- Registriert
- 26.11.2009
- Beiträge
- 12
- Beruf
- examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Neurologie - Fachklinik für MS
- Funktion
- bald Stationsleitung
Hallo zusammen! 
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Ich werde ab Januar eine Weiterbildung zur Stationsleitung machen und ab Sommer dann den Job ausführen.
Zur Zeit habe ich eine 72%-Stelle und meine Frage ist nun,ob es eine rechtliche Grundlage gibt, wieviel Prozent einer Stationsleitung zustehen. Eine Kollegin erzählte mir, der AG sei verpflichtet, mich auf mind. 80% hochzustufen, was mir ganz recht wäre. Aber im Moment lehnt die PDL jegliches Gespräch darüber ab und ist der Meinung, das könne man im Sommer besprechen...
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, da ich bisher keine Informationen gefunden habe.

LG, °Britta°

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Ich werde ab Januar eine Weiterbildung zur Stationsleitung machen und ab Sommer dann den Job ausführen.
Zur Zeit habe ich eine 72%-Stelle und meine Frage ist nun,ob es eine rechtliche Grundlage gibt, wieviel Prozent einer Stationsleitung zustehen. Eine Kollegin erzählte mir, der AG sei verpflichtet, mich auf mind. 80% hochzustufen, was mir ganz recht wäre. Aber im Moment lehnt die PDL jegliches Gespräch darüber ab und ist der Meinung, das könne man im Sommer besprechen...
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, da ich bisher keine Informationen gefunden habe.

LG, °Britta°
