Stellenschlüssel - wo finde ich die?

pampolino

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26.05.2006
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Hallo alle zusammen!:wavey:

Ich versuche verzweifelt rauszufinden, ob es irgendwo ein verbindliche Vorschrift gibt, wie viel Personal auf wie viele Bewohner in einer Altenpflegeeinrichtung gerechnet werden müssen.
Stelle ich mich zu blöd an oder gibt es keine????:verwirrt:
Ich dachte immer daß ja im schönen Deutschland alles via Gesetze geregelt ist, aber hier konnte ich noch nichts finden.
Unsere Leitung betet jedes mal von neuem runter, daß die den Bedarf an Hand der Pflegestufen errechnen, aber wo kommen denn die "Richtlinien" dafür her????:-?
Kann mir da vielleicht mal jemand weiter helfen???:beten:
Obwohl mir ja aufgefallen ist, wenn ich mich hier so durch das Forum kämpfe, daß wir es in unserer Einrichtung wahrscheinlich noch ganz gut getroffen haben. :sdreiertanzs:

Trotzdem wäre ich über zahlreiche Antworten echt dankbar.

Gruß Desi:lol:
 
Hallo,
Stellenschlüssel: HB mit Pflegestufe X = soundsoviel Minuten Pflegebedarf in der Grundpflege+geschätzter Behandlungspflegebedarf (Quelle: Begutachtungsrichtlinien MDK) = Bedarf an Pflegekraft --> aufgerechnet wird der erwartete Pflegestufenmix x verhandeltes Personal laut Pflegesatzverhandlung, vom Gesetzgeber gibt es keine zahlenmäßigen Vorgaben, das hängt von der aktuellen MDK-Richtlinie und dem Verhandlungsgeschick des Trägers ab. Die einzige wirkliche Vorgabe ist der Qualifikationsmix, der im PH mindestens 50% examiniertes AP- und KP-Personal vorsieht. Nicht so ganz einfanch, ist aber so.
Grüße, V.
 
Vielen Dank! Das ist ja wenigstens mal was!
Ganz schön kompliziert. Aber was ist das nicht, in diesem bürokratischem Land!!!! :verwirrt:

Gruß Desi
 
Hallo Desi!
Schau mal nach unter www.pflege-shv.de. Wenn Du dort unter Themen die Nr. 5 anklickst, findest Du den Punkt: Personalberechnung - Wie man Gewinne erwirtschaftet. Dort hat der bekannte Münchner Sozialarbeiter Claus Fussek an einem Beispiel gezeigt, wie man den Personalbedarf auf einer Station berechnet. Es gibt sowohl einen Personalschlüssel der Bundesländer (in diesem Fall NRW)wie auch des MDK. Und jetzt darfst Du 3x raten, warum die Heimleitungen nicht daran interessiert sind, diesen zu veröffentlichen.:gruebel: Wenn das Personal so genau wüßte, wie es in Wirklichkeit vera..... wird, würde es sich wahrscheinlich in den Hintern beißen. Wir kriegen doch von allen Seiten gesagt, wir müssen froh sein, wenn wir mit 3 - 3,5 Pflegekräften für 35 Bewohner im Frühdienst arbeiten "dürfen", was anderswo teilweise schon Luxus ist. Es macht mich traurig, wenn ich sehe, dass wir heutzutage nicht mal die Mindestanforderungen erfüllen können, die ebenfalls Claus Fussek zusammengetragen hat. :cry: Die findest Du übrigens unter folgendem Link: http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsalmanach/Heimrecht/mindestanforderungen.htm. Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
LG Mel :)
 
Stellenschlüssel: HB mit Pflegestufe X = soundsoviel Minuten Pflegebedarf in der Grundpflege+geschätzter Behandlungspflegebedarf (Quelle: Begutachtungsrichtlinien MDK) = Bedarf an Pflegekraft -->...
Wenn diese Berechnung die Grundlage ist, frage ich mich: wo bleiben die Zeiten für bezahlten Urlaub für die Pflegekräfte? Krank werden darf auch niemand. Und Weiterbildung sollte möglichst auch net in der Arbeitszeit sein. *kopfschüttel* Die entscheidenden Stellen vergessen doch immer wieder die Marterie Mensch beim Personal.
aufgerechnet wird der erwartete Pflegestufenmix x verhandeltes Personal laut Pflegesatzverhandlung,
Oder findet sich hier der Abgleich?


Ich möchte nicht in der Haut einer PDL einer Altenpflegeeinrichtung stecken.

Elisabeth
 
Die MDK Zeiten zur Ermittlung der Pflegestufe können nicht zur Personalbedarfsberechnung benutzt werden. Der MDK geht von Zeiten aus, die ein LAIE für den täglichen Pflegeaufwand u. die hauswirtschaftliche Versorgung benötigen würde.
 
Hallo KM1975! :wavey:

Schau bitte noch mal genau in den von mir angegebenen Link :deal: (http://www.pflege-shv.de/Personalberechnung.htm), da findest Du neben der Angabe der Zeiten zur Ermittlung der Pflegestufen auch den vom MDK vorgegebenen Personal(berechnungs)schlüssel. Das sind die Angaben, die für die stationäre Altenpflege gelten. Dieser Personalschlüssel des MDK sagt, für wieviele Bewohner der jeweiligen Pflegestufe 1 Pflegekraft :nurse: (kein Laie) adäquat sorgen kann. Das mußt Du dann auf die Anzahl der Bewohner mit der jeweiligen Pflegestufe Deiner Station hochrechnen. Und dieses Geld zahlt die Pflegekasse auch an das Heim. Übrigens ist in dieser Berechnung noch nicht mal die geschätzte Mehraufwendung von ca. 10% für die Behandlungspflege mit eingerechnet. :-? Alles klar? :up:

LG Mel
 
@knanmel: Sorry, soweit habe ich gar nicht gelesen. Texte von Herrn Fussek langweilen mich spätestens ab Zeile 5...
 
Offtopic: Interessant.

Ambulante / Stationäre Pflege
Pflegestufe 3: 300 Min. Gesamtzeitbedarf - davon 240 Min. für die Grundpflege

Klinische Pflege

Laut PPR A3/S3: 245 Min. Gesamtzeitbedarf- davon 147 Min für die Grundpflege und 30 Min für administrative Sachen (Planung etc.)

Nur 8 Minuten mehr für Behandlungspflege, dafür aber fast 100 Minuten weniger in der Grundpflege... wer entwicklet eigentlich die Anhaltszahlen für Pflege. Ein Fachmann kanns jedenfalls nicht sein.

Elisabeth
 
mein gott, wenn ich mir diese berechnung so von herrn fussek durchlese, merke ich wie man das personal doch tatsächlich über den Tisch ziehen kann..

bei uns waren wurden 3 stationen von einer PDL gleitet.. wie viele wir waren weiß ich nicht mehr.. schätze so 25.. davon waren nur 5,5 Stellen mit exam. Kräften besetzt.. darunter gehörte auch Kinderkrankenschwester!!! der rest war "nur " aushilfe.. wie ich.. ich bekam die ******dienste.. morgens um 7 kommen bis 10 helfen waschen.. dann nach hause und um 18.00 wiederkommen , bewohner ins bett bringen etc.und um 21.15 nach hause.. das hat echt geschlaucht...

aber na ja.. was soll man da machen..

gruß micke
 
Hallo,ich suche auch verzweifelt diese Stellenschlüssel,wenn ich bedenke,das wir nach neuestem Anfall unserer Pdl am Wochenende nur zu zweit im Frühdienst sind und das bei 40 Bewohnern:schraube:d.h.eine Fachkraft und eine Hilfskraft.Ist das überhaupt zulässig ??? Bin für jeden Tipp dankbar

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