Stationsleitung: 100%-Stelle?

°Britta°

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examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Neurologie - Fachklinik für MS
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bald Stationsleitung
Hallo zusammen! :wavey:

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Ich werde ab Januar eine Weiterbildung zur Stationsleitung machen und ab Sommer dann den Job ausführen.
Zur Zeit habe ich eine 72%-Stelle und meine Frage ist nun,ob es eine rechtliche Grundlage gibt, wieviel Prozent einer Stationsleitung zustehen. Eine Kollegin erzählte mir, der AG sei verpflichtet, mich auf mind. 80% hochzustufen, was mir ganz recht wäre. Aber im Moment lehnt die PDL jegliches Gespräch darüber ab und ist der Meinung, das könne man im Sommer besprechen...

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich, da ich bisher keine Informationen gefunden habe.
:weissnix:


LG, °Britta° :flowerpower:
 
Wie die rechtliche Grundlage aussieht,weiss ich grad nicht,aber ich kenne keine "Teilzeit-Leitung"...
 
mir geht es da ähnlich... :weissnix:

alle anderen in unserer Klinik haben eine 100%-Stelle, aber der Verwaltungsdirektor meinte, es wäre zur Zeit keine "Aufstockung" vorgesehen... Daher würde mich der rechtliche Hintergrund doch mal interessieren...

:deal:
 

alle anderen in unserer Klinik haben eine 100%-Stelle, aber der Verwaltungsdirektor meinte, es wäre zur Zeit keine "Aufstockung" vorgesehen... Daher würde mich der rechtliche Hintergrund doch mal interessieren...

Kenne auch kein Gesetz, welches in einem Krh. aussagt, mit welchem Stellenanteil eine STL beschäftigt werden muss. Ich kenne aber durchaus Abmachungen mit dem AG, wo der Stellenanteil einer STL weniger als 100% beträgt.
Das kommt immer darauf an welche Aufgaben in dieser Position zu erfüllen sind. Wenn Du bedenkst, dass sehr viele Stationsleitungen im normalen Betrieb mitarbeiten, kommen diese oftmals sogar nur auf einen ganz geringen Anteil ihrer Arbeitszeit, die auf die STL-Position entfällt.
Insofern halte ich es für wichtiger genau zu klären welche Aufgaben erledigt werden sollen und welche Zeit dafür vorgesehen ist.
 
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit

Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Es gilt auch bei Stationsleitungen das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Stelle Deinen Antrag schriftlich. Dann solltest Du von der Rechtslage als erstes dran sein, wenn sich was auf Deiner Station tut. Es ist ja nicht nur eine Planstellenerhöhung, die in Betracht kommt, sondern vielleicht scheidet auch ein Mitarbeiter aus oder eine geht in Erziehungsurlaub. Dann kannst Du ggf. um x Stunden aufstocken und dafür wird eben einer neuer mit den x Stunden weniger eingestellt. Wenn die passenden Bewerber dafür bereitstehen und Dein Arbeitgeber sich nicht quer stellt, müßte das klappen.

Wenn Du als Leitung vom Nacht- und Wochenenddienst (überwiegend) ausgenommen bist, sehe ich mit dem Teilzeitvertrag keine Probleme in der Durchführung der Tätigkeit.

Viel Glück!
 
Ich kenne den Fall einer 50% Leitung.
Hat nicht geklappt ;)
Sie stockt jetzt wieder auf.

Kenne aber auch eine Leitung die irgendwas zwischen 70 und 80 hat. Genau weiß ichs nicht. Das läuft schon lange gut so.
Warum auch nicht...

Wie meine Vorredner: Denke nicht, dass es da eine gesetzliche Vorgabe gibt...
 
Ich kenne einige Leitungen mit 75% Arbeitszeit. Das klappt ganz gut.
 
Wenn Du als Leitung vom Nacht- und Wochenenddienst (überwiegend) ausgenommen bist, sehe ich mit dem Teilzeitvertrag keine Probleme in der Durchführung der Tätigkeit.
Nachtdienste mache ich nicht, aber jedes zweite Wochenende habe ich Dienst...

Ich werde es mal versuchen, schriftlich beim Verwaltungsdirektor einzureichen, allerdings stehen die Chancen, dass jemand ausscheidet eher schlecht. Niemand (mehr) im Alter für Erziehungsurlaub (außer ich :engel::cheerlead:) und meine anderen Kollegen bleiben (hoffentlich) auch noch etwas...

Ich danke Euch für Eure Antworten und hoffe, ich habe trotzdem Glück.
 
Recht auf Vollzeit nur weil STL ??? Keine Ahnung-unsere STL hat auch nur 75% Stelle...und in der Klinik wo ich vorher war, waren etliche Leitungen in Teilzeit tätig
 

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