Schwanger - Sonntagsdienst

Neelchen

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30.01.2009
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Huhu zusammen :)

Hab schon mal ein bisschen im Forum gesucht, aber auf meine spezielle Frage keine Antwort gefunden.

Im MuSchG steht ja:

'Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nur, wenn die werdende Mutter in jeder Woche mindestens einen freien Tag hat'

Wenn ich nun aber nur jeden 2. Sonntag arbeite, steht mir dann in der darauf folgenden Woche 1 freier Tag zu, oder muss ich trotz dessen, dass ich nur jeden 2. Sonntag arbeite, jede Woche einen freien Tag bekommen? :gruebel:

Danke schon mal für die Antworten :)

-Neelchen-
 
Hallo Neelchen,
im Gesetz steht, dass Schwangeren in jeder Woche einmal eine eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt werden muss. Dass heißt für mich, dass diese ununterbrochene Ruhezeit auch an einem Sonntag gewährt werden kann. Wenn ich das richtig interpretiere steht Dir in der Woche nach dem freien Wochenende kein zusätzlicher freier Tag unter der Woche zu. Außerdem musst Du trotz Schwangerschaft Deine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden ableisten, so dass ein zusätzlicher freier Tag Dir nur Minusstunden einbringen würde.
Liebe Grüße
Sr. S.

Siehe auch: MuSchG - Einzelnorm
 
Huhu :)

Mich verwirrt daran nur, das im Gesetz steht, dass man in jeder Woche einen freien Tag zu bekommen hat, wenn man zur Sonntags Arbeit als Schwangere verpflichtet wird.
Also gibt es den nur in der Woche, in der ich auch den Sonntag arbeite, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?


Das ich meine vertraglich geregelten Arbeitsstunden ableisten muss, das versteht sich ja von selbst. Ich habe keine Vollzeitstelle, von daher ist das mit den Minusstunden nicht das Problem (Und selbst wenn, ich hab noch knapp 200 Überstunden also ein dickes Polster;) )
 

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