Resturlaub

haidisc

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May 11, 2004
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Hilfe! Resturlaub!?

Hallo Leute, ich brauche mal Eure Hilfe!
Ich hatte noch sieben Tage Resturlaub für 2004, von 2003 mit genommen!Ich weiss das der Resturlaub bis ende märz genommen werden muss, daher hatte ich auch ende märz 9 tage resturlaub genommen!
Nun das Problem: Meine Stationsleitung hat aber im März, die 9 Tage urlaub vom frischen urlaub genommen anstatt den resturlaub erstmal zu verbraten! Die 7 tage Resturlaub hat er einfach, einen monat später, nachträglich im Februar und März unter Tagen eingetragen, die ich sowieso schon frei hatte!??Nun meine frage: Ist das korrekt?? Das kann er doch nicht einfach so machen oder doch?Er hat somit quasi 7 Tage Resturlaub einfach so bestimmt wann und wie er das wollte??!Sagt mir doch bitte ob ich jetzt Pech habe oder was ich jetzt machen soll oder kann!!??
 
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Das geht nicht!!!!!!!

Hi,

also das ist ja die Höhe!!! :angryfire: Einfach unglaublich, aber du hast Glück!:king:

Die Machenschafften deiner Stationsleitung sind rechtswiderig! Du musst als Arbeitnehmer für deinen Urlaub einen Urlaubsantrag stellen den du unterschreibst. Es gibt verschiedene Systeme in den Häusern, manchmal sind es Ordner, lose Zettel oder so was wie Formulare oder auch PC-Ausdrucke aus entsprechenden Dienstplanprogrammen.

Ohne Antrag von dir dürfte dir kein Urlaub gegeben werden! Wende dich bei Schwierigkeiten, sofern sich dein Stationsleitung nicht einsichtig zeigt, an den Betriebsrat und an deine PDL, allerdings schriftlich, dass ist ganz wichtig. Ansonsten, falls du Mitglied im DBfK oder DPV bist, kannst duch dort eine kostenlose Rechtsbreatung erhalten (so weit ich weiß)

Grüße
klaus
 
dann kannst du ja eigentlich jetzt überstunden frei nehmen da urlaubstage wie arbeitstage in der sollarbeitszeit erscheinen.wie löst deine statonsleitung diese problem:zunge:
 
Hilfe Resturlaub!

Hallo schon mal danke für die Antworten!
Meine Stationsleitung kapiert das einfach nicht, für ihn kommt das auf das gleiche hinaus!
Womit er ja eigentlich recht hat, die Stundenanzahl geht mir ja nicht verloren, aber er hat natürlich versucht seit März die stunden abzubauen, sodass ich jetzt nicht mehr so viele stunden habe, wie ich ich jetzt hätte urlaub nehmen können!! Ich hatte also schon quasi frei dafür, aber halt immer mal nen tag zwischendurch, was ich nicht wollte! Ich wollte meinen urlaub so legen wie ich den will!!
Mit der PDL hab ich auch schon gesprochen, der meint auch das wäre vom prinzip das gleiche, er könnte sich das zwar nicht erklären warum die Stationsleitung das gemacht hätte, aber ändern könnte man das wohl eh nicht mehr also habe ich halt pech gahabt!!
Ist das echt so??

Dann noch ne Frage! Die Pdl will, das wir im November bei der Urlaubsbesprechung unseren gesamten Jahresurlaub für 2005 komplett verplanen und angeben müssen!!Das wäre dann auch verbindlich!! Muss man das wirklich??Ist das auch rechtens??
 
Ach nochwas:
Einen Urlaubsantrag, auf Karten, Zetteln oder sonstiges hab ich noch nie unterschrieben!
Unglaublich ich weiss, aber wahr!
 
Dringend...

hi Haisdisc

also ich rate dir dringend Kontakt mit dem Betriebsrat aufzunehmen oder wirklich eine Rechtsberatung über die Gewerkschaft.
Das es eine solche komische Regelung überhaupt gibt kann ich einfach nicht glauben, ich bin fast 19 Jahre im Job und kenne es nicht anders als am Ende des Vorjahres den größten Teil meines Gesamturlaubsanspruches bis auf 5 Tage mit meinen Kollegen zu besprechen bzw. meiner Leitung zur Planung zu übergeben.
Wir haben gar eine Dienstvereinbahrung zur Regelung der Urlaubsplanung.
Inwieweit die Abgabe und Planung gesetzlich geregelt ist bin ich im Moment überfragt, meine aber, das der Urlaubsantrag 4 Wochen vorher eingereicht und genehmigt werden muss an/durch die PDL. Alles andere regeln dann Betriebsvereinbahrungen.
Im übrigen: Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob sich die freie Zeit Urlaub, Frei oder Freizeitausgleich nennt.
Der Urlaub dient der Erholung, sollte mindestens 1x im Jahr 14 Tage am Stück dauern, und man kann den Urlaub nachdem er genehmigt ist, nicht einfach wieder streichen um den Kollegen zum arbeiten zu holen.
Das alles kann dir laut BAT passieren, wenn du FZA oder Frei hast. Ausserdem erhälst du bei Krankheit den Urlaub zurück, bist du im FZA oder Frei krank dann hast du kein erneuten Anspruch. Und bei 9 Tagen würde ich mir das aber sehr wohl überlegen, ob ich diese krumme Tour mitmache.

Gruß
Klaus