- Registriert
- 19.04.2012
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
Hallo zusammen! Ich bin neu hier und habe gleich 2 Fragen.
Ich bin mit 50 % bei einem ambulanten Pflegedienst angestellt. Faktisch arbeite ich aber im Jahresdurchschnitt 75 %. Ich habe jeden Monat Überstunden. Die Mehrarbeitsstunden werden monatlich auf meinen Wunsch hin ausgezahlt.
Ich könnte sie auch ansammeln und in ferner Zukunft auf einen Ausgleich hoffen, der wahrscheinlich nie stattfinden wird.
Da ich alleinerziehend bin reicht mir eigentlich schon ein Arbeitspensum ein 50 %. Ich merke, dass ich mit der höheren Stundenzahl dauerhaft überfordert bin. Schließlich habe ich mir bei der Einstellung etwas dabei gedacht nur eine halbe Stelle zu nehmen. Finanziell ist das zwar eng, aber es reicht mir. Nun meine Frage, kann mein AG mich als Teilzeitkraft dauerhaft zur Mehrarbeit zwingen?
Meine zweite Frage betrifft den Urlaub. Ich arbeite in der Regel eine Woche mit voller Stundenzahl und teilweise Doppelschichten, dann habe ich eine Woche frei. Nun fällt meine Urlaubswoche genau in die freie Woche ( als ich das anfangs des Jahres eingetragen habe, konnte ich den Rhythmus von Dienst- und Frei Woche nicht abschätzen, da manchmal auch Verschiebungen stattfinden).
Dadurch zählt der Urlaub jetzt als zusätzliche Stunden. Danach habe ich gleich wieder Dienstwoche und davor auch. Das ist doch dann irgendwie so als bekäme ich den Urlaub ausgezahlt, denn es entstehen so ja noch mehr Überstunden.
Ist das rechtlich erlaubt?
Auf mein Drängen hat mein Chef jetzt 3 Urlaubstage gestrichen und dafür frei eingetragen, was ich o.k. finde. Hätte nur trotzdem gerne mal gewusst ob das so sein darf, da es schön öfter so war.
Ich bin mit 50 % bei einem ambulanten Pflegedienst angestellt. Faktisch arbeite ich aber im Jahresdurchschnitt 75 %. Ich habe jeden Monat Überstunden. Die Mehrarbeitsstunden werden monatlich auf meinen Wunsch hin ausgezahlt.
Ich könnte sie auch ansammeln und in ferner Zukunft auf einen Ausgleich hoffen, der wahrscheinlich nie stattfinden wird.
Da ich alleinerziehend bin reicht mir eigentlich schon ein Arbeitspensum ein 50 %. Ich merke, dass ich mit der höheren Stundenzahl dauerhaft überfordert bin. Schließlich habe ich mir bei der Einstellung etwas dabei gedacht nur eine halbe Stelle zu nehmen. Finanziell ist das zwar eng, aber es reicht mir. Nun meine Frage, kann mein AG mich als Teilzeitkraft dauerhaft zur Mehrarbeit zwingen?
Meine zweite Frage betrifft den Urlaub. Ich arbeite in der Regel eine Woche mit voller Stundenzahl und teilweise Doppelschichten, dann habe ich eine Woche frei. Nun fällt meine Urlaubswoche genau in die freie Woche ( als ich das anfangs des Jahres eingetragen habe, konnte ich den Rhythmus von Dienst- und Frei Woche nicht abschätzen, da manchmal auch Verschiebungen stattfinden).
Dadurch zählt der Urlaub jetzt als zusätzliche Stunden. Danach habe ich gleich wieder Dienstwoche und davor auch. Das ist doch dann irgendwie so als bekäme ich den Urlaub ausgezahlt, denn es entstehen so ja noch mehr Überstunden.
Ist das rechtlich erlaubt?
Auf mein Drängen hat mein Chef jetzt 3 Urlaubstage gestrichen und dafür frei eingetragen, was ich o.k. finde. Hätte nur trotzdem gerne mal gewusst ob das so sein darf, da es schön öfter so war.