Stellvertretende PDL auch ohne Weiterbildung?

leni.21

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19.10.2006
Beiträge
11
Beruf
Gesundheits-u.Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
stllv. PDL/ambulante pflege
Hallo...

Hab da eine Frage zur Weiterbildung in der ambulanten Pflege...
Unzwar wüsste ich gerne,da ich seit einiger Zeit den Aufgabenbereich der stllv. PDL übernehme, ob es zwingend erforderlich ist auch eine Weiterbildung als solche vorweisen zu können z.B. bei der MDK-Prüfung.
Würde natürlich gerne eine Fachweiterbildung zur PDL machen,aber nun diskutiert meine Chefetage ob es überhaupt erforderlich ist,oder ob ich auch stllv. PDL ohne Weiterbildung sein kann.

Würde mich sehr über informative Beiträge freuen und Fakten,denn irgendwie sagt jeder was anderes...

Danke
Leni
 
Siehe hier:

SGB XI § 71 Pflegeeinrichtungen

(1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
(2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: 1.unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
2.ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

(3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von Absatz 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als 1.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
2.Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
3.Altenpflegerin oder Altenpfleger
eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Die Rahmenfrist nach Satz 1 oder 2 beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Diese Rahmenfrist verlängert sich um Zeiten, in denen eine in diesen Vorschriften benannte Fachkraft 1.wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war,
2.als Pflegeperson nach § 19 eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder
3.an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist.
Die Rahmenfrist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. (...)
Dies wird für Versorgungsverträge im SGB V genauso gehandhabt.

Das bedeutet, Du brauchst diese Weiterbildung gemäß gesetzlicher Anforderungen nicht.
 
Die Stellvertretung kannst du auf jeden Fall ohne entsprechende Weiterbildung machen, wenn du ein paar Grundkenntnisse hast..Ich habe unter irgendwelchen Sonderbedingungen sogar bei uns im Haus die PDL übernommen, als ich ca. ein Jahr zuvor mit der Weiterbildung begonnen habe..Komisch dass Deine Chefetage darüber "angeblich" nachgrübelt..das müssen die doch eigentlich wissen..sind die neu in ihren Positionen (nicht böse gemeint)?
LG MANDY
 
..Komisch dass Deine Chefetage darüber "angeblich" nachgrübelt..das müssen die doch eigentlich wissen..sind die neu in ihren Positionen (nicht böse gemeint)?
LG MANDY


Eigentlich müssen die das schon wissen...
Hat mich auch gewundert...Naja den anderen wurde die WB ermöglicht und neuerdings heißt es Personalkosten sparen....Das ist so schade daran und da man als Krankenschwester kein Millionär ist, kann ich die Kosten selbst kaum tragen....Wobei ich denke,dass eine entsprechende Wb nicht schlecht wäre,weil man viele Dinge einfach nicht weiß...Da kann man sich glaub ich selbst noch so belesen,was ich ja kontinuierlich tue...
Danke für eure Antworten...So weiß ich ja schon wenigstens einwenig...

LG Leni
 

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