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- Ehemann, besorgter werdender Vater
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Meine Frau ist in de 7. Woche und hat es dem Heimleiter Heute gesagt.
Wir sind eigentlich davon ausgegengen das sie ab 20:00 Uhr Mutterschutz hat.
Dies wurde aber von der Heimleitung auf 22:00 erhöht. Sie musste heute bis 22:00 Uhr arbeiten.
Das Bundesministerium der Justiz sagt:
Habe schon viele Foren durchwühlt und viel gelesen. die einen sagen 20:00 Uhr die anderen 22:00 Uhr.
Gibt es eine defintive Aussage?
Es ist alles sehr verwirrend. Kann jedes Heim seine eigene Regelung treffen?
Welche Aufsichtsbehörde ist in Hessen Zuständig?
Wir sind eigentlich davon ausgegengen das sie ab 20:00 Uhr Mutterschutz hat.
Dies wurde aber von der Heimleitung auf 22:00 erhöht. Sie musste heute bis 22:00 Uhr arbeiten.
Das Bundesministerium der Justiz sagt:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden....
3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
...
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr
....
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
...
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
Quelle: MuSchG - Einzelnorm
Habe schon viele Foren durchwühlt und viel gelesen. die einen sagen 20:00 Uhr die anderen 22:00 Uhr.
Gibt es eine defintive Aussage?
Es ist alles sehr verwirrend. Kann jedes Heim seine eigene Regelung treffen?
Welche Aufsichtsbehörde ist in Hessen Zuständig?