Schadenersatzleistung von Mitarbeiter einfordern

Schwester 01

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12.07.2008
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93
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegeberaterin
Akt. Einsatzbereich
Amb. Pflg.dienst
Funktion
Pflegedienstleiterin
Hallo liebe Gemeinschaft,

ich steh grad mächtig auf dem Schlauch was den Schadenersatzanspruch gegenüber einer Mitarbeiterin angeht.

folgender Sachverhalt:

Patientin hat ausdrücklich mitgeteilt das sie eine Arzttermin hat, der dringend einzuhalten wäre.
Information wurde extra markiert in das Übergabebuch notiert.
8:30 Anruf, es sei noch niemand da gewesen
12:00 Anruf, wer war in der Wohnung? Tabletten wurden gesetzt!
Entsprechende Reaktion gegenüber mir als Pflegedienstleiterin seitens der Angehörigen.

Nun meine Frage: Durch den verspäteten/nicht durchgeführten Einsatz entstanden mir nun nicht abrechenbare Kosten, welche ich mir seitens der Mitarbeiterin einholen will. Von der Diskredition gegenüber Kollegen und Betrieb mal abgesehen.
(der Mitarbeiterin wurde bereits zum Monatsende gekündigt)

Auf Grundlage, welches Gesetztes kann den Schadenersatz einfordern ?

Ich danke euch für eure Hilfe.
 
Ich verstehe zwar nur die Hälfte, aber Schadensersatz kannst du natürlich auf Grundlage der Vertragsverletzung euers Arbeitsvertrages fordern.

Zum Anwalt musst du eh, der wird dir das schon genau aufzeigen...
 
Darf ich fragen, warum die Mitarbeiterin direkt gekündigt und nicht erst einmal ermahnt worden ist?

Ich meine, es war ein Fehler und so was kommt vor.

Ich persönlich halte sowohl die Kündigung, als auch eine Schadenersatzforderung für total überzogen. Ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, zumindest mit der Kündigung wirst Du nicht durchkommen, wenn die MA nicht mehr in der Probezeit war.
 
Was heißt denn Tabletten gesetzt?

Auch ich finde die Reaktion vollkommen überzogen, wenn ansonsten noch nichts bekannt ist.
Bei uns könnte sowas auch schonmal untergehen, besonders wenn es nur im Übergabebuch steht und nicht persönlich/mündlich weitergegeben wurde. Übergabebuch empfinde ich für solche Sachen nicht sicher genug. Bei uns gibt sowas der Rufdienst morgens persönlich weiter und klärt ab, ob die Mitarbeiterin das leisten kann.

Ich würde das als Anlass nehmen das System zu überdenken und meine eigene Verantwortung in der Planung zu überdenken, als Chance zu lernen, nicht als Fehler, der zu ahnden ist.
 
entstanden mir nun nicht abrechenbare Kosten, welche ich mir seitens der Mitarbeiterin einholen will.
Und die wären ?
Du kannst beweisen das die Mitarb. bewußt fahrlässig gehandelt hat ?
 
Du kannst beweisen das die Mitarb. bewußt fahrlässig gehandelt hat ?

Bewusst wäre vorsätzlich. Und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ein Mitarbeiter haftbar gemacht werden.
Ob dies der Fall ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung eines Gerichts.

Die entstandenen Kosten sind, nehme ich an, die Spritkosten, sowie die Arbeitszeit des Mitarbeiters, der dort Tabletten gestellt hat.
Also unter'm Strich geht es wohl kaum um eine hohe Summe.

Ob es Sinn macht, dafür einen Rechtsanwalt aufzusuchen und vielleicht sogar einen Prozess zu starten, der sowieso nur eine geringe Erfolgschance für dich hat, musst du jetzt selbst entscheiden.
 
Ich kann nachvollziehen, dass man wütend ist, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird. Die Angehörigen werden sich keine netten Worte gewählt haben bei ihrer Beschwerde. Aber Wut und Ärger sind immer schlechte Ratgeber. Besser wäre es wohl gewesen, die Sache erst mal zu überschlafen.

Wenn es keine vorherige Abmahnungen gab, dann würde ich nicht noch mal nachtreten. AG sind heutzutage nicht mehr bereit, sich alles gefallen zu lassen. Und ein Rechtsstreit- nicht der Schadensersatz ist dann Thema- kann sehr unangenehm werden. Vor allem dann, wenn man ihn verliert.

Wie willst z.B. nachweisen, dass die Kollegin bewusst gebummelt hat- denn darauf läuft es ja hinaus.

Ist blöd gelaufen. Aber so ist das nun mal im Leben. Kein Mensch ist fehlerfrei.

Elisabeth
 
Vorab zu eure "überzogenen Reaktion": der Mitarbeiterin wurde bereits wegen andere Diskrepanzen gekündigt. Sie ist nur noch 14 Tage da und hat sich jetz diesen Fauxpas erlaubt, das die Patientin nicht da war, war für alle rechtzeitig ersichtlich- also meines Erachtens auch für die betreffende Mitarbeiterin.
 
Wie viel Abmahnungen gab es bereits im Vorfeld?

Elisabeth
 
Vorab zu eure "überzogenen Reaktion": der Mitarbeiterin wurde bereits wegen andere Diskrepanzen gekündigt. Sie ist nur noch 14 Tage da und hat sich jetz diesen Fauxpas erlaubt, das die Patientin nicht da war, war für alle rechtzeitig ersichtlich- also meines Erachtens auch für die betreffende Mitarbeiterin.


Das ist aus dem ersten Beitrag nicht ersichtlich.
 
Hallo Schwester 01,
von wieviel Schaden reden wir denn hier?
20/30€?
Dafür willst/mußt du dann schriftlich Beweis erbringen, dass sie das hätte Wissen müssen, mehrere Std. Arbeitszeit, Schriftverkehr mit RA, Gericht + Kosten.

Das ist doch wirklich nicht dein Ernst - oder?

Bezweifle allerdings, dass das Gericht bei so einem Betrag eine Klage annimmt und wenn ja, möchte ich dem Richter nicht gegenüber sitzen.

Habt ihr sonst nichts zu Tun?

Ein Leitung, zumal wenn der AN bereits gekündigt ist, sollte über sowas Stehen, das ist Nachtreten auf unterster Ebene und einer Leitung nicht Würdig.

Du solltest dir wirklich genau Überlegen, was DU bei solchen Aktionen als Person und Vorgesetzte für ein Bild gegenüber deinen verbleibenden MA abgibst und welches Bild in der Bevölkerung als AG rüber kommt.
 
Ich stimme da renje zu und überlege weiter :

Wenn Mitarbeiter bei Fehlern zur Kasse gebeten werden, was für eine Fehlerkultur wird da entstehen? Schwarzer Peter weiterschieben, vertuschen, verleugnen usw. ?
Will man das?
 
Es gab da eine konkrete "Dienstanweisung". Im Übergabebuch war das entsprechend markiert.

Würde also im Umkehrschluss bedeuten. ist egal, was da steht. Der AN kann machen, was er will.

Elisabeth
 
Da gibts kein Umkehrschluss - die Konsequenz ist u.a. offensichtlichen Vorfällen die Kündigung des MA.
 
Nein, natürlich nicht Elisabeth, aber das mit der Fehlerkultur ist nicht von der Hand zu weisen, wenn Mitarbeiter für solche Lapalien an Geld zur Rechenschaft gezogen werden, dann traut sich keiner mehr einen Fehler einzugestehen. Und sie ist doch bereits gekündigt! Will man wirklich für einen Betrag unter 50 Euro sowas anleiern? Das Übergabebuch ist das Übergabebuch, dies als Dienstanweisung zu werten, sehe ich so auch noch nicht.

Das ist einfach den gesamten Aufwand nicht wert. Zumal solche Sachen wirklich einfach auch mal passieren. Ich bin ganz bestimmt gewissenhaft, ich bin PDL und trotzdem ist mir sowas auch schon passiert. In der Routine bin ich die ganz normale Tour gefahren und es ist mir schlicht untergekommen.
Wenn ein Kunde, der ansonsten verläßlich betreut wird da sauer ist, ok. Aber letztendlich ist alles ein Geben und Nehmen, auch seitens der Kunden, die ihre Termine ja auch anders vereinbahren könnten. Die wissen nämlich auch genau, wann der Pflegedienst kommt und erwarten, dass man für die 3,50 € die man dafür bekommt die ganze Tour umschmeißt. Was ich damit sagen will, ist, dass solsche Sachen eben auch komplexer sind und ich persönlich, wäre es eine ansonsten zuverlässige Kraft, würde darüber hinwegsehen, da würd ich noch nichtmal ein Wort drüber verlieren, weil die Kollegen sich für sowas meist selbst am meisten geißeln und sich ein schlechtes Gewissen machen.
Und für die ganze Mühe, die man sich für das Eintreiben des Schadens machen müßte, wäre mein Stundenlohn ja höher, als der Schaden.
Da sie eh gekündigt ist, was vermutlich so oder so mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht landet, könnte ich persönlich da wirklich drüber stehen.
Und man kann das den Angehörigen sehr wohl kommunizieren, dass sowas einfach auch mal passiert. Die meisten Menschen haben für dafür Verständnis und sich nachsichtig, wenn man die Mitarbeiter entschuldigend in Schutz nimmt.
 
@Renje- wir wissen nicht, welche Vorfälle schlussendlich zur Kündigung führten. Wenn ich die TE recht verstanden habe, dann war der Pflegekraft schon gekündigt worden und sie hat sozusagen die letzten Tage gearbeitet. Ist in dem Fall der AN berechtigt, seine Sorgfalstpflicht zu vergessen und "lari-fari" zu arbeiten? An wann darf der AG dann einschreiten? Erst wenn jemand Schaden erlitt an Leib und Leben?

Elisabeth
 
Das ist wieder eine rein rhetorische Frage, die mit dem Thema - Schadenersatz - nichts zu tun hat.

Die MApflichten ergeben sich aus dem BGB und dem Arbeitsvertrag.

Der MA hat, jedenfalls geht das aus den thread nicht hervor, nicht larifari gearbeitet oder Pat. geschädigt, war auch schlecht möglich, denn der Pat. war ja gar nicht da.

Arbeitsrechtlich, wenn der MA nicht entsprechend arbeitet, Abmahnung-Kündigung.

Im konkreten Fall gehts aber um geschätzte 20-30€ Schaden, wenn dieser überhaupt dem MA anzulasten wäre.
 
Rethorisch... dann waren wir bisher mit all unseren Auslgungen sehr rethorisch oder sagen wir: subjektiv. *fg*

Nebenbei- es sind schon Leute für weniger gekündigt worden. Trifft hier aber nicht zu. Der PK war, wenn ich die TE recht verstanden habe, bereits vor dem Vorfall fristgerecht gekündigt worden.

Elisabeth
 
Das ist aus dem ersten Beitrag nicht ersichtlich.
War ja auch nicht relevant, da nicht die Frage war: Was meint ihr, soll ich Schadenersatz geltend machen?
Ich stimme da renje zu und überlege weiter :

Wenn Mitarbeiter bei Fehlern zur Kasse gebeten werden, was für eine Fehlerkultur wird da entstehen? Schwarzer Peter weiterschieben, vertuschen, verleugnen usw. ?
Will man das?
s.u.

Was ich damit sagen will, ist, dass solsche Sachen eben auch komplexer sind und ich persönlich, wäre es eine ansonsten zuverlässige Kraft, würde darüber hinwegsehen, da würd ich noch nichtmal ein Wort drüber verlieren, weil die Kollegen sich für sowas meist selbst am meisten geißeln und sich ein schlechtes Gewissen machen.
Genau das trifft hier aber nicht zu. Die Mitarbeiterin ist eben KEINE zuverlässige Kraft!
Das ist wieder eine rein rhetorische Frage, die mit dem Thema - Schadenersatz - nichts zu tun hat.

Die MApflichten ergeben sich aus dem BGB und dem Arbeitsvertrag.

Der MA hat, jedenfalls geht das aus den thread nicht hervor, nicht larifari gearbeitet oder Pat. geschädigt, war auch schlecht möglich, denn der Pat. war ja gar nicht da.

Arbeitsrechtlich, wenn der MA nicht entsprechend arbeitet, Abmahnung-Kündigung.

Im konkreten Fall gehts aber um geschätzte 20-30€ Schaden, wenn dieser überhaupt dem MA anzulasten wäre.

Zu allen Punkten volle Zustimmung, außer dem Satz "Der MA hat nicht larifari..."

Das geht hier nicht hervor, ist aber ebenfalls nicht relevant. Ich könnte mir die Situation eben auch vorstellen, dass der MA hier mit Absicht (wäre zu beweisen, ist klar, aber um die SchadenersatzKLAGE geht es hier ja eben auch) dem AG schadet, da ihm, aufgrund "mehrere Vorfälle" gekündigt wurde.
Und das macht er auf dem Rücken der Patienten.

WENN die Situation so wäre, fände ich es angebracht auch mal ein Zeichen zu setzen. Es kann nicht angehen, dass einem schlechten MA gekündigt wird (ob ordentlich oder nicht ist mal egal) und dieser sich durch unterlassene Leistungen auf Kosten der Patien ten am AG rächt!
Vielleicht ist es dem AG dann auch mal, ein paar Euro und ein paar Stunden wert.

So, alles Spekulation meinerseits, genau wie die vielen anderen Ideen hier.
Wie gesagt war aber eben nicht die Fragen ob wir das auch so machen würden, oder Ähnliches, sondern der Weg.
 
Gesetzt dem Fall das es sich wirklich so dastellt das der AN einfach nur "übel nachtritt" auf Kosten der Patienten auf seine letzten Tage (und sich nicht wie anders auch gern üblich die letzten Tage/Wochen ins Krank verabschiedet) sollte der AG statt über ein wohl wenig Erfolg versprechendes Gericht anrufen, betreff Schadenersatz, lieber über seine Möglichkeiten nachdenken.

-Arbeitszeugnis schon geschrieben..?
-Kennt er den neuen Arbeitgeber vielleicht..?

Und das sind jetzt nur 2 Aspekte die mir spontan einfallen. Auf jeden Fall zwar auch nicht die feine Art, aber auf Kosten der Patienten sollte so ein Streit nun wirklich nicht ausgeführt werden.
Dann sollte der Mitarbeiter lieber unbezahlten Urlaub nehmen oder "erkranken" wenn er die letzten Tage nicht mehr aushalten kann.
 

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