Schwanger und Examen?

Anke21

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Hallo,

ich wollte mich mal informieren ob man das Examen auch machen kann wenn man Schwanger ist? Gibt es dazu ein Gesetz? Ich habe gehört das man erst entbunden haben muss um das Examen zu machen, stimmt denn das? Ich bin jetzt nicht schwanger aber ich wollte mich mal informieren.

Grüße
Anke
 
Hallo Anke,
in meinem Kurs waren damals auch Schwangere, es gab kein Problem mit dem Examen, da es bei Beiden nicht in die Mutterschutzzeit fiel. Eine Kollegin ging 2 Tage nach dem mündlichen in den Mutterschutz.
Das war allerdings 1991.
Wer mit seinen Fehlzeiten hinkommt, sollte also kein Problem haben.
Bindend ist natürlich das Mutterschutzgesetz.

CU
Narde
 
hi!

also einen kurs vor mir hatte eine examen gemacht, die wusste zur examensparty schond as sie schwanger ist.. also war sie mind. bei der mündl. prüfung schon schwanger...

also...ich denke mal warum nicht...

gruss kum
 
Hi du. Habe dieses Jahr examen gemacht, und hatte 2 Schwangere in meinem Kurs. Eine war im 4 MOnat, die andere bereits im 7. als wir das Examen gemacht haben.

Bei beiden war es kein Problem, haben die praktische, mündliche als auch schriftliche Prüfungen über/-bestanden.

Also dürfte es kein Problem sein.
 
2 Jahre vor mir hat eine im Mutterschutz Examen gemacht. Mit Säugling in der mündlichen Prüfung. War eine Ausnahmegenehmigung, damit sie nicht nur wegen eines Kindes ein halbes Jahr länger machen muss. Hatte auch keine Fehlzeiten extra. Ging aber nur mit Genehmigung. Sonst ist es kein Problem im Examen schwanger zu sein.
 
hallo
ich habe mein examen zur krankenpflegehelferin gemacht. da die ausbildung nur ein jahr geht bin ich promt zum ausbildungsbeginn schwanger geworden. aber nichts desdo trotz schwangerschaft konnte ich meine ausbildung weiter machen. den mutterschutz musste ich leider nehmen, da kam ich nicht drum rum. mein examenstermin hatte sich um ein halbes jahr nach mein mutterschutz verschoben. ich musste in einem anderen kurs den restlichen lernstoff nachholen, was für mich kein problem war. und ich habe mein examen durchschnitt note 2 geschaft.
ich wünsche dir alles gute und viel glück zum examen.
 
Hallo,

also bei mir im kurs war auch eine die schwanger war. beim examen sogar schon 8. monat. war überhaupt kein problem, sie hatte sogar vorteile, alle waren so nett zu ihr. die hatten alle angst, die wehen würden bei stress einsetzen *smile*
Also, no problem, außer die an deiner krankenpflegeschule sind doof und gönnen einer werdenden mutter nix.

viel glück!!
auch fürs kind dann
 
:wavey: Hi!
Also, in meinem Kurs war auch eine Schwangere und sie hat auch schwanger Examen gemacht... Sie stand sogar schon kurz vor ihrem Mutterschutz...
Also, gar kein Problem...
 
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rechtlich gesehen

Hallo, ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Ich bin jetzt im 3. Monat schwanger und hatte eigentlich vor, mein Examen im April zu machen (6. Monat). Kann mir meine Schule dieses verweigern wegen der Behandlungspflege im Examen ? Was gibt es für rechtliche Grundlagen? Wo kann ich mich informieren?
 
Eigentlich darf man vieles nicht, wenn man schwanger ist. Ich bin selber wieder schwanger und habe so meine Probleme meine Rechte anerkannt zu bekommen bei der Arbeit, obwohl ich examiniert bin. Aber im Examen wirst du alles machen müssen. Ich war im ersten Lehrjahr schwanger und hatte Praxisanleitung und habe trotzdem alles machen müssen, ob ich es nun wollte oder nicht. Ob das so ok ist, weiß ich nicht. Im Examen kannst du ja zur Not der examinierten Kraft Anweisungen geben, was sie machen soll. Zum Beispiel beim Lagern und zum septischen Verband ziehst du Mundschutz zum eigenen Schutz an. Das wird schon und alles Gute.

Anne
 
Hi, also 2 Kurse vor mir, war auch eine schwanger als sie Examen hatte. Der Prüfer hat sich kurzerhand eine Kollegin aus meinem Kurs geschnappt und die Schwangere musste ihr die Anweisungen geben und alles begründen, warum sie was jetzt wie machen muss. Und sie hat ihr Examen auch bestanden. Also ich denke das ist zwar eine außergewöhnliche Situation, aber trotzdem machbar. Bei uns wird auch sehr genau drauf geachtet, dass man als Schwangere nichts macht, was man nicht machen darf. Ich selber habe keine Erfahrung damit, aber ich stell mir das schon anstrengend vor... zumal es eine ganze Latte von Dingen ist, die man dann nicht mehr machen darf...
Aber immerhin ist es auch ganz gut so... schließlich gehts ja auch um ein Baby, welches ja auch gesund zur Welt kommen soll...

Gruß Bea :wavey:
 
Praktische Prüfung am Patienten-Dummy

Hallo,

an unserer Schule mußt du, wenn du im Examen schwanger sein solltest, die praktsche Prüfung im Demo-Raum an einem Pflege-Dummy (einer Plastikpuppe) absolvieren.

Wäre mir persönlich wohl zu unangenehm, weil viele Fehler sich zusätzlich noch einschleichen können (z.B. kann man dir mangelnde Kommunikationsfähigkeit unterstellen, wenn es nicht gradezu deinen Fertigkeiten zählt, dich mit einer Puppe zu unterhalten).
Nein, ernsthaft: Bei einer Puppe achtest du nicht so sehr auf Zwischenmenschliches, hast keine Mimik/Gestik, auf die du reagieren kannst.
Auch vergißt du schnell, daß die Puppe vielleicht nicht richtig bekleidet ist oder so. Es ist eben nur eine Puppe!

Liebe Grüße,
TrueNoir

Ebenfalls grad im Examensstreß ;) und zum Glück noch nicht schwanger!
 
Schwanger während der Ausbildung?!

Hallo!
Ich hab mal eine Frage... wenn man während der Ausbildung schwanger wird... muss man dann die Ausbildung abbrechen oder gibt es irdendwelche Möglichkeiten die Ausbildung weiter zumachen... z. B. eine Pause machen oder so was?!
Danke im Voraus...:D
 
Hallo!
Also, ich selbst war während meiner Ausbildung schwanger und habe im Mutterschutz mein Examen gemacht. Im Mutterschutz muß man sich nur ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklären, was man jederzeit auch widerrufen kann. In meinem praktischen Examen war meine Praxisanleiterin dabei, der ich Anweisungen geben konnte, für Dinge, die man nicht machen darf (MuSchG), ich hab ihr z.B. gesagt, dass sie absaugen soll. Ich hatte durch die Schwangerschaft sogar meine Fehlzeiten überschritten, was in meinem Fall kein problem war.
Schwangerschaft ist auf jeden Fall kein Kündigungsgrund, auch nicht in der Ausbildung!
 
Ich war auch während des Examens schwanger, sowohl beim schriftlichen, mündlichen und praktischen. 4 Wochen nach Beendigung der Ausbildung ging ich in Mutterschutz, es hat perfekt geklappt und war alles kein Problem.
 
Hi @Lena,

und wie ging des dann mit den Fehlzeiten?Ich mein für was gibts denn dann die Grenze?
Des is ja praktisch wenn Du sowas wie absaugen deligieren kannst:-)
 
hi anke,

ich hatte mein examen ende september 2005 in der tasche und am 20. november 2005 kam mein sohn zur welt!

ich hab also auch mit dicker kuller meine prüfungen gemacht! hatte sogar ein bissl vorteile: musste keine schweren patienten pflegen und die prüfung war insgesamt kürzer. meine lehrerin meinte:"ich kann ja eine schwangere nicht ewig vom frühstück abhalten". meine prüfung ging von 6:30-9:45!

ich war dann nach meiner lehre genau 13 tage arbeitslos und bin dann in mutterschutz gegangen.
und ab morgen geh ich wieder arbeiten!!!! seit 16 monaten wieder arbeiten!!!! ich hab solche angst!!! aber ich freu mich auch ;-)

lg und alles gute für die zukunft!
andrea
 

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