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Weiß jemnad wie die rechtliche Lage bei Teildiensten ist. Kann man das Dienstauto da mit nach Hause nehmen oder muss man das Privatauto nehmen. Von der Steuer kann man ja nur einen Arbeitsweg abrechnen und nicht zwei. Es bedeutet ja ,wenn man mit dem Privatauto fährt hätte man 4 Arbeitswege.Kann mir da jemand Auskunft geben. Danke Anna