 2x an dem Tag zur Arbeit gefahren. Allerdings gibt es kein Anrecht, den Dienstwagen mit nach Hause zu nehmen. Dich zwingt ja auch keiner, in der Zwischenzeit nach Hause zu fahren, oder?

lg
 
bei mir ist der arbeitsweg auch privatsache. ich darf mein dienstauto nicht mit nach hause nehem. :flowerpower:
 

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