Amt als Praxisanleiter niederlegen: Vorgehen bei "Kündigung"?

Isa01

Newbie
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09.06.2013
Beiträge
1
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hepatologie
Funktion
Krankenschwester und Praxisanleiterin
Hallo ihr lieben, ich brauche auch mal dringend eure Hilfe.

Ich würde gerne mein Amt als Praxisanleiterin niederlegen, da ich dadurch keine Freizeit mehr habe und kaum noch zur Ruhe komme, dies war so nicht mit der Schule und unserer PDL abgesprochen. Nun weiß ich nicht wie ich die "Kündigung" am besten schreiben soll, da ich nur das Amt als Praxisanleiter niederlegen möchte.

Danke schon mal vorab.
 
Hallo Isa,

kommt darauf an:
  1. ob du einen Arbeitsvertrag hast, in dem die Tätigkeit als Praxisanleiter ausdrücklich erwähnt ist,

    oder

  2. ob du die Tätigkeit als Praxisanleiter "einfach so mitmachst", d. h. mündliche Absprache.
Bei 1. musst du schriftlich kündigen, … und evtl. eine neue Stelle suchen.
Bei 2. musst du deine Stationsleitung (evtl. PDL) darüber informieren, dass du als Praxisanleiter nicht mehr zur Verfügung stehst.

Auf jeden Fall solltest du erst einmal das Gespräch suchen, bevor du eine (übereilte) Entscheidung triffst. Vielleicht gibt es ja nach einen 3. Weg

LG Einer
 
Zu 1.: Jeder Vertrag ist jederzeit verhandelbar.
(Stichwort "Änderungskündigung" mal in Deine Suchmaschine tippen.
Da habe ich auch was von "Formularen" gesehen.)

Stets das Gespräch suchen.
Wenn Dir Dein Gesprächspartner suspekt ist, nehme einen Zeugen mit
(idealerweise vom Betriebsrat)

Gutes Gelingen
Frieda
 
Hallo ihr lieben, ich brauche auch mal dringend eure Hilfe.

Ich würde gerne mein Amt als Praxisanleiterin niederlegen, da ich dadurch keine Freizeit mehr habe und kaum noch zur Ruhe komme, dies war so nicht mit der Schule und unserer PDL abgesprochen. Nun weiß ich nicht wie ich die "Kündigung" am besten schreiben soll, da ich nur das Amt als Praxisanleiter niederlegen möchte.

Danke schon mal vorab.

Wieso hast du durch die Praxisanleitung keine Freizeit mehr?. Finden die Anleitungen nicht in der Dienstzeit statt? Würde sich nicht was ändern, wenn du dich entsprechend abgrenzt und du für diese Dinge die erforderliche Zeit einforderst? Kann man sich eigentlich weigern diese Anleitungen durchzuführen, gehört die grundsätzliche Anleitung von Azubis nicht zur Stellenbeschreibung einer jeden examinierten Pflegekraft?

Ludmilla
 
Offenbar ein firmenspezifisches Problem:
Ein Praxisanleiter wird ausgeguckt und bekommt alle Azubis theoretisch, praktisch und administrativ an den Schürzenzipfel geheftet.

Bei uns sind die "Schöölers" freilaufend; haben aber jeder einen Mentor, der die spezielle Anleitungen an besonders geeignete Pflegefachkräfte formlos delegieren kann.
 
gehört die grundsätzliche Anleitung von Azubis nicht zur Stellenbeschreibung einer jeden examinierten Pflegekraft?
Noch nie eine solche Stellenbeschreibung gelesen. ;) Im besten Fall gibt es gut qualifizierte Pflegefachkräfte und Mentoren, die Schüler anleiten, aber in jedem Fall sollte ein/e Praxisanleiter/in verfügbar sein, die für eine solche zusätzliche Tätigkeit auch Zeitressourcen erhält.

Ben
 
Noch nie eine solche Stellenbeschreibung gelesen. ;) Im besten Fall gibt es gut qualifizierte Pflegefachkräfte und Mentoren, die Schüler anleiten, aber in jedem Fall sollte ein/e Praxisanleiter/in verfügbar sein, die für eine solche zusätzliche Tätigkeit auch Zeitressourcen erhält.
Letzteres scheint ja das Problem zu sein! Zu meiner Zeit (hört sich alt an, oder?) gehörte Einarbeitung von Schülern und neuen Kollegen zum Aufgabengebiet einer jeden examinierten Kraft. Für Prüfung und die Vorbereitung darauf, sowie die geregelten Anleitungen waren die Praxisanleiter zuständig, in der Dienstzeit.
 
Noch nie eine solche Stellenbeschreibung gelesen. ;) Im besten Fall gibt es gut qualifizierte Pflegefachkräfte und Mentoren, die Schüler anleiten, aber in jedem Fall sollte ein/e Praxisanleiter/in verfügbar sein, die für eine solche zusätzliche Tätigkeit auch Zeitressourcen erhält.

Praxisanleiter sollten vor Ort sein, klar. Aber jede dreijährig examinierte Kraft muss ebenfalls Schüler anleiten und begleiten. Und bei uns steht das seit Ewigkeiten in den Stellenbeschreibungen!

Das Problem ist das Zeitkontingent, korrekt.

Jetzt aber auch mal OnTopic: Wenn dein Arbeitgeber dir Fort- und Weiterbildung(en) bezahlt hat, dann erwartet er, dass du die Aufgabe auch wahrnimmst. Das kannst nicht mal eben so per Mitteilung wieder streichen. Dazu benötigt es zwingend ein Gespräch, oder natürlich entsprechenden Schriftverkehr.

Wenn du keine Freizeit mehr hast (also 8 Stunden täglich nach der Arbeit noch weiter arbeitest ;)), dann läuft irgendetwas verkehrt. Suche das Gespräch!
 

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