Stellvertretung PDL niederlegen?

Numeria

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11.10.2018
Beiträge
2
Akt. Einsatzbereich
Altenheim
Funktion
stellv. PDL
Hallo zusammen!
Ich habe eine arbeitsrechtliche Frage: Ich arbeite in einem Pflegeheim, wurde dort 2017 nach der Ausbildung eingestellt als Pflegefachkraft, habe seitdem als Assistenz der Pflegedienstleitung gearbeitet, was nicht extra im AV steht, allerdings habe ich dazu eine Stellenbeschreibung erhalten und unterschrieben. Vor Kurzem wurde ich (etwas überfallartig) gebeten, auch stellvertretende PDL zu werden, da die bisherige gekündigt hat. Ich habe dazu ja gesagt, eine Änderung bzgl. Arbeitsvertrag bzw. Aushändigung Stellenbeschreibung hat nicht stattgefunden. Ich mache dies jetzt einige Zeit, während die PDL im Urlaub, krank oder nicht im Haus war, aber da ich nur 20 Std. wöchentlich arbeite und die Verantwortung und der zeitliche Aufwand meine Ressourcen sprengen (ich studiere auch nebenbei), möchte ich diese Funktion wieder abgeben, auch wenn mein AG das ungern möchte, weil es "keinen besseren gibt"... Vielleicht können Sie mir hier helfen - wie kann ich hier vorgehen? Muss ich diesen Part kündigen, obwohl nie eine Änderung im Vertrag aufgenommen wurde? Welche Frist ist angemessen?
Vielen Dank!
 
Ich würde es ganz neutral Formulieren:
Sehr geehrte ....
ich bitte um Entbindung von meinen Aufgaben als ... zum...
- du könntest Gründe anführen oder auch einfach
für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

mfg
 
30.11 müsste genügen, wenn du deinen AG ein wenig in Bewegung bringen willst zum 15.11, du kannst immer noch sagen, dass du es 14Tage oder 4Wochen noch länger machst.
Ich hoffe du lässt dir das entsprechend Vergüten?
 
Nein, eben nicht, gibt wohl der Tarifvertrag nicht her, und dafür, dass ich da ständig meinen Kopf hinhalten soll, ist mir das zu viel. Frist setzen, auch wenn es keine Änderung im Vertrag gegeben hat? Ich meine, ich mache es natürlich, will ja keinem das Leben extra schwer machen, aber müsste ich?
Vielen Dank für deine Hilfe!
 
Nein, eben nicht, gibt wohl der Tarifvertrag nicht her, und dafür, dass ich da ständig meinen Kopf hinhalten soll, ist mir das zu viel. Frist setzen, auch wenn es keine Änderung im Vertrag gegeben hat? Ich meine, ich mache es natürlich, will ja keinem das Leben extra schwer machen, aber müsste ich?
Tja es tut mir leid wenn ich meinen Vorschreibern Recht geben muss.
Bitte verstehe das nicht Falsch - es soll weder überheblich noch anklagend sondern einfach feststellend rüberkommen - mit so wenig Wissen in Arbeits- und Vertrags- und Tarifrechtlichen Dingen, solltest du schleunigst die Biege machen.

Ja du bist über den Tisch gezogen worden - natürlich gibt es der Tarifvertrag her, selbst mal durchlesen. Bei höherwertigeren Tätigkeiten ist mind. eine Gehaltsgruppe mehr drin, aber immer und auf jeden Fall eine Zulage.

Natürlich setzt du eine Frist.
Hat mit dem Vertrag nix zu tun, den kündigst du ja nicht.
Du Kündigst nur an, dass du deine Zusatztätigkeit beenden wirst und da braucht der AG von dir eine Aussage zu welchem Zeitpunkt.

Tja leider in unserem Job nicht so selten, solange es Menschen gibt, die mehr Arbeit und Verantwortung unverständlicherweise für lau übernehmen, warum sollte ein AG dann mehr bezahlen? Diese Motivation bleibt mir ein Rätsel und war mir immer schon Fremd.
Wenn ich mich für meine Leistung nicht anerkennen lasse - tja ...
 
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