Rentenversicherung zweifelt Selbstständigkeit an

diaspo

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Ich arbeite seit 10/2011 freiberuflich, selbstständig als Krankenpfleger (neben Studium) in verschiedenen Krankenhäuser im Raum Berlin.
Die Aufträge kann ich frei annehmen oder auch ablehnen, bestimme mein Honorar selber, Auftraggeber sind unterschiedlich (3).
Die RV zweifelt nun die Selbstständigkeit an.
Begründung:
"Wir haben erhebliche Bedenken am Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit, da Sie nach unserer Auffassung diese Tätigkeit nicht frei von Weisungen ausüben können und zudem in die Arbeitsorganisation der Krankenhäuser eingegliedert sein dürften. Wir verweisen auf das Urteil vom Landessozialgericht Hamburg vom 18.05.2004 (L 1 KR 80/04)" (RV).

Inwieweit kann man dieser Argumentation folgen? Wenn dem so wäre würden alle freiberuflichen Krankenpfleger im stationären Bereich scheinselbstständig sein. Das kanns doch nicht sein, oder?
 
Hallo diaspo,

derzeit finden vermehrt Sozialversicherungsprüfungen in den Einrichtungen und zwar im ganzen Bundesgebiet statt. Nun weiß ich allerdings nicht wie Dein Bescheid der DRVB ausschaut und ob Du Alles ordnungsgemäß in die Wege geleitet hast, daher empfehle ich Dir dringlich als 1. Widerspruch in schriftlicher Form einzulegen und dann einen Anwalt aufzusuchen. Falls Du verdi- Mitglied sein solltest, dann melde Dich umgehend bei verdi. Diese vertreten Dich dahingehend auch als Selbständiger.

Hier noch ein paar interessante Links:

Gesetzliche Rente für Selbständige: Informationen und Überblick

§ 2 SGB VI Selbständig Tätige

Selbständigkeit (beruflich)

Selbstständigkeit
 
Ich habe bei der Rv einen formlosen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht gestellt. Das Antwortschreiben der RV ist meines Wissens kein Bescheid. Aufgeführt sind nur die Bedenken an einer Selbstständigkeit und die Aufforderung dies über die Clearingstelle der RV oder der Krankenkasse prüfen zu lassen.
 
Also hast Du kein Formular von der Deutschen Rentenversicherung verwendet?

Hier ein Link:

http://www.deutsche-rentenversicher...ntentblob/54820/publicationFile/733/V0023.pdf

Dabei handelt es sich um das vereinfachte Formular und bitte bei der 5/6 Regelung "NEIN" ankreuzen. Bitte auch keine Verträge oder Ähnliches von Auftraggebern einreichen. Nur nach Aufforderung mit Rechtsbeistand!

Ohne Bescheid (darüber steht tatsächlich Bescheid) bewegst Du Dich auf einem gefährlichem Pflaster.

Ich empfehle Dir dringend das Geld für einen Anwalt oder eine fachkundige Stelle zu investieren! Ein Fachanwalt für Sozialrecht/Sozialversicherungen wird Dir dahingehend weiterhelfen. Telefonier einfach mal mit der Clearingstelle oder mach einen Termin mit der Beratung aus. Wäre auch noch so ein Tip am Rande!
 
Vielen Dank pericardinchen. Das von dir verlinkte Formular habe ich verwendet (doch nicht formlos).
Daraufhin kam dann das Antwortschreiben (kein Bescheid):
5/6 Regelung habe ich mit NEIN gekennzeichnet.
Ich habe mich jetzt an den DBfK gewand und werde einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
 
Oje. Ich glaub da kommt gewaltig etwas ins Rollen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Clearingsstelle und der Rentenversicherung wurde mir von beiden mitgeteilt, dass der "betroffene Personenkreis" (O-Ton RV) stärker Überprüft wird und grundsätzlich bei selbsständiger Tätigkeit in Krankenhäusern die Selbststbständigkeit angezweifelt wird. Dies würde bedeuten das ALLE die bisher als Selbsständige im stationären Dienst als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten, als Scheinselbstständige gesehen werden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen für den Auftraggeber und den Dienstleistungserbringer. Es wäre dann als Beschäftigungsverhältnis zu behandeln.:evil1:

hat noch wer weitere Infos oder ist "betroffen"?
 
Das versuchen sie alle vier Jahre wieder....allerdings sind wir definitiv Selbständige und die versuchen nur ihre leeren Sozialkassen zu füllen. Ist eigendlich eine Frechheit soetwas zu behaupten, da es überhaupt nicht stimmt. Aber dies haben wir durchaus den Teilzeit- Freiberuflern zu verdanken, die für ihre Freiberuflichkeit nicht in die RV einzahlen, weil sie glauben, dass dies mit der Festanstellung abgegolten ist. Dem ist definitiv nicht so!!
Auch haben wir dies den Agenturen zu verdanken, die Freiberufler an sich binden wollen bis zum Sankt- Nimmerleins- Tag und Vieles mehr. Auch haben wir dies den wahrhaftig Scheinselbständigen zu verdanken, die bei ihrem vorherigen AG dann im Anschluss als Freiberufler arbeiten.

Nimm Dir einen Anwalt!
 

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